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Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 9. Jul 2019, 13:15
von Käsebrot
Nochmal ne Frage an die Profis:

Bereits seit März hab ich nen Nebenjob, den ich ordnungsgemäß gemeldet hab. Der Zusammenrechenbeschluss ist lange da, in dem drin steht, dass die beiden AG sich bezüglich der Beträge abzusprechen haben. So weit so gut.

Nun hat mein zweiter AG jedoch bisher nichts abgeführt und auch mein Haupt-AG zahlt nach wie vor nur für sich. :shock:

Muss ich als Schuldner da irgendwie intervenieren oder ist das allein das Problem meiner AG?
Bei meiner letzten Gehaltszahlung ist eine erste Nachzahlung nicht ganz auszuschließen, da der Betrag doch etwas geringer ausfiel als sonst bzw erwartet (Abrechnung liegt in meinem analogen Postfach, ich hab jedoch noch zweieinhalb Wochen Urlaub bevor ich sie anschauen kann). Gibt es eine Untergrenze für den AG bis zu der er Nachzahlungen abführen darf oder kann das auf blöd und übertrieben passieren, dass ich einen Monat komplett ohne Gehalt dastehe? Aufgrund unerwarteter Ausgaben war ich über die Finanzspritze zwar ganz froh, weiß aber auch, dass die Blase irgendwann platzen wird :oops:

Danke euch schon mal :)

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 9. Jul 2019, 21:29
von caffery
Käsebrot hat geschrieben: 9. Jul 2019, 13:15 Bereits seit März hab ich nen Nebenjob, den ich ordnungsgemäß gemeldet hab.
Ist der zusätzlich zu einer Vollzeitstelle? Dann solltest Du dafür sorgen, dass es als Mehrarbeit gewertet wird -> § 850a ZPO.
Käsebrot hat geschrieben: 9. Jul 2019, 13:15 Muss ich als Schuldner da irgendwie intervenieren oder ist das allein das Problem meiner AG?
Streng genommen eigentlich nicht - in Anbetracht der zu erwartenen Situation würde ich es aber dennoch tun.
Käsebrot hat geschrieben: 9. Jul 2019, 13:15Gibt es eine Untergrenze für den AG bis zu der er Nachzahlungen abführen darf oder kann das auf blöd und übertrieben passieren, dass ich einen Monat komplett ohne Gehalt dastehe?
Nach meiner Auffassung dürfte er das eigentlich überhaupt nicht. Allerdings wird es wohl praktisch sehr schwierig in so einer Situation dem Arbeitgeber zu sagen: "Dein Problem - Du hättest den Beschluss einfach vorher berücksichtigen müssen".
Von daher würde ich ihn doch lieber schnellst möglich darauf hinweisen.

Aber wie gesagt - wenn der Nebenjob zusätzlich zu einer Vollzeitstelle ausgeübt wird, würde ich dazu raten auf eine hälftige Unpfändbarkeit der Nebentätigkeit hinzuwirken.

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 9. Jul 2019, 22:00
von Käsebrot
Wie meinst du das mit dem §850a? Muss das explizit im Beschluss so drin stehen oder reicht das, wenn es seitens des AG so gehandhabt wird?
Nach dem Antrag des TH hatte ich mich nicht weiter geäußert, weil für mich das ja klar war, dass er diesen Beschluss beantragen wird. Als ich jedoch darauf hinwies, dass im Beschluss nicht klar erkennbar, dass nur hälftig pfändbar, wurde das - so weit ich mich jetzt noch erinnere ohne aufzustehen - aus irgendeinem Grund nicht ernst genommen und wie immer bekam der TH Recht. Den genauen Wortlaut müsste ich nachschauen. Aber sinngemäß hieß es in etwa, ich hätte Zeit gehabt Stellung zu nehmen, was ich nicht tat und jetzt hab ich nix mehr zu melden.
Mir war/ist bloß nicht klar, warum ich mich zu etwas äußern soll, was ich ohnehin nicht beeinflussen kann, die Rechtssprechung jedoch eindeutig ist :?: :?: :?:

Für März und April dachte ich mir noch nichts bezüglich der Nichtpfändung des Nebeneinkommens, da der Antrag erst bei Gericht eingereicht werden musste und dann die AG informiert wurden. Dann halt Nachzahlung und danach regulär Abzug. So langsam mach ich mir aber jetzt schon Sorgen, warum das nicht funktioniert :?

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 29. Aug 2019, 09:31
von Käsebrot
So, nochmal ne kurze Frage zum Thema.

Inzwischen meldet der Neben-AG dem Haupt-AG die Summe, die dann wiederum Berücksichtigung findet bei der Pfändung. So weit so gut.

Nun hat sich jedoch raus gestellt, dass - man darf es echt nicht glauben - vom Nebeneinkommen die volle Höhe berücksichtigt wird und nicht nur die Hälfte.

Laut Buchhaltung wäre es nicht möglich das jetzt rückwirkend zu ändern. Kann das wirklich sein, dass ich deren Unwissenheit jetzt bezahlen muss? Bei jeder Nachzahlung ist eine Rückrechnung kein Problem, aber sobald ich was kriegen soll, geht das nicht? Kann mir das bitte mal jemand erklären?

Und muss ich das extra beim Gericht beantragen wenn ich das will, dass nur die Hälfte berücksichtigt wird oder dürfen die das einfach machen?

Edit: danke für eure Hilfe :)

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 29. Aug 2019, 10:37
von caffery
Käsebrot hat geschrieben: 29. Aug 2019, 09:31 Nun hat sich jedoch raus gestellt, dass - man darf es echt nicht glauben - vom Nebeneinkommen die volle Höhe berücksichtigt wird und nicht nur die Hälfte.
Ich hatte das leider auch so befürchtet. In der Praxis hatte ich noch nie einen Fall bei dem dies "von sich aus" auf diese Weise berücksichtigt wurde. Ich musste mich immer zunächst für die Leute ins Zeug legen bevor es lief wie es sollte. Das mag daran liegen, dass es keine eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt.
Es gibt dieses BGH-Urteil zu dem Rentner mit Nebeneinkünften:
BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13
Die Gesetzeskommentare dazu sagen unisono, dass der Zusammenhang auf jegliche Konstellation von Nebeneinkünften bei der die Erwerbsobliegenheit erfüllt ist anzuwenden ist.

Dann gibt es noch dieses relativ frische Urteil:
AG Ludwigshafen am Rhein, 13.12.2018, 3 f IK 378/18 LU
Dies sollte Deine Konstellation genau treffen, ist aber eben "nur" ein AG Urteil.
Leitsatz:
"Ist ein Schuldner in Vollzeit bei einem Arbeitgeber tätig und daneben noch bei einem anderen Arbeitgeber in
erlaubter Nebentätigkeit, ist die Vergütung der Nebentätigkeit als Mehrarbeitsstundenvergütung gem.
§ 850a Nr. 1 ZPO in hälftiger Höhe unpfändbar."

Beides vorgenanntes nutze ich immer zur Argumentationsbefütterung in solchen Fällen.
Käsebrot hat geschrieben: 29. Aug 2019, 09:31 Laut Buchhaltung wäre es nicht möglich das jetzt rückwirkend zu ändern. Kann das wirklich sein, dass ich deren Unwissenheit jetzt bezahlen muss? Bei jeder Nachzahlung ist eine Rückrechnung kein Problem, aber sobald ich was kriegen soll, geht das nicht? Kann mir das bitte mal jemand erklären?
Ich nehme an, dass sie die Beträge für vergangene Monate bereits an den Verwalter überwiesen haben. Diese müsstest Du dann von ihm fordern. Alternativ kannst Du natürlich auch Deinem Arbeitgeber rechtlich zu Leibe rücken, dass er Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Diese Handlungsoption ist aber nicht jedermanns Sache;)
Berücksichtigt der Arbeitgeber die hälftige Pfändbarkeit des Nebeneinkommens denn zumindest von nun an?
Käsebrot hat geschrieben: 29. Aug 2019, 09:31 Und muss ich das extra beim Gericht beantragen wenn ich das will, dass nur die Hälfte berücksichtigt wird oder dürfen die das einfach machen?
Wenn der Arbeitgeber selbst nicht davon zu überzeugen ist, wirst Du nicht drum herumkommen das Gericht zu bitten den Zusammenrechnungsbeschluss entsprechend zu ergänzen.

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 29. Aug 2019, 11:49
von Käsebrot
Naja, das mit dem Beschluss hatte ich schon mal probiert, als ich meinen ersten Nebenjob hatte. Sinngemäß kann man sagen, dass es dem Gericht egal ist, so lange überhaupt was abgeführt wird :roll:

Ich werd das jetzt erstmal über meinen AG versuchen, dass ich die Kohle, die er zu viel abgeführt hat, rausrückt. Ansonsten will das die Dame aus der Abrechnung jetzt mal klären mit der Hälfte. Angeblich gab es erst vor Kurzem eine Schulung. Aha.

Ist nur ganz toll, dass Geld abziehen immer ganz gut klappt, Geld hinzurechnen hingegen bedarf immer eines langen Atems. Die Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt auch erst seit Juni, obwohl ich dort schon seit März arbeite. Weiß der Geier, was da wieder schief gelaufen ist.

Raus kam das jetzt auch nur, weil mir bei der letzten Abrechnung rückwirkend fälschlicherweise drei Monate berechnet wurden und ich nur 32€ ausgezahlt bekam. Da klappte rückwirkend ganz hervorragend.

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 30. Aug 2019, 14:56
von Graf Wadula
Es ist tatsächlich umstritten, ob das im gerichtlichen Beschluss bestimmt werden muss, oder ob der AG das von sich aus berücksichtigen muss. Das hat weder der BGH ausdrücklich ausgeführt noch ergibt sich das aus den Kommentierungen. Leichter wäre es natürlich, wenn der AG das von sich aus berücksichtigt. Falls nicht, wird es rechtlich schwierig. Denn es dürfte auch umstritten sein, ob Sie vor dem Prozessgericht klagen müssen (da es um die Pfändbarkeit ansich geht), oder ob sie das Insolvengericht zur Entscheidung drängen können. Drücken wir mal die Daumen, dass es über den AG schon klappt. Weil dann müsste der InsoV tätig werden, wenn er es anders sieht ;)

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 12. Sep 2019, 10:53
von Käsebrot
Ich kotz im Strahl. Eben teilte mir mein Arbeitgeber mit, er könne nur das machen, was in dem Beschluss steht und darin heißt es, dass die Einkünfte zusammen zu rechnen sind :evil:

Das Gericht will das Ganze natürlich schriftlich haben und ich kann jetzt schauen, wie ich an mein Geld komme, das zu viel abgezogen wurde.

Danke für nichts :evil:

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 13. Sep 2019, 21:09
von Käsebrot
Hat irgendwer noch ne Idee? Der TH hat natürlich mal wieder Recht, weil er den Beschluss auf seiner Seite sieht und verweigert die Erstattung.

Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Verfasst: 14. Sep 2019, 09:49
von Daline35
Wenn du das meinst das der Neben+Hauptjob zusammen gerechnet wird,es stimmt.

Ich habe auch einen Neben+Hauptjob,die Abrechnung vom Nebenjob-bekomme ich per Mail,diese sende ich meinen Hauptarbeitgeber,er rechnet es zusammen und überweist am TH.
Statt 370€ zahle ich 670€.

Ich habe es gemacht,weil ich unbedingt die 3 Jahre schaffen will.

Damit schaffe ich es