Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

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Käsebrot
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Käsebrot »

Nein, das meine ich nicht.

Der Nebenjob gilt in meinem Fall als Mehrarbeit nach §850a und darf nur zur Hälfte angerechnet werden. Mein AG verweigert aber, nach aktueller Rechtssprechung abzuführen und rechnet komplett an. Dann kann ich‘s auch bleiben lassen, weil ich mir nicht den Arsch aufreiße um am Ende noch drauf zu zahlen.
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Lieschenmüller
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Lieschenmüller »

Vielleicht gehst du mal zum Gericht, damit sie deinem AG mal auf die Finger klopfen und ihm sagen was er zu tun und zu lassen hat.
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insolaner
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von insolaner »

...zumal sich der AG mMn auch schadenersatzpflichtig machen würde, wenn er gesetzeswidrig falsch abrechnet... Wenn Du Dir diesen Ärger "leisten" kannst/willst, wäre das auch ein guter Weg, dann hast du einerseits deine Masse gemert (genauer: dein AG hat dies getan), und im Nachhinein bekommst Du trotzdem noch Deinen Nebenjob ausgezahlt :)

Oder hätte der AG dann einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem IV? Kann ich mir kaum vorstellen...
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caffery
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von caffery »

Bei Daline ist es der Nebenjob auch Mehrarbeit. Aber sie "verschenkt" absichtlich Vergütung an den Verwalter/TH- wir hatten das Thema schon mehrfach. Es scheint aber nicht angekommen zu sein, weil sie gebetsmühlenartig immer nur das Gleiche wiederholt obwohl es keinen Sinn hat.

Wenn Dein Arbeitgeber trotz eindeutiger Rechtsprechung nicht richtig abtreten will und das Gericht sich weigert einen entsprechenden Hinweis in die Welt zu setzen kannst Du so wie ich das sehe leider nur klagen.
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Käsebrot
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Käsebrot »

Der TH hat sich bereits am nächsten Tag gemeldet, er kann mit Verweis auf den Beschluss nichts erstatten. No more comment needed.

Beim Gericht frage ich mich hin und wieder, was für Gipsköpfe sich da Rechtspfleger nennen dürfen. Warum wird die aktuelle Rechtssprechung nicht gleich berücksichtigt? Damit wäre vieles leichter. Antwort steht noch aus, hab erst am Donnerstag mein Fax geschickt.

Nachdem mein AG mir aber momentan noch nicht mal meine Wechselschichtzulage gönnen will (hab dazu bereits ein Pro-Schuldner-Urteil vom BAG Berlin-Brandenburg gefunden), hab ich mich jetzt an meine Vertrauensperson im Betrieb gewandt. Die sagt, es darf nicht sein, dass die Buchhaltung falsche Abrechnungen erstellt und zu wenig zahlt. Spannend wird‘s im nächsten Monat, wenn die Meldung kommt und ~90€ Zuschläge nicht berücksichtigt werden dürfen.
Klagen hat halt immer so nen faden Beigeschmack, zumindest wenn nicht alles andere vorher versucht wurde.

Ich mach das Ganze auch nur deswegen, um die Quote mit Puffer zu erreichen. Möchte aber auch nicht drauf zahlen. Und wenn ich mich schon 40 Stunden im Monat zusätzlich zum Obst mache, will ich auch was vom Kuchen abhaben. Wenn mir von 400€ nur 100€ bleiben, ist das nicht zwangsläufig motivationssteigernd, zumal ich körperlich auch ganz gut gefordert werde.
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Daline35
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Daline35 »

Bei mir wurde der §850 auch nicht anerkannt,mit den Antrag bei Gericht,gab es sogar Unruhe.
Mein Arbeitgeber führt voll ab,die reden sich auch raus.
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caffery
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von caffery »

Ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen und auch, dass Deine Motivation auf den Nebenjob angesichts der Situation gleich Null ist. Das würde mir genauso gehen. Wenn ich ganz ehrlich sein soll, würde ich den Nebenjob wohl auch canceln, wenn alles außer Klagen zu nichts geführt hat. Aber das ist nur mein persönlicher Gedanke dazu.

Besonders würden mich die Prozente Verwalter/THvergütung ärgern, die sich der Mensch regelmäßig von Deinem eigentlich unpfändbaren reintut und nicht in Deiner Masse bzgl. der 35% ankommen.

Ich habe auch nicht selten Ärger mit dem Thema. Unser Gericht ist dabei allerdings zum Glück recht schuldnerfreundlich. Bislang habe ich das immer irgendwie hinbekommen. Entweder mit Hilfe des Gerichts, oder aber indem ich den Arbeitgebern freundlich die Rechtslage vorgebetet habe.
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Daline35
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Daline35 »

Caffery du hast ja recht!

Vielleicht zahle ich drauf!

Aber Anfang November habe ich es geschafft!

Alles andere war mir egal,ich habe so viel im Leben bezahlt, ich wollte einfach....endlich Schuldenfrei werden.
Und habe mir den Arsch abgerackert um das Ziel zu erreichen!

Zum ersten November habe ich den Nebenjob gekündigt.
Endlich nur noch einen Job,und endlich Freizeit.

LG Daline
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Käsebrot
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Käsebrot »

Dann muss man sich halt drum kümmern, die Rechtssprechung ist Pro Schuldner, da kann man doch nix verlieren.

Wie die Sache nun weitergeht, sehe ich nächste Woche. Werde mich mit meiner Vertrauensperson persönlich zusammen setzen, damit sie mal ein vernünftiges Bild erhält.

Zum Glück zahle ich nur noch den TH, aber es wurden bisher schon knapp 300€ zu viel abgeführt und keiner weiß, wann ich mit einer Einigung rechnen kann. Auch mit einer hälftigen Anrechnung braucht keiner klagen, ich würde mich nicht bemühen. Hab fast den Eindruck, das Gericht ist mit mir überfordert, weil die meisten Verfahren dort auf einen Nullplan hinauslaufen :lol:
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Lieschenmüller
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Re: Nebeneinkommen bleibt unberücksichtigt

Beitrag von Lieschenmüller »

Bei mir ist ja auch einiges an Geld in die ungerechtfertigte Bereicherung der Masse geflossen. Meine IV meinte, es könne erst dann aus der Masse zurück gezahlt werden, wenn ausreichend Masse zur Zahlung an die Gläubiger generiert wurde.
Das wird bei mir wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass ich die Kohle nie wieder sehe.
ABER...ich werde im nächsten Monat mal bei 'meinem' Rechtspfleger vorsprechen und fragen, ob ich da was in der Akte hinterlassen kann, damit bei der Schlussverteilung zumindest mein Einwand gesehen wird und ich dann vielleicht doch noch an mein Geld komme.
In deinem Fall wäre der Arbeitgeber ja eigentlich zu verklagen, da er ja den Schaden verursacht hat und müsste dir das Geld trotzdem auszahlen. Er darf sich dann das Geld aus der Masse zurück klagen.
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