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Spesenauszahlung
Verfasst: 10. Dez 2024, 13:08
von ToniD
Guten Tag,
ich hatte letzten Monat auf Grund einer Dienstreise Spritkosten und Verpflegung erstattet bekommen, das ganze wurde von AG als Spesen abgerechnet und wurde gesondert überwiesen. Dieser Betrag liegt nun seit einem Monat auf meinem Konto ohne das sich Zugriff darauf habe, obwohl ich eine Quellenfreigabe habe. Die Bank verweist auf den Insolvenzverwalter, dieser fühlt sich jedoch auch nicht dafür zuständig der Bank eine Freigabe zu schicken, die meinen ich muss wieder ein Antrag bei Gericht stellen, was wiederum Kosten für mich bedeutet. Was genau ist hier nun richtig? Laut meinen Recherchen sind Spesen unpfändbar, solange diese sich im normalen, gesetzlichen Rahmen befinden, was hier der Fall ist.
Hatte schon jemand Erfahrung mit Spesenauszahlung und kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank.
Re: Spesenauszahlung
Verfasst: 10. Dez 2024, 13:15
von Graf Wadula
Ich kann mir gut vorstellen, welche Bank das ist
.
Also wahrscheinlich haben Sie eine Freigabe Ihres Kontos hinsichtlich des "Arbeitseinkommens" und Ihr AG hat das dann unter "Spesen" etc. überwiesen. Und dann stellt sich die Bank auf den Standpunkt, das beträfe nicht die Freigabe.
Sie werden wohl oder übel sich mit dem Insolvenzgericht in Verbindung setzen müssen und auch die Freigabe der Spesen beantragen. Das können Sie aber schriftlich machen. Ein Brief, Briefmarke drauf und EILIG draufschreiben und dann dürfte das seinen Lauf nehmen.
Und richtig, diese Zahlungen sind unpfändbar. da aber auf dem (P-)Konto immer ein Zahlbetrag bzw. bestimmte Zahlungen frei gegeben werden, müssen Sie einen Antrag stellen, sobald die Zahlungen außerhalb des festgesetzten Sockelbetrags bzw. der Zahlungsquelle bzw. der Art der Zahlung liegen. Denn eine andere Möglichkeit wäre, gegen die Bank hinsichtlich Ihrer Auslegung der Freigabe durch das Gericht zu klagen. Und das dauert eindeutig länger.
Re: Spesenauszahlung
Verfasst: 11. Dez 2024, 11:44
von ToniD
Graf Wadula hat geschrieben: ↑10. Dez 2024, 13:15
Ich kann mir gut vorstellen, welche Bank das ist
.
Also wahrscheinlich haben Sie eine Freigabe Ihres Kontos hinsichtlich des "Arbeitseinkommens" und Ihr AG hat das dann unter "Spesen" etc. überwiesen. Und dann stellt sich die Bank auf den Standpunkt, das beträfe nicht die Freigabe.
Sie werden wohl oder übel sich mit dem Insolvenzgericht in Verbindung setzen müssen und auch die Freigabe der Spesen beantragen. Das können Sie aber schriftlich machen. Ein Brief, Briefmarke drauf und EILIG draufschreiben und dann dürfte das seinen Lauf nehmen.
Und richtig, diese Zahlungen sind unpfändbar. da aber auf dem (P-)Konto immer ein Zahlbetrag bzw. bestimmte Zahlungen frei gegeben werden, müssen Sie einen Antrag stellen, sobald die Zahlungen außerhalb des festgesetzten Sockelbetrags bzw. der Zahlungsquelle bzw. der Art der Zahlung liegen. Denn eine andere Möglichkeit wäre, gegen die Bank hinsichtlich Ihrer Auslegung der Freigabe durch das Gericht zu klagen. Und das dauert eindeutig länger.
Vielen Dank, dann werde ich wohl doch bei Gericht eine Freigabe beantragen müssen.
Mich wundert es aber die Bank diesen Betrag trotz Quellenfreigabe zurückhält. Die Zahlung kam vom selben Arbeitgeber, nur die IBAN unterscheidet sich von dem von der ich meinen Lohn erhalte, da die Kostenstelle wohl eine andere ist. Kann es daran liegen das die Bank sich deswegen querstellt?
Re: Spesenauszahlung
Verfasst: 11. Dez 2024, 11:56
von caffery
Ja