Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?
Verfasst: 2. Jul 2019, 11:22
Hallo Leute,
wie ist es, wenn man bei Akteneinsicht in die eigene Akte beim Insolvenzgericht in einem Zwischenbericht des Insolvenzverwalters Unsinn liest, sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen oder einfach ignorieren und abwarten, ob dem Unsinn (möglicherweise irgendwelche unsinnigen) Folgen folgen?
Wenn da z.B. steht,
- dass der Schuldner angeblich mehrere Konten besitzt und diese dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner Arbeitseinkommen hatte und dieses dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner erhebliche Beträge an Dritte überwiesen hätte?
Hier hat die Ex ihren Ex beim IV 'angeschwärzt' und der IV schreibt 'Anschuldigungen' in seinen Zwischenbericht ans Insolvenzgericht, ohne diese zu prüfen oder auch nur dem Schuldner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Was meint Ihr?
Kann das unschöne Folgen für den Schuldner haben ?
Sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen ?
(und wenn 'ja', dann an wen: An das Gericht oder an den Verwalter?)
Das Insolvenzverfahren (IN nicht IK) läuft jetzt übrigens schon seit vier Jahren und ein Schlussbericht des IV ist nicht in Sicht (und pfändbares Einkommen übrigens auch nicht - also ein 'Nullsummenspiel').
Danke für Eure Meinungen.
wie ist es, wenn man bei Akteneinsicht in die eigene Akte beim Insolvenzgericht in einem Zwischenbericht des Insolvenzverwalters Unsinn liest, sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen oder einfach ignorieren und abwarten, ob dem Unsinn (möglicherweise irgendwelche unsinnigen) Folgen folgen?
Wenn da z.B. steht,
- dass der Schuldner angeblich mehrere Konten besitzt und diese dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner Arbeitseinkommen hatte und dieses dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner erhebliche Beträge an Dritte überwiesen hätte?
Hier hat die Ex ihren Ex beim IV 'angeschwärzt' und der IV schreibt 'Anschuldigungen' in seinen Zwischenbericht ans Insolvenzgericht, ohne diese zu prüfen oder auch nur dem Schuldner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Was meint Ihr?
Kann das unschöne Folgen für den Schuldner haben ?
Sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen ?
(und wenn 'ja', dann an wen: An das Gericht oder an den Verwalter?)
Das Insolvenzverfahren (IN nicht IK) läuft jetzt übrigens schon seit vier Jahren und ein Schlussbericht des IV ist nicht in Sicht (und pfändbares Einkommen übrigens auch nicht - also ein 'Nullsummenspiel').
Danke für Eure Meinungen.