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Nachzahlung fälliges Gehalt

Verfasst: 15. Nov 2024, 20:15
von Andante69
Guten Abend,

Hätte mal wieder eine Frage ☺️.

Da ich ja bei Insolvenzeröffnung über kein Konto verfügt habe ( ist mittlerweile geklärt habe ein neues P Konto) hatte mein AG mein Gehalt für Oktober erstmal einbehalten ( ich war damit einverstanden) bis ich ihm die neue Bankverbindung mitteile.

Nun habe ich die die neue Bankverbindung vor einer Woche mitgeteilt aber mein bereits fälliges Gehalt kommt nicht. Auf Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir gesagt es sei alles weitergegeben worden.

Da die Insolvenz am 9.10.24 eröffnet worden ist , kann es sein das in dieser Nachzahlung die Pfändung an den IV nachberechnet wird?
( Ich habe ein Gehalt von 1516 Euro im Oktober verdient, Abbrechnung habe ich schon )


Muss mir mein AG den Pfändungsfreibetrag auszahlen , das Gehalt ist ja bereits fällig und ich hab fast kein Geld mehr und muss auch noch die Miete bezahlen für diesen Monat. Ich muss doch meinen Lebensunterhalt sichern.

liebe Grüße
Andante

Re: Nachzahlung fälliges Gehalt

Verfasst: 15. Nov 2024, 20:41
von robo
Andante69 hat geschrieben: 15. Nov 2024, 20:15 ...
Auf Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir gesagt es sei alles weitergegeben worden.
...
Muss mir mein AG den Pfändungsfreibetrag auszahlen
...
"weitergegeben" an wen ?

Richtig, den nicht-pfändbaren Teil Deines Lohns hat Dein AG an Dich auszuzahlen,
den pfändbaren Teil an den IV.

Re: Nachzahlung fälliges Gehalt

Verfasst: 16. Nov 2024, 03:47
von Andante69
robo hat geschrieben: 15. Nov 2024, 20:41
Andante69 hat geschrieben: 15. Nov 2024, 20:15 ...
Auf Nachfrage in der Lohnbuchhaltung wurde mir gesagt es sei alles weitergegeben worden.
...
Muss mir mein AG den Pfändungsfreibetrag auszahlen
...
"weitergegeben" an wen ?

Richtig, den nicht-pfändbaren Teil Deines Lohns hat Dein AG an Dich auszuzahlen,
den pfändbaren Teil an den IV.
Es wurde an die Chefin weitergegeben die die Lohn/Gehaltssachen bearbeitet und auf explizite Nachfrage wann ich mit der Nachzahlung rechnen könne wurde mir Vormittag am 13.11. mitgeteilt das die Zahlung am „Nachmittag angewiesen würde und man mir mehr nicht sagen könne“ Gestern am 15.11. aufs Konto geschaut - keine Nachzahlung des Gehaltes von Oktober obwohl mir gesagt wurde es würde angewiesen werden.

Ich verstehe das Vorgehen meines AG nicht. Mir steht doch doch zumindest der Pfändungsfreibetrag zu - auch für Oktober? Oder darf nach Insolvenzeröffnung erstmal das komplette Gehalt einbehalten werden? Wie gesagt die Eröffnung meiner PI war am 9.10.24. Auf meiner Abrechnung von Oktober ist auch noch keine Abtretung bzw. Pfändung an den IV ersichtlich. Mein Gehalt für Oktober beträgt 1516 Euro.

liebe Grüße
Andante

Re: Nachzahlung fälliges Gehalt

Verfasst: 16. Nov 2024, 06:08
von robo
Vielleicht hatte auch die Chefin Angst, dass sie was falsch macht und musste erst noch jemand fragen ?
Schliesslich ist der Arbeitgeber als "Drittschuldner" verantwortlich vor die korrekte Abrechnung.

Und Du hattest ja bis jetzt "Geduld" ... dann brauchst Du Dein Geld vielleicht nicht sooo nötig ?

Wer weiß, was die sich denken ?

Nochmal: Den nichtpfändbaren Teil von Deinem Gehalt MUSS Dein Arbeitgeber Dir überweisen,
das sind von 1.516,-€ genau 1.503,22 €, s. hier:
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/pfa ... hner-2024/

Danach muss Dein Arbeitgeber dem IV 12,78 € überweisen - aber auch erst dann, wenn der IV sich bei ihm gemeldet hat und dem Arbeitgeber Deine Abtretungserklärung offengelegt hat.

Also: So bald wie möglich die Chefin anrufen und drängeln, dass das Gehalt überwiesen wird !