Arbeitgeberwechsel nicht gemeldet in Privatinsolvenz
Verfasst: 7. Nov 2024, 23:21
Hallo,
Ich habe folgende Frage. Ich bin im letzten Jahr der Privatinsolvenz.
Ich bin geschieden, alleinerziehend mit 2 kleineren Kinder. Ich arbeite 25 Stunden pro Woche und verdiene aktuell 1750 Euro. Damit liege ich unter wie immer unter der Pfändungsgrenze mit zwei Kindern.
Alle paar Monate schicke ich meine Lohnzettel an meinen Insolvenzverwalter.
Ich habe ein Jahr im öffentlichen Dienst gearbeitet, der Vertrag war befristet ohne Chance auf Verlängerung. Es waren nur 20 Stunden und natürlich etwas weniger Geld.
Ich war jetzt im Zugzwang und habe mir ab Juni einen neuen Job gesucht. Laut meiner Schuldnerberaterin musste ich den IV hierzu nicht um Erlaubnis bitten. Der neue Vertrag ist unbefristet, daher ein sicherer Arbeitsplatz für mich.
Ich habe dem IV jetzt wieder meine Lohnabrechnung per Mail geschickt, die ersten nach dem Wechsel.. Dabei ist mir eingefallen, ich habe ihn nicht über den Wechsel informiert. Das ist mir ehrlich gesagt gar nicht in den Sinn gekommen. Natürlich ist der Job besser aber ich fürchte ich hab da richtig Bockmist gebaut.
Meinem neuen Chef habe ich damals bei der Einstellung gesagt ich sei in der PI. Wäre kein Problem.
Jetzt hab ich gelesen, als Konsequenz kann mir die Restschuldbefreiung untersagt werden. Ich ärgere mich über meine eigene Dummheit. Wäre es sinnvoll mir anwaltlichen Rat einzuholen? Ich mache mir echt Sorgen, das jetzt alles zu spät ist.
Vg
Steffi
Ich habe folgende Frage. Ich bin im letzten Jahr der Privatinsolvenz.
Ich bin geschieden, alleinerziehend mit 2 kleineren Kinder. Ich arbeite 25 Stunden pro Woche und verdiene aktuell 1750 Euro. Damit liege ich unter wie immer unter der Pfändungsgrenze mit zwei Kindern.
Alle paar Monate schicke ich meine Lohnzettel an meinen Insolvenzverwalter.
Ich habe ein Jahr im öffentlichen Dienst gearbeitet, der Vertrag war befristet ohne Chance auf Verlängerung. Es waren nur 20 Stunden und natürlich etwas weniger Geld.
Ich war jetzt im Zugzwang und habe mir ab Juni einen neuen Job gesucht. Laut meiner Schuldnerberaterin musste ich den IV hierzu nicht um Erlaubnis bitten. Der neue Vertrag ist unbefristet, daher ein sicherer Arbeitsplatz für mich.
Ich habe dem IV jetzt wieder meine Lohnabrechnung per Mail geschickt, die ersten nach dem Wechsel.. Dabei ist mir eingefallen, ich habe ihn nicht über den Wechsel informiert. Das ist mir ehrlich gesagt gar nicht in den Sinn gekommen. Natürlich ist der Job besser aber ich fürchte ich hab da richtig Bockmist gebaut.
Meinem neuen Chef habe ich damals bei der Einstellung gesagt ich sei in der PI. Wäre kein Problem.
Jetzt hab ich gelesen, als Konsequenz kann mir die Restschuldbefreiung untersagt werden. Ich ärgere mich über meine eigene Dummheit. Wäre es sinnvoll mir anwaltlichen Rat einzuholen? Ich mache mir echt Sorgen, das jetzt alles zu spät ist.
Vg
Steffi