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Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 29. Jun 2019, 12:30
von Lieschenmüller
Hallo an alle. Ich muss mir jetzt mal die Arbeit machen, alles in einen Antrag ans AG zu packen und bräuchte mal in Sachen Paragraphen euer geballtes Wissen. Leider kann ich nicht alles finden.
1. Urlaubsgeld auf dem Konto frei geben 850a ZPO
Leider keine Abrechnung nur Kontoauszug.
2. Freigabe der Überzahlten Beträge aus den vorangegangenen Monaten. ???? Kontoauszüge ab Februar oder März (Insoeröffnung 21.03.)
3. Pfändung meiner Rente bei Pfzw rückgängig machen und Herausgabe der Summe vom Anderkonto, wegen unrechtmäßiger Bereicherung der Masse. 812 ff BGB ? Das Schreiben dass die Pfzw bekommen hat muss ich denen noch aus den Rippen leihern, da die IV angeblich von nichts weiß, das Schreiben aber von denen ist.
4. Herausgabe des Urlaubsgeldes von der UWV mir gleizeitiger Freigabe des selbigen , das sich der holländische Gerichtvollzieher unter den Nagel gerissen hat und in Kürze wohl auf dem Anderkonto landet. Müste genauso 850a ZPO sein. Ich weiss nur nicht ob ich das jetzt schon mit beantragen kann oder warten soll, bis es evtl. auf das Anderkonto überwiesen wurde. Werde ich aber wohl nie zu wissen bekommen, wann das geschehen ist. Abrechnung vorhanden.
5. Quelenfreigabe der UWV Rente, da diese wohl im Juli wieder auf mein Konto geht und der IV den pfändbaren Anteil von meinem AG bekommt.
Nur falls jetzt einer sagt, ich soll zum Anwalt gehen. Er meint es würde sich bei dem Betrag nicht für mich lohnen ihn zu beauftragen, da er dafür einfach zuviel Geld verlangen müsste, wegen Stundensatz und das würde nicht Rechtschutzversicherung nicht tragen.
Danke schon mal für eure Hilfe, werde selber natürlich auch noch weiter nach den Paragraphen suchen.
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 29. Jun 2019, 21:56
von caffery
Also wenn ich Anwalt wäre und mit meinem eigenen Briefkopf sowas beantragen würde, hätte ich auch den Impuls zu allem eine Rechtsgrundlage oder einen Präzedenzfall in so einen Antrag zu schreiben - schon alleine aus Prestigegründen.
Da Du aber kein solcher bist, ist das wirklich nicht notwendig. Es verlangt niemand soetwas von Dir. Schreibe einfach so deutlich wie möglich was Du beantragst und belege dies so gut wie möglich.
(Urlaubsgeld nur mit Kontoauszügen wird wohl vermutlich nix - in dem Auszug wird ja wahrscheinlich nicht stehen welcher Anteil das Urlaubsgeld ist)
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit (die sich m.E. bewährt hat) mit seinen Zetteln einen Rechtspfleger aufzusuchen und ihn zu bitten dies gemeinsam zu machen damit nicht durch schriftliches hin und hergefrage weitere Zeit flöten geht. Da Du ja schon einen kennst, wäre das doch auch eine Möglichkeit.
Für so einen Antrag musst Du auch nicht zwigend zum Anwalt gehen. Mir entstand nur der Eindruck, dass praktisch niemand mehr einen Überblick hat über das was bei Dir läuft (wahrscheinlich selbst die Verwalterin nicht) und es sich zu einem Dauerproblem auswachsen könnte - besonders da die Fronten auch schon recht verhärtet sein könnten.
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 29. Jun 2019, 22:08
von Lieschenmüller
Danke Caffery.
Doch das Urlaubsgeld kann durch den Kontoauszug belegt werden, da es eine Extra Überweisung mit dem Vermerk Urlaubsgeld ist. Darum hat die Bank es auch nicht ausgezahlt, da die Quellenfreigabe nur für die Rente vom gleichen Rententräger geht. Leider gibt dieser Rententräger nur im Januar und bei Veränderung des Geldbetrages eine Bescheinigung raus.
Ich werde jetzt nochmal bis Mittwoch abwarten ob sich die IV gerührt hat. Die dann nochmal befragen und wenn sie mich dann wieder vertrösted, am Donnerstag morgen zum Amtgericht fahren.
Also bis jetzt sind die Fronten noch nicht verhärtet. Ich rege mich zwar andauernd auf, weil es nicht läuft aber wenn ich mit der IV telefoniere, bin ich immer höflich und freundlich.
Ich frage mich aber ob sie wirklich eine IV ist, denn sie meinte bei unserem letzten Telefonat...da muss ich mal den Insolvenzverwalter fragen..... Leider habe ich nicht nachgefragt, wie sie das meint aber gut ist ne große Kanzlei und sie meinte vielleicht nur, dass sie einen anderen befragen möchte um keinen Fehler zu machen.
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 30. Jun 2019, 03:07
von insolaner
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑29. Jun 2019, 22:08Ich frage mich aber ob sie wirklich eine IV ist, denn sie meinte bei unserem letzten Telefonat...da muss ich mal den Insolvenzverwalter fragen..... Leider habe ich nicht nachgefragt, wie sie das meint aber gut ist ne große Kanzlei und sie meinte vielleicht nur, dass sie einen anderen befragen möchte um keinen Fehler zu machen.
klingt nach SachbearbeiteriX...
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 30. Jun 2019, 10:38
von Lieschenmüller
Das kam mir auch in den Sinn. Sie wurde aber als IV vom Gericht benannt???
Muss ich doch bei Gelegenheit mal nachfragen.
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 30. Jun 2019, 10:43
von Lieschenmüller
Hab grad nochmal bei denen auf die Website geschaut.
Dir haben in der Bude 3 Insolvenzverwalter und der Rest sind Rechtsanwälte.
Das hab ich jetzt wieder. Kein Wunder, dass das nicht läuft. Ich muss mich mit Fußvolk rumärgern. (Achtung Sarkasmus)
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 30. Jun 2019, 13:00
von Ruhrpottmensch
Das habe ich aber genauso und war mir auch von Beginn an klar, dass ich nicht direkt mit "dem IV" zu tun habe, sondern mit einer/einem Angestellten/r...
Wäre bei der Masse an Verfahren ja sonst auch gar nicht möglich. Oder es würde in jedem Dorf min. 50 IVs geben...
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 4. Jul 2019, 10:20
von Lieschenmüller
Geht doch...gerade mit meiner IV telefoniert. Überzahlungen sind frei gegeben, Urlaubsgeld ist frei gegeben, Pfändung der kleinen Rente wurde zurück genommen. Der Betrag der jetzt auf das Anderkonto gegangen ist, kann erst ausgezahlt werden, wenn ausreichend Masse vorhanden ist um die Unkosten zu bezahlen....was eigentlich in ein paar Monaten geschehen sein sollte und wenn dann noch Masse ankommt bzw. da ist um die Gläubiger zu befriedigen. Selbiges passiert mit dem Urlaubsgeld, das von dem Gerichtsvollzieher eingezogen wurde.
Endlich!
Und da sag noch mal einer man soll seinem IV nicht auf den Sack gehen.
Ach ja...und mal ein Lob an die Norisbank, die die Beträge innerhalb von 2Werktagen frei geschaltet haben.
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 25. Jul 2019, 14:42
von Lieschenmüller
Und sie ist doch unfähig!
Vorgestern kam dann die etwas größere Rente auf mein Konto....Quellenfreigabe trotz Zusage der IV nicht an Bank gegeben und die kleine Rente ist wieder nicht auf meinem Konto gelandet. Zack steh ich wieder vor dem Problem: Kohle auf dem Konto aber ich kann nicht ran und Madamme ist im Urlaub. Sei ihr ja auch gegönnt...aber doch bitte vorher alles regeln.
So langsam hab ich wirklich die Neigung zum Insogericht zu fahren und einen neuen IV zu beantragen. Am besten einen, der der holländischen Sprache mächtig ist, zumindest im Ansatz.
Ich frage mich gerade, ob ich die Holländer verklagen kann, mir das Geld doch noch aus zu zahlen? Also quasie doppelt. Ein AG wäre ja in der Haftung, wenn er zuviel an den IV abtritt. Ob ich damit durchkomme ist die ander Frage
Re: Unrechtmäßige Bereicherung der Masse und anderes Gedöns
Verfasst: 7. Dez 2019, 23:31
von Lieschenmüller
Ich muss den Fred nochmal aus der Versenkung holen.
Heute bekam ich einen Brief vom IV. Frei übersetz, es ist jetzt genug Geld auf dem Massekonto und der zu viel an die Masse gezahlte Betrag könnte nun ausgezahlt werden. Leider hat sie das Urlaubsgeld nicht mit angegeben aber da kann ich sie ja nochmal drauf hinweisen.
Wenn ich das Geld in der Masse belassen möchte als freiwillige Zahlung, soll ich ihr was zurück schicken, ansonsten müsste der Rententräger kontaktiert werden, damit die das Geld auszahlen. Da ich nicht einsehe, der IV mein Geld in den Rachen zu werfen, werde ich das natürlich nicht in der Masse lassen.
Ich befürchte, das die Holländer (Rententräger) gar nicht verstehen, was die von ihnen will.
Ich würde meiner IV gerne vorschlagen, dass das Geld von den monatlichen Pfändungsbeträgen meines Arbeitgebers abgezogen und mir ausgezahlt wird. Das sind um die 1100€. Also würde ca 2 Monate nichts aufs Massekonto gehen.
Orakelt doch mal ein wenig bzw. sollte ich damit zum Amtsgericht gehen und da einen Rechtspfleger befragen?