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Job verloren, was nun?

Verfasst: 29. Okt 2024, 15:18
von IHSNU
Ihr kennt mich ja schon aus dem anderen Thread kürzlich^^

Ich habe nun völlig überraschend eine Kündigung bekommen. Offiziell aus betrieblichen Gründen, aber da ich meinem Chef erst vor ein paar Tagen von der Privatinsolvenz erzählt habe (wegen der Lohnpfändungen und ich dachte je früher, desto besser, war wohl extrem dumm von mir), vermute ich da jetzt einen Zusammenhang. Aber das sind natürlich nur Mutmaßungen...

Da eigentlich alle immer sehr zufrieden mit meiner Arbeit waren, hatte ich mit sowas überhaupt nicht gerechnet und bin jetzt komplett durch den Wind. Und jetzt kommen natürlich auch beim Thema Privatinsolvenz neue Probleme hinzu, auf die ich nicht vorbereitet war. Aufgrund der aktuell schwierigen Arbeitsmarktlage und da ich in einer Branche bin, in der es sowieso schon schwierig aussieht, ist stark davon auszugehen, dass ich bis zur Eröffnung der Insolvenz noch keine neue Stelle gefunden haben werde, wenn ich nicht extrem viel Glück haben sollte. Was muss ich wegen der Erwerbsobliegenheit nun also beachten? Was wird der IV an Nachweisen usw. haben wollen, damit er feststellen kann, ob ich mich wirklich um eine Arbeit bemühe?

Und wenn ich dann hoffentlich irgendwann eine neue Arbeit finde, wie sage ich den Chefs das mit der Lohnpfändung am besten? Nach dem, was mir jetzt passiert ist, habe ich natürlich echt Angst davor, dass es sich wiederholen wird...

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 29. Okt 2024, 15:31
von schwarzwaldbote
Die Anmeldung der Privatinsolvenz, wenn man arbeitslos sind, ist also grundsätzlich möglich. Einen wichtiger Punkt sollte man jedoch nicht übersehen: Als Insolvenzschuldner hat man gewisse Pflichten, Obliegenheiten genannt. Dazu gehört auch die folgende, die in § 287b der Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben ist:

Ab Beginn der Abtretungsfrist (Beginn der Insolvenz)bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.

Wenn man während der Privatinsolvenz arbeitslos ist, muss man sich nachweislich darum bemühen, eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dazu gehört das Schreiben von Bewerbungen und unter Umständen die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Wird ihnen eine angemessene Stelle angeboten, müssen Sie diese auch annehmen.
Nachweise das man sich um eine neue Stelle bewirbt/bemüht, muss man dem Insolvenzverwalter vorlegen.

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 29. Okt 2024, 16:11
von tidus82
Hat der Arbeitgeber wirklich nur "betriebliche Gründe" geschrieben?

Hat die Firma mehr als 10 Mitarbeiter? Bist du länger als 6 Monate angestellt?
Falls beides mit Ja beantwortet werden kann, dann kommt eventuell das Kündigungsschutzgesetz für dich in Frage - lies dich mal bitte hier ein:

https://www.personio.de/hr-lexikon/kuendigungsgruende/

Insbesondere betriebliche Gründe haben eine hohe Hürde um erfolgreich durchsetzbar zu sein.

Du könntest also rein theoretisch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen - insbesondere die Sozialauswahl könnte in Frage gestellt werden, nachdem du deinem Arbeitgeber eröffnet hast, dass du in die Privatinsolvenz gehen wirst.

Zum Ablauf kannst du dich hier mal schlau machen:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html

Zu allem anderen hat schwarzwaldbote eigentlich schon ausführlich geantwortet :-)

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 29. Okt 2024, 16:17
von IHSNU
Länger als 6 Monate angestellt ja, aber unter 10 Mitarbeiter. Ich werde das jetzt also wohl einfach akzeptieren müssen.

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 29. Okt 2024, 17:40
von imker
... dann kümmer Dich um ein berufsförderndes Zeugnis und melde dich schnell arbeitssuchend (online möglich) und arbeitslos (mit dem neunen Ausweis auch online möglich, sonst persönlich) nervt - sorgt aber für Lebensmittel. Kündigung zu wann .....

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 30. Okt 2024, 19:48
von robo
IHSNU hat geschrieben: 29. Okt 2024, 15:18 ...
Aufgrund der aktuell schwierigen Arbeitsmarktlage und da ich in einer Branche bin, in der es sowieso schon schwierig aussieht, ist stark davon auszugehen, dass ich bis zur Eröffnung der Insolvenz noch keine neue Stelle gefunden haben werde, wenn ich nicht extrem viel Glück haben sollte.
...
Schwierige Arbeitsmarktlage ?
Komisch, ich höre, lese, sehe immer nur das Gegenteil.
In welcher Branche bist Du ?
Du bist doch jung, w, studiert ... da wird sich doch was finden lassen ?

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 30. Okt 2024, 20:25
von Nie_mehr_Schulden
Im Moment ist es überhaupt kein Problem, das du arbeitslos geworden bist. Kümmere dich nachweisbar um eine neue Arbeitsstelle und dann kann dir gar nichts passieren.

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 30. Okt 2024, 23:24
von robo
"Nachweisbar" ?
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist für in etwa neun Monaten geplant.
Wem und warum sollte IHSNU jetzt irgendwem was nachweisen ?
Gut ... der Agentur für Arbeit, wenn sie jetzt ALG1 beantragt.
Aber sonst ?

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 31. Okt 2024, 09:18
von schwarzwaldbote
Sorry, aber wahrscheinlich geht gleich wieder das Gemecker los.
Aber ich werde das Gefühl nicht los, das uns hier jemand verarschen möchte.
Das erste Thema war schon sehr merkwürdig, und nun aber Vergangenheit, und jetzt wenige Tage danach kommt das nächste große fragwürdige Thema.
Was kommt als nächstes, sind dann die Eltern urplötzlich obdachlos. Ohne Grund?
Mal schauen wie es weitergeht.

Re: Job verloren, was nun?

Verfasst: 31. Okt 2024, 09:46
von mischa1981
Im Zweifel für den Angeklagten. Davon abgesehen, dass die Admins das entscheiden :)

Ansonsten an den Ersteller: Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde musst du dich sowieso an das Arbeitsamt wenden, auch wenn du dich bereits in der Insolvenz befindest. Der Insolvenzverwalter muss lediglich umgehend darüber schriftlich informiert werden, dass du deinen Job verloren hast und dich auf Suche befindest.

Ich hatte damals meine Obliegenheiten als Schuldner schriftlich erhalten und da stand auch, dass ich mich, falls ich arbeitslos sein sollte, mich jederzeit um zumutbare Arbeit kümmern muss.

Und ja, eine Kündigung kann grundsätzlich jeden treffen, keiner ist unersetzbar.