Seite 1 von 2
Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 07:32
von Andante69
Guten Morgen
,
Meine PI wurde kürzlich eröffnet ( 11.10.24).
Habe eine prophylaktische Frage bzgl nichtpfändbarer Lohnbedtandteile.
Wie geht man in der PI vor um unpfändbare Lohnbestandteile auf dem P Konto zu schützen - sind Nacht,Sonn und Feiertagszuschläge die Monat für Monat den Grundfreibetrag auf dem P Konto überschreiten.
Gibt diese der IV frei oder was muss ich tun? Habe noch keine Post vom IV wegen eines Termins - Eröffnung der PI ist quasi noch ganz frisch.
Macht es Sinn bei der Eröffnung eines neuen Kontos ( altes Konto ist wirksam aufgelöst) keine P Kontofunktion zu wählen weil ja ein Konto während der PI nicht gepfändet werden darf?
Grüße A.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 09:57
von robo
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Wie geht man in der PI vor um unpfändbare Lohnbestandteile auf dem P Konto zu schützen - sind Nacht,Sonn und Feiertagszuschläge die Monat für Monat den Grundfreibetrag auf dem P Konto überschreiten.
...
Du kannst auf einem P-Konto keine unpfändbare Lohnbestandteile "schützen",
denn wenn sie erstmal auf dem P-Konto eingegangen sind, dann sind es eben keine "unpfändbare Lohnbestandteile" mehr, sondern dann ist es einfach nur Kontoguthaben, was den P-Konto-Regeln unterliegt, d.h. nur noch "unter oder über" Deinem Freibetrag ?
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Gibt diese der IV frei oder was muss ich tun?
...
Nein, mit Deinem P-Konto hat der IV nichts zu tun - ausser, dass die Bank ihm alles überweist, was ÜBER Deinem Freibetrag liegt.
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Macht es Sinn bei der Eröffnung eines neuen Kontos ( altes Konto ist wirksam aufgelöst) keine P Kontofunktion zu wählen weil ja ein Konto während der PI nicht gepfändet werden darf?
...
Ob das Sinn macht, kann jeder für sich entscheiden ...
MIT P-Konto gelten eben, wie gesagt, die P-Konto-Regeln, ggfs. muss Du beim Gericht eine "Quellenfreigabe" beantragen, z.B. mit so einem Formular hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
(WENN Dein Lohn von Deinem Arbeitgeber ÜBER dem Grundfreibetrag von zZt 1.500 €/Monat liegt).
Wenn Du den Beschluss vom Gericht dann der Bank bringst, dann darfst Du über alles verfügen, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt.
OHNE P-Konto (richtig, dass MUSS man nicht haben, es darf ja keiner mehr pfänden) kannst Du selbst jetzt nach der Inso-Eröffnung gar nicht mehr verfügen, denn es unterliegt jetzt erstmal dem Insolvenzbeschlag und nur Dein IV kann darüber verfügen.
Du kannst Deinem IV aber gleich schreiben, dass Du auf Anraten Deiner Schuldnerberatung ein neues Konto hast (mit Bank und IBAN), weil auf dem alten Konto Pfändungen lagen, und dass Du ihn um baldige "Freigabe" bittest.
Wie schnell Dein IV dann darauf reagiert, weiß hier natürlich keiner, deswegen solltest Du Dich darauf einrichten, dass Du mindestens ein paar Tage erstmal quasi nicht über Dein Konto verfügen kannst.
Sprich: Keine Kartenzahlung im Laden oder so was.
Also solltest Du genügend Bargeld in der Tasche haben.
Wenn der IV Dein Konto dann freigegeben hat, hast Du mit den P-Konto-Regeln nichts zu schaffen, denn Du hast ja kein P-Konto (und brauchst es ja auch nicht).
Und ... was macht nun für Dich "Sinn" ?
Lieber mit oder lieber ohne P-Konto ?
Viel Glück !
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 10:31
von Andante69
robo hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 09:57
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Wie geht man in der PI vor um unpfändbare Lohnbestandteile auf dem P Konto zu schützen - sind Nacht,Sonn und Feiertagszuschläge die Monat für Monat den Grundfreibetrag auf dem P Konto überschreiten.
...
Du kannst auf einem P-Konto keine unpfändbare Lohnbestandteile "schützen",
denn wenn sie erstmal auf dem P-Konto eingegangen sind, dann sind es eben keine "unpfändbare Lohnbestandteile" mehr, sondern dann ist es einfach nur Kontoguthaben, was den P-Konto-Regeln unterliegt, d.h. nur noch "unter oder über" Deinem Freibetrag ?
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Gibt diese der IV frei oder was muss ich tun?
...
Nein, mit Deinem P-Konto hat der IV nichts zu tun - ausser, dass die Bank ihm alles überweist, was ÜBER Deinem Freibetrag liegt.
Andante69 hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 07:32
...
Macht es Sinn bei der Eröffnung eines neuen Kontos ( altes Konto ist wirksam aufgelöst) keine P Kontofunktion zu wählen weil ja ein Konto während der PI nicht gepfändet werden darf?
...
Ob das Sinn macht, kann jeder für sich entscheiden ...
MIT P-Konto gelten eben, wie gesagt, die P-Konto-Regeln, ggfs. muss Du beim Gericht eine "Quellenfreigabe" beantragen, z.B. mit so einem Formular hier:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
(WENN Dein Lohn von Deinem Arbeitgeber ÜBER dem Grundfreibetrag von zZt 1.500 €/Monat liegt).
Wenn Du den Beschluss vom Gericht dann der Bank bringst, dann darfst Du über alles verfügen, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt.
OHNE P-Konto (richtig, dass MUSS man nicht haben, es darf ja keiner mehr pfänden) kannst Du selbst jetzt nach der Inso-Eröffnung gar nicht mehr verfügen, denn es unterliegt jetzt erstmal dem Insolvenzbeschlag und nur Dein IV kann darüber verfügen.
Du kannst Deinem IV aber gleich schreiben, dass Du auf Anraten Deiner Schuldnerberatung ein neues Konto hast (mit Bank und IBAN), weil auf dem alten Konto Pfändungen lagen, und dass Du ihn um baldige "Freigabe" bittest.
Wie schnell Dein IV dann darauf reagiert, weiß hier natürlich keiner, deswegen solltest Du Dich darauf einrichten, dass Du mindestens ein paar Tage erstmal quasi nicht über Dein Konto verfügen kannst.
Sprich: Keine Kartenzahlung im Laden oder so was.
Also solltest Du genügend Bargeld in der Tasche haben.
Wenn der IV Dein Konto dann freigegeben hat, hast Du mit den P-Konto-Regeln nichts zu schaffen, denn Du hast ja kein P-Konto (und brauchst es ja auch nicht).
Und ... was macht nun für Dich "Sinn" ?
Lieber mit oder lieber ohne P-Konto ?
Viel Glück !
Mit P Konto definitiv! Ich habe ja das alte P Konto wirksam
aufgelöst und eröffne heute ein neues Girokonto mit P Konto Funktion.
Wie ich in einem anderen Thread erwähnt hatte - ich hab das alte P Konto aufgelöst wegen alten Pfändungen.
Auf dem neuen P Konto sind ja dann keine Pfändungen und wenn ich es richtig verstehe kann ich das nutzen wie ein Girokonto es ist ja nicht gepfändet und in der PI darf ja nicht gepfändet werden - es sei den vom IV. Aber der wird ja sicherlich auch an den Abrechnungen vom AG sehen das da unpfändbare Lohnbestandteile mit dabei sind.
Grüße A.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 11:40
von robo
Gut, wenn P-Konto, dann brauchst Du diese "Quellenfreigabe" vom Gericht,
wenn Dein Arbeitgeber Dir mehr als die 1.500,- € Grundfreibetrag überweist.
Auch, wenn auf dem neuen Konto keine Pfändungen sind, will die Bank den Beschluss vom Gericht vermutlich haben wollen, denn ohne "P-" würde das Konto ja dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Für die korrekte Abrechnung, was pfändbar ist und was nicht, ist Dein Arbeitgeber verantwortlich.
Ja, der IV wird vermutlich Deine Lohnabrechnungen sehen wollen.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 12:01
von Andante69
robo hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 11:40
Gut, wenn P-Konto, dann brauchst Du diese "Quellenfreigabe" vom Gericht,
wenn Dein Arbeitgeber Dir mehr als die 1.500,- € Grundfreibetrag überweist.
Auch, wenn auf dem neuen Konto keine Pfändungen sind, will die Bank den Beschluss vom Gericht vermutlich haben wollen, denn ohne "P-" würde das Konto ja dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Für die korrekte Abrechnung, was pfändbar ist und was nicht, ist Dein Arbeitgeber verantwortlich.
Ja, der IV wird vermutlich Deine Lohnabrechnungen sehen wollen.
Danke dir.
Muss ich die Quellenfreigabe ans Insolvenzgericht senden, ne? Und unter Angabe der Geschäftsnummer meines Insoverfahrens?
Auf dem neuen P Konto sind ja keine Pfändungen
Gruß A.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 12:05
von Andante69
Noch eine Frage , da mein Einkommen durch die pfändungsfreien Zuschläge schwankt - muss ich diese Quellenfreigabe dann jeden Monat tätigen?
Gruß A.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 12:19
von robo
Ja, auf dem verlinkten Formular steht: "An das Insolvenzgericht"
Und dann kreuzt Du in dem Formular den Punkt an:
...
- sämtliche Gutschriften, überwiesen von: (Arbeitgeber, Arbeitsagentur,
Jobcenter, Familienkasse, Krankenkasse etc.)
...
Die Bank sieht ja nur, dass Du in einem Insolvenzverfahren bist (also "Insolvenzbeschlag") und ausserdem,
dass Du ein P-Konto hast (also darfst Du, trotz Inso, über Grundfreibetrag verfügen).
Überweist Dir Dein AG jetzt eben mehr als die 1.500,- € Grundfreibetrag,
dann braucht die Bank diese "Quellenfreigabe" vom Gericht, damit Du auch über das "mehr" verfügen darfst.
Allerdings haben wir jetzt hier im Forum gerade schon wiederholt gelesen, dass manche Banken sich trotz Gerichtsbeschluss nicht an die Quellenfreigabe halten ...
In dem Fall muss man sich dann eben bei der Schlichtungsstelle der Bank oder bei der BAFIN beschweren.
Aber es soll ja auch Banken geben, die korrekt arbeiten ...
Und da der Arbeitgeber ja dafür verantwortlich ist, dem IV alles pfändbare von Deinem Lohn zu überweisen, wäre es ja quasi eine "Doppelpfändung", wenn die Bank auch noch mal was einbehält (und an den IV überweist).
Und das, Doppelpfändung, soll gem. ZPO ja nicht sein.
Viel Glück, dass alles gut klappt mit der neuen Bank.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 15:54
von El Torro
Hallo...Wenn dein Arbeitgeber weiss, das Nacht,Sonntags, und Feitertags Zuschläge unpfaendbar sind und nicht an den IV Abführt, okay. Wenn nicht , musst du beim Insolvenzgericht einen sogenannten Bankettbeschluss beantragen, wo drinnesteht, das die Zuschläge unpfaendbar sind. Wenn du den hast, beim AG abgeben und gut..eventuell noch bei der Bank, das die das auch wissen..so lief es bei mir...
Warum das Bankettbeschluss heisst...weiss Ich nicht ..
MfG
El Torro
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 18:33
von Shopgirl
Wozu das alles?
Wenn das Konto nicht gepfändet ist, brauchst du kein P-Konto. Dann gibt der IV das Konto frei und du kannst ganz normal darüber verfügen.
Re: Kürzlich eröffnete Verbraucherinsolvenz
Verfasst: 21. Okt 2024, 22:26
von Andante69
Shopgirl hat geschrieben: ↑21. Okt 2024, 18:33
Wozu das alles?
Wenn das Konto nicht gepfändet ist, brauchst du kein P-Konto. Dann gibt der IV das Konto frei und du kannst ganz normal darüber verfügen.
Die Freigabe dauert doch sicherlich auch
.muss ja auch meine Fixkosten bezahlen
Ich hatte da auch dran gedacht die P Konto Funktion wegzulassen
.
Ich hab auch noch keinen Termin beim IV , die Eröffnung der PI war erst am 11.10.
mein Arbeitgeber wurde auch noch nicht angeschrieben.
Hab halt iwie Bedenken das das Konto dann gleich gesperrt wird und das so eine Freigabe sehr lange dauert - ich muss ja meine Fixkosten bezahlen. Das habe ich bisher immer pünktlich gemacht.
Ich bin auch irgendwie durcheinander , mich hat die Eröffnung der PI sehr gefreut - aber ich bin auch sehr ängstlich irgendwie, alles ging so schnell.. muss unbedingt einen klaren Kopf bewahren.