Seite 1 von 1
Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 14. Okt 2024, 18:18
von moeperrymoe
Hallo, mein Eröffungsbeschluß meiner Privatinsolvenz ist vom 1.11.2023 Das Verfahren wurde am 09.08.2024 aufgehoben und seitdem befinde ich mich im Restschuldbefreiungsverfahren. Meine Nebenkostenabrechnung ist am 10.10.2024 erstellt worden und habe ich am 14.10.2024 erhalten. Sie umfasst die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2023 Es ergab sich eine Rückerstattung in Höhe von 526 Euro. Dass Guthaben wird von meinem Vermieter (AWO Oldenburg) auf mein Konto überwiesen (habe seit Beginn der Wohlverhaltenspahse kein Pfändungsschutzkonto mehr) Ich habe einen Insolvenzverwalter an den 13 Euro von meinem Lohn monatlich abgeführt werden. Die Verfahrenskosten sind noch nicht gedeckt. Die Enthaftungserklärung wurde von meinem Insolvenzverwalter kurz nach Eröffnung meiner Privatinsolvenz abgegeben. Kann ich das Nebenkostenguthaben behalten? mfg moeperrymoe
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 14. Okt 2024, 19:15
von moeperrymoe
P.S.: Ich selber beziehe eine Erbwerbsunfähigkeits Rente.
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 14. Okt 2024, 21:15
von robo
Gab es zum Aufhebungsbeschluss noch eine 'Nachtragsverteilung' ?
Vermutlich nicht, sonst hättest Du es hier wohl geschrieben ?
Dann, würde ich mal sagen: Ja, kannst Du behalten.
War ja gut terminiert ...
Wäre die NKA vor dem Aufhebungsbeschluss gekommen, dann hätte sich Dein IV darüber gefreut.
Jetzt, in der sogenannten Wohlverhaltensphase, hast Du ja nur noch
Deine Obliegenheitspflichten gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 01:09
von moeperrymoe
Eine Nachtragsverteilung gab es nicht. Ich habe dazu keinen Beschluß vom Amtsgericht bekommen. Oder gehört das Guthaben, wenn es vor der Wohlverhaltensphase entstanden ist, zum Vermögen und muss somit an den Insoverwalter ausgekehrt werden?
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 01:20
von moeperrymoe
Eine Nachtragsverteilung gab es nicht. Ich habe dazu keinen Beschluß vom Amtsgericht bekommen. Oder gehört das Guthaben, wenn es vor der Wohlverhaltensphase entstanden ist, zum Vermögen und muss somit an den Insoverwalter ausgekehrt werden? Ich habe dazu diesen Text entdeckt:
Guthaben aus Betriebskosten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens des Mieters:
https://www.strunz-alter.de/kanzleiforu ... s-mieters/
Bei mir wurde bis jetzt keine Beschlagnahme / Nachtragsverteilung hinsichtlich des neuen Guthabens beantragt und meine Aufhebungsbeschluss trifft keine entsprechenden Anordnungen.
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 01:32
von moeperrymoe
Außerdem wurde bei mir in meinem Aufhebungsbeschluss kein Insolvenzbeschlag für Betriebskostenguthaben angeordnet und der Treuhänder hat nicht nach Verfahrensaufhebung die zulässige erneute Beschlagnahme beantragt.
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 08:15
von robo
Freu Dich nicht zu früh, KÖNNTE ja noch kommen, der Antrag des IV ...
(der heißt ja jetzt in der WVP TH = Treuhänder).
Es sind ja noch nicht einmal drei Monate her seit dem Aufhebungsbeschluss.
Also bring ihn nicht auf 'dumme' Gedanken, indem Du da nachfragst.
Sieht aber doch gut aus für Dich, scheint mir.
Man muss ja auch mal Glück haben
Und nach dem Artikel wäre es im Fall des Falles ja eigentlich auch nicht Dein Problem,
sondern das des Vermieters ... aber Du hast ja einen "Profi"-Vermieter, der wird es schon richtig gemacht haben. Also freu Dich durchaus schon mal ein bisschen ...
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 09:44
von robo
moeperrymoe hat geschrieben: ↑15. Okt 2024, 01:09
...
Oder gehört das Guthaben, wenn es vor der Wohlverhaltensphase entstanden ist, zum Vermögen und muss somit an den Insoverwalter ausgekehrt werden?
Nein, "entstanden" ist das "Vermögen" erst mit der Abrechnung des Vermieters.
Und die kam nun mal erst in Deiner WVP.
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 15:20
von mischa1981
Ich würde auch sagen, behalte es. In der Wohlverhaltensphase interessiert den Treuhänder nur noch das Geld, das vom Arbeitgeber abgetreten wird und falls du mal einen größeren Geldgewinn machst. Erbe muss zur Hälfte ausbezahlt werden und ich meine Rückzahlungen vom Finanzamt darfst du auch behalten.
Re: Nebenkosten Guthaben in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 15. Okt 2024, 18:32
von robo
Hier gibt es noch ein Urteil zur Sache:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 38?hl=true
Ist zwar "nur" ein Amtsgericht ... und dazu noch ein bayrisches ...
Aber dieses Gericht hat entschieden, dass es nicht vom Zeitraum abhängt, für den die NK-Abrechnung erstellt wurde (hier 2023, richtig ?), und auch nicht davon, zu welchem Zeitpunkt die Abrechnung erstellt wurde (hier erst in der WVP - richtig ?), sondern dass es vom Zeitpunkt abhängig ist, zu dem der IV im eröffneten Verfahren die sogenannte "Enthaftungserklärung" dem Vermieter geschickt hat (und dann danach drei Monate).
Eigentlich müsstest Du seinerzeit eine Kopie von diesem Schreiben des IV an den Vermieter bekommen haben ... hast Du ? Und von wann ist dieses Schreiben ?