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Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 6. Okt 2024, 18:26
von Alex190412
Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in angehender Privatinsolvenz. Aktuell sind die Einigungsversuche mit den Gläubigern laufend, danach käme dann der Antrag bei Gericht.
Nun hat die Targobank, welche mit 25.000 Euro der mit Abstand größte Gläubiger ist per gerichtlichem Mahnbescheid gemeldet. Kurze Zeit später kam der Vollstreckungsbescheid. Ich rief die Bank an und schilderte meine Lage, woraufhin man mir sagte, dass man sowas vermutlich nicht einfordern wird, weil es eben sowieso nichts zu holen gibt.
Nun hat mich heute ein weiterer gelber Brief erreicht in dem oben steht : "Der Ankläger macht folgende Forderung geltend..."
Das verstehe ich nun so, dass die Targobank ihr Geld eintreiben will, oder?
Muss ich mir da Sorgen machen im Zuge des Insolvenzverfahrens? Wenn ich diese Hohe Summe zahlen müsste, wäre das ganze Insolvenzverfahren im Prinzip hinfällig...habe gerade grosse Sorge.
Wäre super dankbar für eine Antwort..

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 6. Okt 2024, 18:55
von robo
Alex190412 hat geschrieben: 6. Okt 2024, 18:26 ...
Nun hat mich heute ein weiterer gelber Brief erreicht in dem oben steht : "Der Ankläger macht folgende Forderung geltend..."
Das verstehe ich nun so, dass die Targobank ihr Geld eintreiben will, oder?
Muss ich mir da Sorgen machen im Zuge des Insolvenzverfahrens?
...
Ja, da solltest Du Dir Sorgen machen !
Zwar nicht um Dein Insolvenzverfahren, aber eben genau um diese Forderung von dieser Bank.

Wenn die bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen Dich haben, dann KÖNNTEN sie ja jetzt schon gegen Dich vollstrecken (per Lohn- oder Kontopfändung oder Dir den Gerichtsvollzieher schicken - oder gleich alles drei auf einmal).

Wenn in dem neuen Brief "Ankläger" steht, dann, so scheint es mir, geht es um ein Strafverfahren, welches die Targobank gern gegen Dich einleiten möchte. Und zwar vermutlich mit dem Ziel, dem Insolvenzgericht mitzuteilen: "Unsere Forderung gegen Alex190412 ist eine Forderung aus 'unerlaubter Handlung'."

D.h., wenn ein Gläubiger beim Gericht damit durchkommt, dass bei seiner Forderung der Zusatz "aus vbuH" vermerkt wird, dann ist genau DIESE Forderung von der RSB (Restschuldbefreiung) ausgenommen.
D.h., diese Forderung bleibt Dir dann trotz RSB erhalten.
Während des Inso-Verfahrens darf ja kein Gläubiger gegen Dich vollstrecken, aber wenn das Verfahren um ist, steht die Targobank dann gleich wieder auf der Matte und will ihr Geld zurück.

Deswegen: Ja, Du musst Dir Sorgen machen.
Und mit Deiner Schuldnerberatung unbedingt sehr umgehend besprechen, was zu tun ist, damit die Targobank damit nicht durchkommt.

Wie alt ist der Kredit ?
Wieviele Raten hast Du davon bezahlt ?
Wie hoch ist der Restbetrag ?
Hast Du bei der Kreditanfrage wahrheitsgemäße Angaben gemacht (z.B. zu anderen bestehenden Krediten) ?
Wärst Du bei Vertragsschluss tatsächlich in der Lage gewesen, den Kredit vertragsgemäß zu bedienen ?
Warum konntest Du ihn dann doch nicht bedienen ?
(Krankheit ? Arbeitslosigkeit ? Unfall ? Scheidung/Unterhaltszahlung) ?
Oder was auch immer ... sollte jedenfalls plötzlich und unerwartet eingetreten sein.

Wenn Du falsche Angaben gemacht hast oder schon wusstest, dass Du diesen Vertrag mit der Tango nicht einhalten kannst, dann hast Du gaaaanz schlechte Karten ...
Dann wird die Targo ihren "vbuH"-Zusazu vermutlich bekommen.

Also auf zum Schuldnerberater!

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 6. Okt 2024, 19:00
von Shopgirl
Was genau ist das für ein gelber Brief? Was steht da GENAU drin?

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 6. Okt 2024, 19:16
von robo
Hab gerade mal Deine alten Einträge hier gelesen, wie z.B.
Alex190412 hat geschrieben: 1. Apr 2024, 10:35 Eine Frage noch..ich habe sehr frisch zwei Handys finanziert, um die zu verkaufen ( logisch, das war dumm). Eins war finanziert, eins auf Rechnung gekauft und nicht bezahlt. Kann sowas mit in eine Insolvenz oder gilt hier das gleiche wie bei Krediten, dass mir das als Betrug ausgelegt wird und ich zahlen muss?
Das war nicht gut ... gar nicht gut ... und mehr als dumm!
Richtig kriminell.
Da hat die Targobank vermutlich leichtes Spiel ...

Wie steht es mit dem Plan, eine Therapie wegen der Spielsucht zu machen ?
Sind ja jetzt schon ca sechs Monate rum.

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 8. Okt 2024, 17:46
von Alex190412
Danke für die Antworten..
Das darf nicht wahr sein. Das schockt mich gerade total. Kann meinen Anwalt leider nicht erreichen...Der Targobank Kredit wurde auf jeden Fall ca. 1 1/2 Jahre lang bezahlt. Raten etwa 350 Euro im Monat.
Ich habe bei der Targobank ausschliesslich wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Die richtigen finanziellen Engpässe sind, entstanden durch Spielsucht, erst mit den darauffolgenden Krediten und einem Jobwechsel mit Gehaltseinbußen entstanden. Jetzt hab ich echt richtig Sorge. Wenn diese Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird, ist die ganze Insolvenz sinnlos, da diese Forderung ca.60-70% meiner Schulden einnimmt...

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 8. Okt 2024, 18:00
von Alex190412
Shopgirl hat geschrieben: 6. Okt 2024, 19:00 Was genau ist das für ein gelber Brief? Was steht da GENAU drin?
Es ist ein sehr kurzer Brief in dem nur steht :
"Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend:"

Und darunter ist dann der Targobank Kredit gelistet. Mehr nicht.

Edit : ich habe euch das Foto vom Bescheid mal angehängt. Eventuell kann jemand dazu genaueres sagen.

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 8. Okt 2024, 21:11
von robo
Da steht aber was von (... ?)-escheid ?
Sieht aus wie "Vollstreckungsb-escheid" ??
(und darunter steht 'Mahnbescheid').
Und was von 'Antragsteller' ...

Im Eingangsthread hast Du aber was geschrieben von 'Ankläger' ...

Was steht denn genau in DEM Schreiben ?
(dem mit dem 'Ankläger') ?

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 8. Okt 2024, 23:00
von imker
Du bringst mich als Leser ganz schön durcheinander - der Begriff „Ankläger“ oder ähnliches aus einem Strafverfahren taucht in dem Vollstreckungsbescheid nicht auf. Die Bank will ihren Kredit „titulieren“ und bei Insolvenzeröffnung auch an Dritte verkaufen können.

Verstehen kann ich den Vollstreckungsbescheid nur, wenn der rot durchgekritzelte Text lesbar ist - nur Verbraucherkredit oder steht das was von Schadensersatzanspruch???

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 8. Okt 2024, 23:28
von Ben1986
Vor allen fotografier den Bescheid Mal richtig ab und streiche nur die Sachen durch die man nicht wissen darf. Muss doch in der Insotabelle stehen was da angemeldet wurde ,ob vbuh oder nicht? Vielleicht hast du ja noch Glück,was ich in deine Fall bei der Summe für dich hoffe. Ich hatte auch einen Gläubiger mit ähnlicher Summe und war froh das dieser nicht vbuh angemeldet hat,was hätte passieren können. Dann wäre meine Inso nicht erfolgreich verlaufen, weil dies 2/3 der gesamten Schulden ausgemacht hat

Re: Gläubiger macht Forderung geltend?

Verfasst: 9. Okt 2024, 00:47
von Dieter1981
Eine Tabelle gibt es ja noch nicht weil die Insolvenz noch nicht eröffnet wurde wenn ich das richtig verstanden habe.