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Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 12:25
von Schuldner81
Hallo,
ich habe noch etwa 13 Monate vor mir, bis die 3 Jahre vorbei sind. Nun ist es so, dass ich wegen Depressionen nun bereits schon 1 Jahr im Krankengeld bin. Mein Job trägt dazu einen großen Teil bei. Ich werde aber nichts besseres bekommen, solange ich in der Insolvenz bin.
Nun meine 1. Frage: Kann mir der Restschuldbefreieung wegen meiner langen Krankmeldung versagt werden? Der Insolvenzverwalter weiß natürlich bescheid und bekommt immer die aktuellsten Krankmeldungen.
Vermutlich und ziemlich sicher, wird mich mein Arbeitgeber kündigen wollen, sobald ich wieder gesund bin.
Daher meine 2. Frage: Kann ich bezüglich einer Abfindung, die gepfändet werden würde, eine bezahlte Freistellung von mehreren Monaten aushandeln, in der ich quasi mein volles Gehalt bekäme, aber halt nicht mehr Arbeiten muss bis zu einem bestimmten Tag, oder würde das meine Restschuldbefreieung gefärden?
Wenn ja und angenommen wenn diese Freistellung exakt bis zum letzten Tag meiner 3 Jährigen Abtretungsfrist laufen würde, müsste ich mich in dieser Zeit um einen neuen Job bemühen, also Bewerbungen usw. schreiben?
Danke vorab und viele Grüße
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 13:26
von Nie_mehr_Schulden
Wegen einer Krankheit gefährdest du deine RSB nicht.
Von der anderen Sache würde ich dir eindeutig abraten. Du würdest damit Gläubiger benachteiligen, wenn du irgendeinen Handel mit deinem Arbeitgeber ausmachen würdest. Auch wenn du jetzt Krankengeld bekommst und weniger oder gar nichts abführen müsstest, das ist schon ein potentieller Betrug, der deine RSB gefährden würde. Zumal weißt du auch gar nicht, ob du wirklich gekündigt werden würdest. In diesem Falle würdest du ja daraufhin zuarbeiten, das dein Arbeitsverhältnis gekündigt wirst. Auch wenn es die Insolvenz nicht mehr betrifft, eine Sperre beim Arbeitsamt danach hättest du zu befürchten.
Warum sollte sich auch dein Arbeitgeber darauf einlassen. Du kostest deinem Arbeitgeber im Moment keinen einzigen Cent. Da wird er bestimmt nicht freiwillig damit anfangen dir Gehalt zu zahlen.
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 13:48
von Schuldner81
Danke
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑5. Okt 2024, 13:26
Auch wenn du jetzt Krankengeld bekommst und weniger oder gar nichts abführen müsstest, das ist schon ein potentieller Betrug, der deine RSB gefährden würde.
Das verstehe ich nicht. Ich kann doch nichts dafür, dass ich Krankengeld bekomme und darum momenten nichts gepfändet werden kann. Warum ist darum meine RSB gefährdet???
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 13:50
von Schuldner81
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑5. Okt 2024, 13:26
Warum sollte sich auch dein Arbeitgeber darauf einlassen. Du kostest deinem Arbeitgeber im Moment keinen einzigen Cent. Da wird er bestimmt nicht freiwillig damit anfangen dir Gehalt zu zahlen.
Momentan nicht, aber ich weiß aus sicherer Quelle, dass mein AG mich loswerden möchte, wenn ich wieder einsatzfähig bin. Also wird er mir wohl eine Abfindung anbieten. Diese würde ich eben gerne in eine Freistellung umwandeln.
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 15:52
von Shopgirl
Schuldner81 hat geschrieben: ↑5. Okt 2024, 13:48
Danke
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑5. Okt 2024, 13:26
Auch wenn du jetzt Krankengeld bekommst und weniger oder gar nichts abführen müsstest, das ist schon ein potentieller Betrug, der deine RSB gefährden würde.
Das verstehe ich nicht. Ich kann doch nichts dafür, dass ich Krankengeld bekomme und darum momenten nichts gepfändet werden kann. Warum ist darum meine RSB gefährdet???
Ist sie nicht. Du "darfst" auch im Insolvenzverfahren krank werden.
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 17:04
von robo
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 17:14
von Schuldner81
Habe ich in der Tat gelesen, allerdings verstehe ich das nicht so ganz.
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 17:40
von Nie_mehr_Schulden
Das verstehe ich nicht. Ich kann doch nichts dafür, dass ich Krankengeld bekomme und darum momenten nichts gepfändet werden kann. Warum ist darum meine RSB gefährdet???
Ich habe nicht geschrieben, das die RSB gefährdet ist, weil du krank bist.
Sie wäre nur gefährdet, wenn du Absprachen treffen würdest mit dem Ziel, das eine mögliche Abfindung nicht der Verwertung des Insolvenzverwalter unterliegen würde. Eine andere Foristin hat dir einen Link geschickt, hierbei beziehe ich mich auf Punkt 6.
Grundsätzlich möchte ich betonen, das eine Restschuldbefreiung sehr viel mehr Wert als eine Abfindung ist, die man mit unerlaubten Tricks behalten möchte. Deine Krankheit geht mich natürlich nichts an. Aber die einzige Möglichkeit eine Abfindung zu behalten wäre, wenn die Krankheit bis zum Ende der Privatinsolvenz dauern würde. Allerdings wünsche ich dir natürlich schnellstmögliche Genesung und der Erhalt der Abfindung sollte nicht dein Tun und Handeln beeinflussen.
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 17:42
von robo
Zitat:
4. Kann der Arbeitnehmer seine Abfindung retten?
Der Arbeitnehmer kann die Abfindung oder einen Teil davon selbst erhalten, wenn er beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO stellt. Ein solcher Antrag ist sowohl während der Verbraucherinsolvenz als auch während des Restschuldbefreiungsverfahrens möglich.
Die Abfindung wird dann so behandelt, als wäre sie nicht einmalig, sondern über mehrere Monate gestreckt ausgezahlt worden. Dadurch fällt die Zahlung weder in die Insolvenzmasse noch zählt sie als pfändbarer Bezug aus dem Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich soll dem Arbeitnehmer so viel verbleiben, wie er im fortbestehenden Arbeitsverhältnis erhalten hätte.
Das Insolvenzgericht wird jedoch oftmals nicht die gesamte Abfindung vor der Pfändung schützen. Der Arbeitnehmer soll mit der Abfindung lediglich seinen notwendigen Lebensunterhalt während eines angemessenen Zeitraums finanzieren können.
Das Gericht wird daher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers betrachten und frei entscheiden, ob und in welcher Höhe die Abfindung an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll. Wichtig ist hierbei, wann der Arbeitnehmer wahrscheinlich wieder mit festen Einkünften rechnen kann. Die Gerichte orientieren sich meist an den Grenzen des § 850c ZPO und/oder den Sozialhilfebeiträgen.
Zitat Ende.
Was verstehst Du davon nicht ?
Danach muss es eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Abfindung geben.
Erst danach könntest Du / müsstest Du beim Gericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.
Aber wie das Gericht dann entscheidet ?
Das weiß man vorher ja meist nicht.
Schwierige Situation.
Wie lange bekommst Du ggf. noch Krankengeld ?
'Normal' meist max. 18 Monate (bei derselben Erkrankung).
Das würde ich an Deiner Stelle erstmal anstreben, wenn möglich.
Und wenn Du dann wieder im Betrieb bist und der Arbeitgeber tatsächlich mit Kündigung und Abfindung kommt, dann machst Du ihm den Gegenvorschlag:
Sofortige Freistellung plus Abfindung.
Abfindung geteilt durch Dein normales Monatsgehalt, dann weißt Du, für wie viele Monate die Abfindung reichen sollte / müsste.
Wäre vom normales Gehalt was pfändbar ?
Hat Dein Insolvenzverwalter / Treuhänder zuvor was von Deinem Lohn/Gehalt bekommen ?
Dann würde das ja vermutlich für diese "Abfindungsmonate" genauso weiterlaufen
("als ob Du noch angestellt wärst" - auch, wenn Du freigestellt bist),
dann brauchst Du m.E. keine Freigabe vom Gericht.
Ich würde an Deiner Stelle aber bei Deiner Schuldnerberatung um einen Termin bitten,
ob sie Dich in dieser Sache beraten können, was Du am besten machen könntest / solltest.
Viel Glück !
Re: Freistellung statt Abfindung?
Verfasst: 5. Okt 2024, 17:57
von Schuldner81
robo hat geschrieben: ↑5. Okt 2024, 17:42
Schwierige Situation.
Wie lange bekommst Du ggf. noch Krankengeld ?
'Normal' meist max. 18 Monate (bei derselben Erkrankung).
Das würde ich an Deiner Stelle erstmal anstreben, wenn möglich.
Und wenn Du dann wieder im Betrieb bist und der Arbeitgeber tatsächlich mit Kündigung und Abfindung kommt, dann machst Du ihm den Gegenvorschlag:
Sofortige Freistellung plus Abfindung.
Abfindung geteilt durch Dein normales Monatsgehalt, dann weißt Du, für wie viele Monate die Abfindung reichen sollte / müsste.
Wäre vom normales Gehalt was pfändbar ?
Hat Dein Insolvenzverwalter / Treuhänder zuvor was von Deinem Lohn/Gehalt bekommen ?
Dann würde das ja vermutlich für diese "Abfindungsmonate" genauso weiterlaufen
("als ob Du noch angestellt wärst" - auch, wenn Du freigestellt bist),
dann brauchst Du m.E. keine Freigabe vom Gericht.
Ich würde an Deiner Stelle aber bei Deiner Schuldnerberatung um einen Termin bitten,
ob sie Dich in dieser Sache beraten können, was Du am besten machen könntest / solltest.
Viel Glück !
Ich bekomme noch ca. 5 Monate Krankengeld. Danach wäre dann die Aussteuerung sprich Arbeitslosengeld.
Bei meinem normalen Gehalt wären ca. 400 Euro im Monat pfändbar, jetzt mit Krankengeld ist nichts pfändbar.
Genau darauf bezieht sich ja meine Frage, dass wenn ich KEINE Abfindung bekomme, aber z.B. 6 Monate freigestellt wäre als eine Art Abfindung. Ich würde dann weiter mein Gehalt bekommen, die ca. 400 Euro abführen , aber halt nicht mehr arbeiten müssen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das eben meine RSB gefährden würde, weil ich eben keinen einmaligen Betrag als Abfindung bekomme, die dann in die Masse fließen würden.
Anhand welche Kriterien würde sich denn das Gericht entscheiden ob eine Abfindung behalten werden darf?