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Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Verfasst: 18. Sep 2024, 10:19
von Pixeltod
Hallo,

das Amtsgericht hat mir vor 2 Wochen mitgeteilt, dass jetzt meine Regelinsolvenz aufgehoben wurde. Ein paar Tage später bekam ich dann von meiner Hausbank die Info, dass ich trotz der Aufhebung noch 2 Pfändungen auf meinem Girokonto hätte und ich mich darum kümmern müsste, dass die gelöscht werden.

Meine Schuldnerberatung meinte, da könnten sie nichts machen, weil die eine vom IV ist und die andere bereits kurz vor der Insolvenzeröffnung eingereicht wurde.Ich soll mich an den IV wenden, der wäre dafür zuständig.

Hat das so seine Richtigkeit?

Gruß

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Verfasst: 18. Sep 2024, 19:12
von imker
Der Beschluß über dieAufhebung des Verfahrens führt nicht zur Aufhebung der Pfändung des Bankkontos.

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Verfasst: 21. Sep 2024, 06:04
von Pixeltod
Das heisst also, ich kann weiterhin gepfändet werden?

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Verfasst: 21. Sep 2024, 07:48
von imker
Du bist in der Wohlverhaltesperiode?? Auch nach Erteilung der RSB erlöschen die alten Pfändngen nicht automatisch. Praktische Hilfe: Konto kündigen und mit der Kündigunsbestätigung ein neues (P-)Konto beschaffen. Die Pfändungen wandern nicht mit zum neuen Konto.

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Verfasst: 21. Sep 2024, 08:42
von robo
Nein, gepfändet werden kannst Du auch während der WVP nicht,
Dein pfändbares Einkommen bekommt ja der Insolvenzverwalter (bis zum Ende der Abtretungsfrist).

Aber die Bank wird Dich auch nach erhaltener RSB (nach den drei Jahren) nicht über Dein gesamtes Geld auf dem Konto verfügen lassen, wenn da noch Altpfändungen drauf liegen, sondern weiterhin nur über Deinen persönlichen Freibetrag - und Du musst es dort unbedingt beim "P"-Konto belassen, damit Du überhaupt Geld bekommst!

Das Problem heißt "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Diese Verstrickung kannst Du lösen, in dem Du (aber erst nach Erhalt der RSB) die Pfändungsgläubiger anschreibst und bittest, die Pfändung zurückzunehmen (durchsetzen können sie sie eh nicht mehr, wenn Du die RSB erhalten hast).

Aber wenn ein Gläubiger dazu keine Lust hat (wer hat schon Lust, einem Schuldner eine Bitte zu erfüllen), dann bliebe Dir ggfs. nur der Weg über das Gericht.

Am einfachsten ist es deswegen, folge Imkers Rat: Neues Konto, neue Bank.
Und so hat sich das Problem auch erledigt.

... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.