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Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Sep 2024, 15:21
von Thorsten123
Am Anfang der Insolvenz darf man ja nicht sparen. Hab ich das richtig verstanden?
Was ist aber wenn ich am Ende des Monats von meinem Freibeträgen etwas übrig habe?
Auf dem P Konto kann ich es nicht lassen. Wenn ich es in bar abhebe und daheim in die Keksdose tue mache ich mich dann strafbar weil ich dem Insolvenzverwalter Geld verschweige?
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Sep 2024, 16:01
von tidus82
Es gilt:
Du darfst im eröffneten Verfahren mit deinem Freibetrag machen, was du möchtest.
Wenn du möchtest, dann kannst du das Geld auch gern deiner Mutter geben, die dir dann irgendwann später dafür Essen und Trinken kauft.
Was du nicht machen darfst ist: Sparen
Ok?
Geld was am Ende des Monats vom Freibetrag auf dem Konto übrig bleibt wird (ich bin mir grad nicht sicher) einmalig, oder zwei Monate in den / die Folgemonat(e) übertragen.
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Sep 2024, 16:13
von mischa1981
Tante Edit:
Natürlich hat tidus da Recht, offizielle ansparen darfst du genau 0,00 Euro. Aber ich würde dennoch die Kirche im Dorf lassen und es vom tatsächlichen Betrag abhängig machen.
Originalbetrag:
Du hast einen gewissen Freibetrag, der bei jedem ein bisschen anders ist, je nach deinem Verdienst, ob du unterhaltspflichtige Personen hast oder ob man dir überhaupt Gehalt pfänden kann.
Mich würde jetzt eher interessieren, was heißt denn "was übrig haben"? Sprechen wir jetzt von <100 Euro oder deutlich mehr?
Sobald du über deiner Freigrenze bei der Bank bist wird das überschüssige Geld ohnehin einbehalten und nach 3 Monaten an den Insolvenzverwalter ausbezahlt. Bei der Sparkasse konnte ich das immer einsehen, wie viel Geld ich drauf habe und wo die Grenze ist, was einbehalten wird.
Wenn es sich jetzt nur um ein paar Euro dreht würde ich die behalten, wegen 30 Euro wird kein Insolvenzverwalter Stress machen, wenn wir jetzt um mehrere hunderte Euro sprechen schon eher, das macht ja im Jahr auch tausende Euro, die der IV an die Gläubiger auszugeben hat, einmal im Jahr.
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Sep 2024, 18:06
von Bernd111
Thorsten123 hat geschrieben: ↑12. Sep 2024, 15:21
Was ist aber wenn ich am Ende des Monats von meinem Freibeträgen etwas übrig habe?
Ganz einfache Lösung: du hebst alles zum Monatsende ab und legst es NICHT in eine Keksdose (weil du ja nicht sparen darfst)
, wenn du verstehst, was ich meine.
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 14. Sep 2024, 11:08
von FrauB
Hallo in die Runde,
ich möchte jetzt ungern ein neues Thema aufmachen, daher nutze ich mal dieses hier, da es auch ums Sparen geht
Ich bin nun seit gestern in der Wohlverhaltensphase, fast ein Jahr nach Eröffnung meiner Privatinsolvenz. Ich habe mir jetzt schon sehr viel durchgelesen, was das Sparen während der Wvp angeht und eigentlich ist das alles auch recht schlüssig für mich. Trotzdem bin ich so unsicher, ob ich jetzt das übrige Geld einfach auf dem Konto lassen kann, bzw. auf einem Sparkonto/ Tagesgeldkonto übertrage!? Ich bin sehr sparsam und da meine Tochter kaum noch finanzielle Unterstützung braucht, kann es schon mal sein, das 500,-€ ungenutzt sind
Ich hab da echt ein ungutes Gefühl, das einfach plötzlich sparen zu können!
Ich weiß natürlich, dass ich jetzt erst einmal den schriftlichen Aufhebungsbeschluß abwarten muß und der an die Bank geht, damit der Beschlag vom Konto ist.
Kann mir daraus jetzt wirklich keiner einen Strick drehen? Für mich ist das Ansparen sehr wichtig. Ich lebe alleine, meine Tochter ist eine junge Erwachsene und ich möchte nie wieder in die Situation kommen, nichts für Notfälle beiseite gelegt zu haben!
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und vielen Dank fürs Lesen.
Bettina
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 28. Sep 2024, 18:10
von mischa1981
Hallo FrauB. Sobald du dich in der Wohlverhaltensphase befindest, also den Beschluss erhalten hast, dass das Insolvenzverfahren AUFGEHOBEN wurde, darfst du auch ansparen. Den Treuhänder (so nennt sich der Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensphase) interessiert nur noch das vom Arbeitgeber abgetretene Geld. Du darfst dann auch ab sofort wieder Verkäufe bei Ebay oder Kleinanzeigen tätigen von Gegenständen, die ohnehin nicht pfändbar waren.
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 28. Sep 2024, 21:27
von FrauB
Vielen Dank Mischa
Mittlerweile ist mein Konto frei, kein Insolvenzbeschlag, keine alten Pfändungen und auch kein P-Konto mehr, dazu ist jetzt ein Tagesgeldkonto gekommen ... ein unglaublich gutes Gefühl
Ich war so gut vorbereitet durch das Forum hier, dass ich genau wusste, was ich tun musste.
Ich habe mich heute sogar getraut 80,-€ aufs Konto einzuzahlen, ich hoffe das ist auch okay
Danke Euch!
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 30. Sep 2024, 13:30
von robo
Ja, das dürfte jetzt in der WVP keine Probleme geben.
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 2. Okt 2024, 00:14
von mischa1981
Wie gesagt, ab der WVP darfst du auch wieder mehr auf dem Konto haben. Es wird nur noch das vom Arbeitgeber abgetretene Geld eingezogen, auf meinem Aufhebungsbeschluss stand sogar drauf, dass der Insolvenzverwalter mich nicht mehr überwachen darf / muss. Erbschaften müssen allerdings soweit ich weiß noch zur Hälfte ausgegeben werden.
Also sobald du in der Wohlverhaltensphase bist, ist die Zeit des extrem vorsichtig seins vorbei
Re: Sparen in der Insolvenz
Verfasst: 2. Okt 2024, 08:42
von FrauB
mischa1981 hat geschrieben: ↑2. Okt 2024, 00:14
Also sobald du in der Wohlverhaltensphase bist, ist die Zeit des extrem vorsichtig seins vorbei
Das gefällt mir richtig gut
Danke Euch