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Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 3. Sep 2024, 20:17
von Jake7
Moin zusammen!
Ich blick solangsam durch das Erhöhen des Freibetrags nicht mehr durch.
Für mich ist es eigentlich recht simple:
Mindestfreibetrag von 1.500€ steht jedem mit P-Konto vom 01.-31. zu!
Sollte man mehr wollen -> muss man mehr verdienen und das ganze offiziell freigeben lassen!
Soviel ist klar für mich.
Dann habe ich mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen wie ich das am besten anstelle mit dem höheren Freibetrah weil ich knapp 3200€ Netto verdiene, also nach Pfändung knapp 2000€ überwiesen werden.
Er meinte zu mir -> Quellenfreigabe über das Gericht wäre die ideale Lösung weil es auch immer eine gewisse Varianz in meinem Lohn gibt aufgrund von pfändungsfreien Sonderzahlungen (Spesen) und generell Überstunden.
Also habe ich diesen Quellenfreigabeantrag beim Gericht ordungsgemäß eingereicht ( schön mit 3 Gehaltsnachweisen und 3 Monaten Kontoauszügen).
Das Gericht schickte mir knapp 3 Wochen später den Gerichtsbeschluss dazu zu.
Alles bestens, steht 1zu1 übersetzt drin:
"Herrn Sowieso steht das volle Guthaben seit 14.05.2024 (Beginn der Insolvenz) sowie alle weiteren geleisteten Zahlungen durch (Arbeitgebername) zu! Alle weiteren Zahlungen durch Dritte unterliegen weiterhin der Pfändung. Der Insolvenzverwalter wurde dazu angehört und hat (schriftlich so im Gerichtsbeschluss festgehalten!!!) dem ganzen zugestimmt!
Die Bank akzeptiert das aber nicht und möchte das Geld erst freigeben, wenn der Insolvenzverwalter ein Freigabeschreiben aufsetzt. Und zwar, extra nachgefragt, für jede einzelne Zahlung von meinem Arbeitgeber - jeden Monat!
Mein Insolvenzverwalter sagte daraufhin -nein, das ist ja mit der Quellenfreigabe gedeckt und setzt nicht extra jeden Monat neue Schreiben auf ( Wozu auch?!?).
Jetzt die Frage, bin ich komplett zu blöd oder versteht die Bank (C24, bisher keinerlei Probleme) nicht, was eine Quellenfreigabe bedeutet?
Irgendwelche Ideen?
Danke schonmal fürs durchlesen dieses eigentlich total klaren Falls (meine Meinung)
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 3. Sep 2024, 21:45
von Nie_mehr_Schulden
Wahrscheinlich handelt es sich dabei nur um ein Missverständnis. Eventuell hatte der Mitarbeiter von der C24 auch nur etwas Unkenntnis. Der einfachste Weg ist, wenn der IV eine Mitteilung mit einer Generalfreigabe erstellt.
Da die C24 hier im Forum der heilige Gral unter den Banken ist
, so sollten die eigentlich wissen, wie man solchen Fällen verfährt. Diese Situation wird auch denen sicherlich bekannt vorkommen. Ich würde einfach raten, der IV soll für Klarheit sorgen.
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 3. Sep 2024, 22:58
von Shopgirl
Die Generalfreigabe würde dann aber auch die Gutschriften betreffen, die theoretisch zur Insolvenzmasse gehören. Ich glaube nicht, dass der IV das macht.
Beschwerde bei der Bank und gern auch erwähnen, dass man sich, sollte da nicht fix was passieren, an die Bafin wenden wird. Wenn das nicht hilft, direkt die Bafin kontaktieren. Meist reicht aber bereits die "Drohung", damit sich jemand den Fall nochmal genauer ansieht.
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 4. Sep 2024, 05:37
von Nie_mehr_Schulden
Ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Mit der "Generalfreigabe" meine ich natürlich nur die Zahlungen vom Arbeitgeber, nicht die vom gesamten Konto. Sodass nicht jeden Monat eine neue Freigabe der Zahlungen nötig ist.
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 4. Sep 2024, 09:46
von schwarzwaldbote
Befolge doch einfach mal den Ratschlag von shopgirl. Die ist in dem Fall Expertin.
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 5. Sep 2024, 15:02
von Jake7
So meine Bank hat nun teil-eingelenkt...
Folgende Nachricht habe ich heute erhalten:
"Hallo XXXXXXXX,
gerne stelle ich den Sachverhalt mal klar.
Durch den Beschluss wird das Gehalt monatl. freigegeben, hierfür ist kein weiteres Schreiben notwendig. Den Beschluss haben wir vorliegen.
Es wird lediglich eine Info von Ihnen benötigt, sobald das Gehalt eingegangen ist, damit die manuelle Freigabe erteilt werden kann.
Somit hat alles seine Richtigkeit und Sie werden über die Gehälter verfügen können.
Viele Grüße"
Aber auch das klingt für mich nicht ganz korrekt.
Muss ich jetzt wirklich bei jeder Überweisung durch meinen Arbeitgeber manuell die Bank anschreiben und Tage warten bis man mir das freigibt?
Tut mir leid wenn ich das etwas forsch sage, aber das klingt für mich auch total unnötig widersprüchlich im Bezug auf die "Quellenfreigabe".
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 5. Sep 2024, 15:56
von Shopgirl
Äh, nein. Das ist nicht richtig. Ganz und gar nicht. Das zu kontrollieren und freizugeben, ist der Job der Bank. Ich würde da weiterhin reklamieren. Es ist nicht deine Aufgabe, der Bank zu sagen, was sie freizugeben haben.
Nennt mich altmodisch, aber allein die Anrede ... "Hallo, gerne stelle ich den Sachverhalt klar." Autsch. Würde ich so mit Kunden kommunizieren, hätte ich sehr schnell meinen Chef auf den Füßen stehen.
Etwas Off-Topic:
Mittlerweile ist wohl auch klar, wo der Haken bei der C24 liegt. Man ist anscheinend gläserner Kunde. Es werden die monatlichen Eingaben /Ausgaben analysiert und einem dann (gehört ja zu Check 24 der Laden) ein entsprechendes Angebot für z.B einen billigeren Internet-Provider gemacht. Irgendwie muss der Laden sich ja finanzieren. Hätte ich ganz persönlich keine Lust drauf. Ja, man kann diese Funktion auch abstellen, aber ein komisches Gefühl bleibt dabei.
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 5. Sep 2024, 16:54
von Jake7
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Dann bin ich ja scheinbar nicht alleine mit dem Gedanken, dass das nicht der richtige Weg ist.
Ich habe auch gerade nochmal mit meinem IV gesprochen und auch er meint dass das gar nicht klar geht und die Bank in der Pflicht ist auszuzahlen wie es im Gerichtsbeschluss drin steht.
Ich werde also erneut bei der C24 anrufen und Druck machen.
Das fällt mir halt echt schwer, weil ich mich in der Situation als den "Schuldigen" sehe und immer glaube ich habe kleine Brötchen zu backen und hinzunehmen was man mir gibt.
Aber im Grunde steht es mir halt einfach zu...
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 5. Sep 2024, 23:07
von Shopgirl
Jake7 hat geschrieben: ↑5. Sep 2024, 16:54
Ich habe auch gerade nochmal mit meinem IV gesprochen und auch er meint dass das gar nicht klar geht und die Bank in der Pflicht ist auszuzahlen wie es im Gerichtsbeschluss drin steht.
Komplett richtig!
Jake7 hat geschrieben: ↑5. Sep 2024, 16:54
Ich werde also erneut bei der C24 anrufen und Druck machen.
Ich würde das schriftlich machen. Was dir da irgendwer am Telefon erzählt, ist eh nicht nachweisbar. Schriftliche Beschwerde mit "zufälliger" Erwähnung der BAFIN
Jake7 hat geschrieben: ↑5. Sep 2024, 16:54
Das fällt mir halt echt schwer, weil ich mich in der Situation als den "Schuldigen" sehe und immer glaube ich habe kleine Brötchen zu backen und hinzunehmen was man mir gibt.
Mal ganz platt gesagt: Die wollen ne verdammte Bank sein, also haben sie sich auch so zu verhalten.
Als Bank müssen sie P-Konten anbieten und sind verpflichtet die Freibeträge entsprechend zu berücksichtigen Genauso wie das alle andern Banken auch müssen. Rosinen picken ist nicht. Du bist da ein Kunde wie alle anderen auch. Lass dich bloß nicht abwimmeln. Das wäre ja noch schöner!
Re: Freibetrag bei 1.500€ trotz Gerichtlicher Quellenfreigabe
Verfasst: 6. Sep 2024, 19:33
von Jake7
Mal ganz platt gesagt: Die wollen ne verdammte Bank sein, also haben sie sich auch so zu verhalten.
Als Bank müssen sie P-Konten anbieten und sind verpflichtet die Freibeträge entsprechend zu berücksichtigen Genauso wie das alle andern Banken auch müssen. Rosinen picken ist nicht. Du bist da ein Kunde wie alle anderen auch. Lass dich bloß nicht abwimmeln. Das wäre ja noch schöner!
Ich bin da voll bei dir ! Und möchte mich an der Stelle auch bedanken für die klaren Ansichten und sicherlich auch damit einhergehenden Erfahrungen!
Trotzdem schwingt die "ich bin erstmal an allem schuld und hab mich sauber zu verhalten"-Keule gut mit und man (ich) probiere erstmal kleine Brötchen zu backen und erst mit guter Sicherheit dass ich im Recht bin etwas Druck in die Sache zu bringen.
Denn das schlimmste was mir jetzt noch passieren kann, ist dass ich da nen Larry bei der Bank mache (selbst wenn es zu Recht ist) und die kündigt mir stumpf mein P-Konto...
Möchte einfach seit ich den Entschluss gefasst habe wieder clean zu werden alles erstmal tip top korrekt handhaben