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Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 00:44
von ToniD
Guten Abend,

Ich befinde mich seit März diesen Jahres in der Privatinsolvenz und nach ein paar Startschwierigkeiten mit der Freigabe meines Lohnes läufts bisher problemlos. Das Jobcenter hat jedoch Einspruch gegen die Anmeldung ihrer Forderung erhoben, was zu erwarten war und mich nicht überrascht hat (Es geht um ca. verbliebene 3000 EUR Ehegattenunteralt, den ich zu dieser Zeit nicht zahlen konnte). Da das Jobcenter bis zum Ende der Insolvenzverfahrens nichts pfänden darf war mein Plan direkt nach der Restschuldbefreiung der anderen Gläubiger die noch offene Forderung bei dem Jobcenter direkt zu bezahlen, damit ich gänzlich schuldenfrei bin. Zahlungen an einen Insolvenzgläubiger während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist mir ja untersagt. Nun mach ich mir aber wegen der Schufa Sorgen. Wird dieser Eintrag des Jobcenters ebenfalls 6 Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht sofern ich die Betrag so schnell es geht beglichen habe oder bleibt der Eintrag für weitere 3 Jahre als "erledigt" vermerkt in der Schufa stehen?

Und ich hätte eine zweite Frage. Ich habe am 30. Mai 20 Euro auf mein Konto eingezahlt, da mein Lohn noch nicht auf dem Konto einging und ich eine Rückbuchung wegen nicht gedecktem Konto vermeiden wollte. Diese 20 Euro wurden zwar auf mein Konto gebucht, sind aber nachwievor gesperrt, ich habe nur Zugriff auf meinen Lohn. Ist zwar nicht weiter tragisch weil der Betrag relativ gering ist, aber der Monk in mir stört es das ich nun ständig diese 20 Euro Differenz auf dem Konto mitkalkulieren muss. Wie kriege ich das wieder glatt gezogen? Muss ich den Insolvenzverwalter kontaktieren und um Freigabe dieser 20 Euro bitten?

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 13:28
von robo
Na, das hat ja noch gedauert mit Deinem Inso-Verfahren,
Ist ja schon ne Weile her, dass Du dich erstmals hier gemeldet hast.

Und zu Deinen Fragen:
1. zur Schufa kann ich nichts sagen, sorry und
2. zum Jobcenter will ich nichts sagen.
Wenn Du das nach der Inso bezahlen willst ( damit deine Schufa schnell wieder ‚sauber‘ ist), dann hast Du ja wohl auch das Geld und kannst zahlen.

Und wer Unterhalt nicht zahlt, obwohl er kann, zu dem sage ich nichts.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:09
von Nie_mehr_Schulden
Dies würde drei Jahre als "erledigt" stehen bleiben, da die Begleichung der Fordung nichts mit der RSB zu tun haben wird.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:31
von ToniD
robo hat geschrieben: 1. Sep 2024, 13:28 Und wer Unterhalt nicht zahlt, obwohl er kann, zu dem sage ich nichts.
Aber ich schiebe Dich hiermit wenigstens hoch, damit du nicht übersehen wirst, hier gibt es ja genug ‚männliche Solidarität‘ … nicht wahr, Schwarzwaldboy?
Diese Forderung vom Jobcenter ist aus 2019, die Hälfte davon wurde bereits per Ratenzahlung beglichen. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens musste ich jegliche Zahlung an alle Gläubiger einstellen. Bis das Verfahren endet vergehen ja noch mindestens 2,5 Jahre, bis dahin habe ich genug Geld beiseite gelegt um die Forderung auf einmal zu bezahlen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte ich nur den Kindesunterhalt bezahlen da ich sonst weit unter den Selbstbehalt rutschen würde, hätte ich noch zusätzlich den Trennungsunterhalt gezahlt. Wenn ich beides zahlen könnte dann hätte ich es getan. Das Jocenter verlangt nur von mir das Geld zurück welches meine Ex-Frau damals bekommen hat (ALG2), womit ich auch keine Problem habe. Mir vorzuwerfen ich hätte nichts gezahlt obwohl ich könnte ich ein starkes Stück, ich hatte damals sogar einen Zweitjob angenommen um über die Runden zu kommen. Mir war es erstmal der Kindesunterhalt wichtig, welcher auch gesetzlich Vorrang vor dem Trennungsunterhalt hat.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:32
von ToniD
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 1. Sep 2024, 14:09 Dies würde drei Jahre als "erledigt" stehen bleiben, da die Begleichung der Fordung nichts mit der RSB zu tun haben wird.
Wieder ein "Erledigt"-Vermerk weiterhin als negativer Eintrag bewertet oder ist der Score dadurch wieder höher?

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:46
von Nie_mehr_Schulden
Ein Erledigtvermerk ist natürlich negativ, aber es ist schon besser, als wenn die Forderung noch unbezahlt wäre. Wie sehr dies sich auswirkt, das weiß ich nicht. Ich kenne den Schufa-Algorithmus leider nicht.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 14:57
von Shopgirl
ToniD hat geschrieben: 1. Sep 2024, 14:31 Mir vorzuwerfen ich hätte nichts gezahlt obwohl ich könnte ich ein starkes Stück, ich hatte damals sogar einen Zweitjob angenommen um über die Runden zu kommen. Mir war es erstmal der Kindesunterhalt wichtig, welcher auch gesetzlich Vorrang vor dem Trennungsunterhalt hat.
Du musst dich nicht rechtfertigen. Ich hätte den Part, auf den du dich hier mit deiner Antwort beziehst, gern editiert / gelöscht, weil einfach unnötig. Ich habe es aber stehen lassen, weil du dich direkt darauf beziehst und man ansonsten die Diskussion nicht mehr nachvollziehen kann.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 15:01
von Shopgirl
ToniD hat geschrieben: 1. Sep 2024, 14:32
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 1. Sep 2024, 14:09 Dies würde drei Jahre als "erledigt" stehen bleiben, da die Begleichung der Fordung nichts mit der RSB zu tun haben wird.
Wieder ein "Erledigt"-Vermerk weiterhin als negativer Eintrag bewertet oder ist der Score dadurch wieder höher?
Mit so einem Erledigt-Vermerk bist du im Grunde auch noch Schufa-tot. Das ist natürlich besser als eine offene Forderung, wie Nie_mehr_Schulden auch sagte, aber der Score wird damit trotzdem nach unten gezogen.

Steht die Forderung denn sicher in der Schufa? Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass Jobcenter-Forderungen da gar nicht auftauchen bzw. gar nicht der Schufa gemeldet werden.

Zu den 20 Euro: Du kannst die Bank anweisen, die 20 Euro auszukehren. In dem Fall an den Insolvenzverwalter.

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 16:57
von robo
Warum dachte ich mir nur, dass 'shopgirl' das hier mal wieder besser weiß ... ?
(was 'nötig' und was 'unnötig' ist)
Und jetzt kann sie/darf sie andere Foris sogar korrigieren.

Aber selbst nicht merken, wenn jemand (sogar wiederholt) Eigennamen hier postet
und sich für den entsprechenden Hinweis noch nicht einmal bedanken ...

Ist nicht so einfach mit den "Benimm-Regeln", nicht ?
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher ...

Re: Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

Verfasst: 1. Sep 2024, 18:14
von Shopgirl
Da Beleidigungen immer unnötig sind und nicht zu einem erwachsenen Miteinander auf Augenhöhe beitragen, werden die schlicht gelöscht.

Dazu hatte Tidus an anderer Stelle alles gesagt: post22284.html#p22284

Danach hätte man den ganzen Beitrag löschen muss, nur hätten die Beiträge danach im luftleeren Raum gestanden.