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Finanzamt Guthaben
Verfasst: 5. Aug 2024, 12:13
von Heini78
Hi,
meine Steuererklärung wurde vom Finanzamt geschätzt und ich soll 1500 Euro nachzahlen. Habe dann zwar sofort meine Steuererklärung gemacht, aber die Bearbeitung dauerte länger wie der Termin an dem ich die Schätzung bezahlen soll.
Meine Frau hat den Betrag an das Finanzamt überwiesen.
Einige Tage später kam dann der "korrigierte" Steuerbescheid. Statt 1500 Euro brauche ich nur 800 Euro bezahlen. Die Differenz von 700 Euro wurde allerdings an meinen Insolvenzverwalter überwiesen. Was natürlich für meine Frau sehr ärgerlich ist, hätten wir einfach länger, bis zum neuen Bescheid, gewartet, hätten wir nicht die 700 Euro zu viel bezahlt. Das hat man davon wenn man sich an Zahlungstermine hält.
Kann meine Frau das Geld irgendwie zurück bekommen? Sie hat den Betrag nachweislich von ihrem Konto überwiesen.
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 5. Aug 2024, 12:27
von tidus82
das Problem ist nicht, dass ihr euch an den Zahlungstermin gehalten habt, sondern, dass ihr euch NICHT an den Abgabetermin der Erklärung gehalten habt und damit geschätzt wurdet.
Das hättet ihr durchaus verhindern können, indem ihr rechtzeitig die Steuererklärung abgebt.
Ich denke nun ist es nur noch mit Wohlwollen des Insolvenzverwalters möglich, das Geld zurück zu bekommen.
Sprich mal mit deinem IV - falls er es nicht macht, dann sehe ich da keine Möglichkeit.
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 5. Aug 2024, 15:04
von AktiverRentner
Muss nicht der IV die Steuererklärung machen?
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 5. Aug 2024, 16:08
von Shopgirl
Ist das DEINE Steuererklärung oder EURE Steuererklärung? Zusammen veranlagt?
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 5. Aug 2024, 22:13
von mischa1981
AktiverRentner hat geschrieben: ↑5. Aug 2024, 15:04
Muss nicht der IV die Steuererklärung machen?
Kommt meines Wissens auf die Phase der Insolvenz an. In der Insolvenzphase gehört soweit ich weiß ALLES in die Insolvenzmasse. Bei gemeinsam geführten Konten keine Ahnung.
Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist darf man die Steuerrückerstattung aber wieder in vollem Umfang behalten. Dazu muss das Insolvenzverfahren aber aufgehoben sein und dazu hat man vom Gericht Post erhalten wo genau das drin steht.
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 6. Aug 2024, 01:46
von Shopgirl
mischa1981 hat geschrieben: ↑5. Aug 2024, 22:13
Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist darf man die Steuerrückerstattung aber wieder in vollem Umfang behalten.
Stimmt so nicht ganz. Kommt auf den Einzelfall an:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__203.html
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 6. Aug 2024, 12:58
von mischa1981
https://www.steuerbot.com/ratgeber/steu ... -insolvenz
Dem normalen Bürger wird eben immer verklickert, ab der Wohlverhaltensphase darfst du alles behalten.
"Im laufenden Verfahren der Insolvenz werden sämtliche Steuererstattungen der
Insolvenzmasse zugeführt, um die offenen Schulden zu tilgen. In dieser Zeit hast du also keinen rechtlichen Anspruch auf deine Steuererstattungen, da diese in voller Höhe zur
Schuldentilgung verwendet werden.
Bist du hingegen in der Wohlverhaltensphase, also der Phase der Restschuldbefreiung, so erhältst du wieder die volle Erstattung und musst auch keinen Anteil hiervon der Insolvenzmasse zuführen."
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 6. Aug 2024, 13:09
von AdiDana
Hallo,
für mich fehlen da wichtige Informationen:
Seit wann in der Insolvenz und in welchem Stadium? Eröffnetes Verfahren oder "Wohlverhaltensphase"?
Für welchen Zeitraum war die Steuererklärung?
Wurde die Erklärung gemeinsam Veranlagt oder getrennt?
Falls noch eröffnetes Verfahren: warum wurde die Steuererklärung selbst gemacht und nicht vom Insolvenzverwalter?
Wenn das FA geschätzt hat, muss aber ja auch viel zu spät reagiert worden sein und nicht fristgerecht abgegeben worden sein. Als erstes würde ich dem IV/TH schreiben oder anrufen und erklären, dass es sich um das Geld deiner Frau handelt und ob er es ihr zurück erstatten kann. Und dann wird man weiter sehen...
Viele Grüße
Re: Finanzamt Guthaben
Verfasst: 17. Nov 2024, 21:21
von Heini78
Sorry das ich mich erst jetzt melde...
Also ich bin seit Mai 24 in der Privatinsolvenz. Bin also noch im eröffneten Verfahren. Die Steuererklärung wurde für das Jahr 2023 gemacht. Gemeinsame Veranlagung.
Die Steuererklärung wurde in Absprache mit dem IV gemacht. Ich durfte sie selber machen, da ich selber am besten weiß was ich angeben muß. Die ausgefüllte Steuererklärung wurde zum IV geschickt.
Geschätzt wurde sie weil ich sie trotz Aufforderung nicht abgegeben habe. Ich habe allerdings keine Aufforderung bekommen, die Post vom Finanzamt geht soweit ich weiß direkt an den IV.
Der Betrag ist ja in dem Sinne keine Steuererstattung weil wir zu viele Steuern bezahlt habe, sondern weil meine Frau im Endeffekt mehr überwiesen hat als die Steuernachzahlung war.
Die Steuernachzahlung hat das Finanzamt ja erhalten.