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Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 17:00
von Uhliooo
Hallo,
Hat jemand Erfahrung mit einer Einzelfreigabe von Geld auf den Auskehrungskonto bei der Commerzbank?
Kurze zusammfassung
- Verbraucherinsolvenzverfahren wurde am 13.06.2024 eröffnet.
- P Konto bei der commerzbank seit März 2024 mit Kontopfändung von Sparkasse ( Gläuiger wurde angegeben)
- am 26.06.2024 Lohn incl Urlaubsgeld erhalten in Höhe von rund 3900€ , AG hat pfändbare Beiträge ordnungsgemäß abgeführt. Kompletter lohn ging auf de auskehrungskonto bei der comerzbank
- Quellfreigabe für zukünftigen lohn wurde am 27.06.24 beim amtgericht beantragt
- rund 2100€ wurden am 01.07.24 auf p konto umgebucht
- 1800€ verblieben somit vom lohn auf auskehrungskonto
- Insolvenzverwalter schickt schreiben an Bank das bei diesen 1800€ keine ansprüche der insolvenzmasse geltend gemacht werden.Die Comerzbank wurde gebeten mir die 1800€ uneingeschränkt zur verfügung zu stellen.
Habe heute dann mal bei der Comerzbank angerufen wie der stand der dinge ist, die aussage war sie können es zurzeit nicht auszahlen da auf den P konto wie bereits zuvor erwähnt eine Pfändung der sparkasse drauf ist, ich soll mich an das entsprechende amtsgericht der pfändung wenden oder nochmal insolvenzverwalter.
Mein Insolvenzverwalter erreicht ich leider erst morgen.
Habt ihr ideen oder erfahrungen was ich noch tun könnte ?
Kann mir jemand erklären was die Kontopfändungen damit zu tun haben ? Da der lohn ja schlieslich im Insolvenzverfahren erhalten wurde und somit auch pfändbares abgeführt wurde und der Insolvenzverwalter dies schlieslich auch freigibt zur auszahlung.
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 17:11
von Itak65
Ist schon nal positiv das die commerzbank die schreiben des insoverwalters anerkennt, die Ing wollte immer schreiben vom gericht.
Itak65
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 17:38
von imker
ist die Sparkasse Insolvenzgläubigerin und Pfändungsgläubigerin auf diesem Konto??
Zwangsvollstreckungen von Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren "gehen nicht".
Wann wurde denn das Konto gepfändet und ist das ein IK oder IN Aktenzeichen???
Mach Dich mit dem Gesetzestext §§ 88 und 89 InsO "vertraut"
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 17:51
von Uhliooo
imker hat geschrieben: ↑10. Jul 2024, 17:38
ist die Sparkasse Insolvenzgläubigerin und Pfändungsgläubigerin auf diesem Konto??
Zwangsvollstreckungen von Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren "gehen nicht".
Wann wurde denn das Konto gepfändet und ist das ein IK oder IN Aktenzeichen???
Mach Dich mit dem Gesetzestext §§ 88 und 89 InsO "vertraut"
Aktenzeichen ist vom insoverfahren ein IK
Sparkasse ist insolvenzgläubiger , haben sich auch zeitnah beim insolvenzverwalter gemeldet bei eröffnung der Inso.
Pfändungsgläubiger auf konto seit März 2024. Hatte mein commerzbank girokonto gleich in P Konto umgewandelt als der pfändungsbeschluss der sparkasse für mein commerzbankkonto kam
Inso beginn war 13.06.2024
Commerzbank stellt sich laut aussage am telefon quer da sparkasse eben Diese Kontopfändung hat... aber diese ist doch eigentlich ruhend solange insoverfahren geht
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 18:09
von Uhliooo
Mein Lohn kam ja quasi nach lnsoeröffnung und wurde eben ausgekehrt da über freibetrag , und der ausgekehrte beitrag macht keine ansprüche zwecks insolvenzmasse da mein AG eben bereits abgeführt hat .. daher das schreiben vom Insoverwalter an die bank zwecks freigabe
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 19:10
von Itak65
Dann musst du besser auf das Amtsgericht, das Problem hatte ich auch und eine quellenfreigabe beantragen das dein kompletter Lohn freigegeben wird, da ja beim Arbeitgeber gepfändet wird.
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 20:45
von imker
und mach den IV auf die Situation aufmerksam ... wenn Pfändung des Kontos und Insolvenzeröffnung weniger als drei Monate auseinanderliegen, dannist die Pfändung unwirksam - oder was steht da in dem § 88 InsO - google doch mal mit dem Suchbegriff "Rückschlagsperre" ....
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 10. Jul 2024, 20:49
von imker
als Ergänzung und Anstoß, tätig zu werden:
ällt die Pfändung des Kontos unter die Rückschlagsperre des § 88 InsO, ist sie anfechtbar nach §§ 129ff. InsO oder ist sie nach Insolvenzeröffnung erfolgt, beantragt der Insolvenzverwalter die Aufhebung der Pfändung als unzulässig. Zuständig ist ebenfalls das Insolvenzgericht nach § 89 Abs. 3 InsO (vgl.30.03.2021
BGH zur Aussetzung von vor Insolvenzeröffnung ...
LAG Schuldnerberatung Hamburg
https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de › bg...
Hat ein Gläubiger rechtzeitig vor dem Eingreifen der Rückschlagsperre nach § 88 InsO eine Kontopfändung ausgebracht, so steht ihm grundsätzlich ein zur abgesonderten Befriedigung berechtigendes Pfandrecht i. S. d. § 50 Abs. 1 InsO am Kontoguthaben zu. Soweit die Pfändung jedoch Beiträge umfasst, die erst nach Insolvenzeröffnung dem Konto gutgeschrieben werden, ist die diesbezügliche Zwangsvollstreckung nach § 89 Abs. 1 InsO (bzw. nach § 294 InsO für die Wohlverhaltensphase) unzulässig. Dies führt zwar zum Wegfall der materiell-rechtlichen Verwertungsbefugnis, nicht aber der öffentlich-rechtlichen Verstrickung.
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 11. Jul 2024, 08:57
von Graf Wadula
Genau. Hier reicht wahrscheinlich nicht ein Antrag gemäß § 906 ZPO beim Insolvenzgericht zu stellen. Hier ist es deutlich komplizierter. In den meisten Fällen fällt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eben nicht gesetzlich weg, da der PfÜB deutlich vor Insolvenzeröffnung ergangen ist. Dann kann eigentlich nur der Insolvenzverwalter im Rahmen eines Rechtsmittels tätig werden (BGH, Urteil vom 21. September 2017 - IX ZR 40/17, WM 2017, 2037 Rn. 12). Hier hat er aber anscheinend den betroffenen Betrag freigegeben, so dass er nicht mehr der Insolvenzbeschlagnahme unterliegt. Und dann wären eigentlich Sie Forderungsinhaber und müssten möglicherweise selbst das Rechtsmittel beim Insolvenzgericht einlegen. Sie sollten das mit dem Insolvenzverwalter besprechen (wie jetzt die beste Vorgehensweise ist).
Re: Einzelfreigabe
Verfasst: 11. Jul 2024, 11:52
von Uhliooo
Kurze Rückinfo
Habe heute früh mit Insolvenzverwalter telefoniert.
Die Sparkasse wurde bezüglich der kontopfändung schon angeschrieben aber bisher kam noch keine rückmeldung, ich solle mich noch etwas gedulden bis die rückmeldung kommt und danach dann nochmal druck bei der Commerzbank machen bezüglich der auszahlung wenn keine pfändung mehr aktiv ist.