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Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 28. Jun 2024, 13:15
von halas
Hey Leute, ich habe eine Frage zur Dauer meiner Privatinsolvenz und bin für jede Hilfe dankbar. Mein Insolvenzverfahren wurde Ende Dezember 2023 eröffnet, und bereits im Januar 2024 hat der Insolvenzverwalter meinen Arbeitgeber bezüglich der Gehaltspfändungen informiert. Könnte mir jemand sagen, wann genau die letzte Pfändung meines Gehalts stattfinden wird? Ist der letzte Monat der Gehaltspfändung Dezember 2026 oder Januar 2027?

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 28. Jun 2024, 13:20
von schwarzwaldbote
Hä, Fragen gibts.
Bis dahin kann noch alles mögliche passieren, und due fragst ob die letzte Pfändung im Dezember oder Januar 2026/2027 ist.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 28. Jun 2024, 15:09
von Itak65
Da muss ich meinem vorschreiber recht geben, das würde mich zum derzeitigem Zeitpunkt nicht interessieren, sondern das du die Zeit ohne stolpersteine überstehtst.
Itak65

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 28. Jun 2024, 18:42
von Bernd111
halas hat geschrieben: 28. Jun 2024, 13:15 Könnte mir jemand sagen, wann genau die letzte Pfändung meines Gehalts stattfinden wird?
Die einfache Antwort auf deine Frage ist: Dezember 2026, und zwar Tag genau. Denn im Dezember 2023 ist deine Insolvenz eröffnet worden.
Beispiel: Wenn am 27.12.2023 deine Insolvenz eröffnet wurde, sprich die Lohnabtretung beginnt, endet die Abtretungsfrist am 27.12.2026. Natürlich vorausgesetzt, dass deine Insolvenz den "normalen" Verlauf nimmt.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 29. Jun 2024, 11:40
von Paddy
Bernd111 hat geschrieben: 28. Jun 2024, 18:42
halas hat geschrieben: 28. Jun 2024, 13:15 Könnte mir jemand sagen, wann genau die letzte Pfändung meines Gehalts stattfinden wird?
Die einfache Antwort auf deine Frage ist: Dezember 2026, und zwar Tag genau. Denn im Dezember 2023 ist deine Insolvenz eröffnet worden.
Beispiel: Wenn am 27.12.2023 deine Insolvenz eröffnet wurde, sprich die Lohnabtretung beginnt, endet die Abtretungsfrist am 27.12.2026. Natürlich vorausgesetzt, dass deine Insolvenz den "normalen" Verlauf nimmt.
Klares Jein dazu ;) Bei mir war es so (und das scheint normal zu sein), dass zwei Monate weiter gepfändet wurde, weil es eine Einspruchsfrist gegen die RSB gibt. Das Geld habe ich zwar wiederbekommen, für den Moment war es aber erstmal weg.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 29. Jun 2024, 15:06
von Bernd111
Paddy hat geschrieben: 29. Jun 2024, 11:40 Klares Jein dazu ;) Bei mir war es so (und das scheint normal zu sein), dass zwei Monate weiter gepfändet wurde, weil es eine Einspruchsfrist gegen die RSB gibt. Das Geld habe ich zwar wiederbekommen, für den Moment war es aber erstmal weg.
Ja, von dieser Praktik (von unwissenden und übervorsichtigen Arbeitgebern) habe ich schon oft gelesen. Fakt ist aber, und das kann man seinem Arbeitgeber mit Verweis auf Inso §287 (2) freundlich um die Ohren hauen, dass die FREIWILLIG unterschriebene Abtretungserklärung exakt für 3 Jahre gilt, für keinen Tag länger. Der Arbeitgeber hat also keinerlei rechtliche Grundlage, gegen den Willen des Insolventen einfach so mir nichts dir nichts weiter zu pfänden.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 1. Jul 2024, 07:23
von Graf Wadula
Bernd111 hat geschrieben: 29. Jun 2024, 15:06
Paddy hat geschrieben: 29. Jun 2024, 11:40 Klares Jein dazu ;) Bei mir war es so (und das scheint normal zu sein), dass zwei Monate weiter gepfändet wurde, weil es eine Einspruchsfrist gegen die RSB gibt. Das Geld habe ich zwar wiederbekommen, für den Moment war es aber erstmal weg.
Ja, von dieser Praktik (von unwissenden und übervorsichtigen Arbeitgebern) habe ich schon oft gelesen. Fakt ist aber, und das kann man seinem Arbeitgeber mit Verweis auf Inso §287 (2) freundlich um die Ohren hauen, dass die FREIWILLIG unterschriebene Abtretungserklärung exakt für 3 Jahre gilt, für keinen Tag länger. Der Arbeitgeber hat also keinerlei rechtliche Grundlage, gegen den Willen des Insolventen einfach so mir nichts dir nichts weiter zu pfänden.
Im Grunde genommen richtig. Ausnahme ist aber, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Dann wird der pfändbare Betrag bis zur Rechtskraft des RSB-Beschlusses noch an die Insolvenzmasse überwiesen und dann zurückgezahlt (§ 300a InsO).

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 1. Jul 2024, 13:44
von Bernd111
Graf Wadula hat geschrieben: 1. Jul 2024, 07:23 Im Grunde genommen richtig. Ausnahme ist aber, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Dann wird der pfändbare Betrag bis zur Rechtskraft des RSB-Beschlusses noch an die Insolvenzmasse überwiesen und dann zurückgezahlt (§ 300a InsO).
Du sprichst bei dieser Ausnahme von einem Fall von Verfahrensverkürzung? Ja, die (dreijährige) Abtretungserklärung läuft dann natürlich erstmal weiter.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 1. Jul 2024, 14:01
von Graf Wadula
Bernd111 hat geschrieben: 1. Jul 2024, 13:44
Graf Wadula hat geschrieben: 1. Jul 2024, 07:23 Im Grunde genommen richtig. Ausnahme ist aber, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Dann wird der pfändbare Betrag bis zur Rechtskraft des RSB-Beschlusses noch an die Insolvenzmasse überwiesen und dann zurückgezahlt (§ 300a InsO).
Du sprichst bei dieser Ausnahme von einem Fall von Verfahrensverkürzung? Ja, die (dreijährige) Abtretungserklärung läuft dann natürlich erstmal weiter.
Nein, auch in neuen Verfahren (ab dem 01.10.2020) wird das jetzt auf Grund der dreijährigen regulären Abtretungsfrist deutlich häufiger vorkommen.

Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Verfasst: 28. Jul 2024, 17:29
von halas
Paddy hat geschrieben: 29. Jun 2024, 11:40
Bernd111 hat geschrieben: 28. Jun 2024, 18:42

Die einfache Antwort auf deine Frage ist: Dezember 2026, und zwar Tag genau. Denn im Dezember 2023 ist deine Insolvenz eröffnet worden.
Beispiel: Wenn am 27.12.2023 deine Insolvenz eröffnet wurde, sprich die Lohnabtretung beginnt, endet die Abtretungsfrist am 27.12.2026. Natürlich vorausgesetzt, dass deine Insolvenz den "normalen" Verlauf nimmt.
Klares Jein dazu ;) Bei mir war es so (und das scheint normal zu sein), dass zwei Monate weiter gepfändet wurde, weil es eine Einspruchsfrist gegen die RSB gibt. Das Geld habe ich zwar wiederbekommen, für den Moment war es aber erstmal weg.

Hier liegt mein Dilemma: Ich habe schmerzhaft erfahren müssen, dass ich als Mitarbeiter dritter Klasse behandelt werde, sobald mein Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz erfährt.

Mein Plan ist es, am 1. Januar, sobald die Privatinsolvenz abgeschlossen ist, einen neuen Arbeitgeber zu finden, der nichts von meinen früheren finanziellen Schwierigkeiten weiß. Ebenso möchte ich meinen Treuhänder nicht darüber informieren, dass ich ab dem 1. Januar einen neuen Arbeitgeber habe.

Nun frage ich mich, ob ich meinen Treuhänder dennoch am 1. Januar über mein neues Arbeitsverhältnis informieren muss, damit dieser ab diesem Zeitpunkt unberechtigt bei meinem neuen Arbeitgeber pfänden kann und so meine Reputation dort ruiniert? Meine Privatinsolvenz sollte Ende Dezember abgeschlossen sein, und ich verstehe nicht, warum der Insolvenzverwalter nach Ablauf der drei Jahre im vierten Jahr weiterhin bei meinen Arbeitgebern pfänden darf.