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Anhänger gekauft während Insolvenz

Verfasst: 28. Mai 2024, 22:37
von Alex345
Guten Abend zusammen,
folgendes ist Sache:

Ich musste leider 2019 Insolvenz anmelden.
Ab da wurde monatlich was von meinem Gehalt an den Insolvenz Verwalter abgetreten.
2021 habe ich einen Anhänger für 1600€ gekauft. Das Geld für den Anhänger habe ich von meinem restlichen Gehalt zusammen gespart.
Von 2021-2023 hab ich 3500€ an ein Unternehmen bezahlt der mir diesen Anhänger umgebaut hat zu einer Cocktailbar. Auch das habe ich mir aus den restlichen Geld was mir vom Gehalt geblieben ist zusammen gespart.
Ich habe kein Gewerbe anmeldet. Ich hab kein Geld damit verdient.
Meine Tochter und ein guter Freund der Familie nutzen den gewerblich. Die haben auch eine Gbr gegründet.
Ich bekomme kein Geld dafür.
Seit 2024 bin ich aus der Insolvenz raus und bin in der Ruhephase.
Frage:
Hätte ich das melden müssen?
Kann das nachträglich noch Ärger geben?

Oh man was ein Ärger. 🙄

Re: Anhänger gekauft während Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2024, 17:39
von robo
Alex345 hat geschrieben: 28. Mai 2024, 22:37 ...
Seit 2024 bin ich aus der Insolvenz raus und bin in der Ruhephase.
...
Was bedeutet das ?

Ich kenne keine "Ruhephase" in Insolvenzverfahren.

Hast Du von Deinem Inso-Gericht einen "Aufhebungsbescheid gem. § 200 InsO" erhalten ?

Bis wann läuft Dein RSB-Verfahren ?

Re: Anhänger gekauft während Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2024, 19:27
von Graf Wadula
Gemäß § 35 InsO ist das gesamte Vermögen, das Ihnen zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das Sie während des Verfahrens erlangen. Insofern wäre das Fahrzeug Insolvenzmasse, auch wenn Sie das aus unpfändbaren Gehalt erwirtschaftet haben. Der Anhänger wäre ja auch möglicherweise zu verwerten gewesen. Aber jetzt ist faktisch zu spät.

Re: Anhänger gekauft während Insolvenz

Verfasst: 31. Mai 2024, 11:32
von AdiDana
Hallo,
so ganz klar in welchem Abschnitt der Insolvenz du bist/warst wird es nicht. Was bedeutet denn aus der Insolvenz raus und Ruhephase? Entweder man ist mit der Insolvenz fertig (dann hättest du darüber einen Gerichtsbeschluss) oder du bist im Eröffneten Verfahren oder der Wohlverhaltensphase. Sparen und Vermögen anschaffen darf man frühestens ab der Wohlverhaltensphase, bis dahin kann man zwar das unpfändbare ausgeben, aber eigentlich eher dafür um sich die Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen.