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Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 22. Jun 2019, 16:27
von Sparfuch123
Hallo Leute,
nachdem ihr mir schon so toll und super mit meinem ersten Post geholfen habt, habe ich gleich die nächste Frage die mir bestimmt einige beantworten können so das ich das verstehe, weil die Dame im Vorzimmer meines Inso Verwalters mir wirklich verwirrende Antworten gibt und sich selber ein wenig als Inso Verwalter aufspielt. Wenn ich anrufe fragt sie mich aus wie eine von der Stasi und zum Verwalter Telefonisch oder per mail kommt man schon gar nicht durch ohne das sie es zulässt. Also ohne wirklich, wirklich triftigen Grund kommt man nicht an ihr vorbei :x

Folgendes:
1. Das Verfahren wurde zum 26.10.2018 eröffnet.
2. Auf meinem Inso Beschluss steht das Gläubiger ihre Forderungen bis zum 14.12.2018 schriftlich bei meinen
Verwalter anzumelden haben.

Frage zu 1:
Wie lange dauert ca. das Verfahren oder bis das Verfahren beendet ist, am 26.10.19 wäre es ein Jahr und ich habe noch nichts von meinem Verwalter gehört oder Amtsgericht. Die Vorzimmerdame sagte mir energisch, dass es wohl noch laufe.

Frage zu 2:
Was passiert wenn ein Gläubiger nicht bis zum 14.12.18 seine Forderung angemeldet hat? Gibt es dann noch eine "Notfrist" darüber hinaus? Ich hab es so verstanden, das die Forderung der Gläubiger die nicht bis zu dem angegebenen Termin anmelden, erlischt. Und laut Auskunft der "netten" Dame wäre die Frist zur Anmeldung durch Gläubiger nämlich noch nicht um. Eine Gläubigerliste habe ich bekommen diese scheint aber fehlerhaft zu sein oder nur eine Vorläufige, den darauf sind nur 2-3 vermerkt.

Ich hoffe ich konnte meine Fragen gut erklären und sage schon mal Danke an euch :D

Re: Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 22. Jun 2019, 19:21
von Sparfuch123
Sparfuch123 hat geschrieben: 22. Jun 2019, 16:27 Hallo Leute,
nachdem ihr mir schon so toll und super mit meinem ersten Post geholfen habt, habe ich gleich die nächste Frage die mir bestimmt einige beantworten können so das ich das verstehe, weil die Dame im Vorzimmer meines Inso Verwalters mir wirklich verwirrende Antworten gibt und sich selber ein wenig als Inso Verwalter aufspielt. Wenn ich anrufe fragt sie mich aus wie eine von der Stasi und zum Verwalter Telefonisch oder per mail kommt man schon gar nicht durch ohne das sie es zulässt. Also ohne wirklich, wirklich triftigen Grund kommt man nicht an ihr vorbei :x

Folgendes:
1. Das Verfahren wurde zum 26.10.2018 eröffnet.
2. Auf meinem Inso Beschluss steht das Gläubiger ihre Forderungen bis zum 14.12.2018 schriftlich bei meinen
Verwalter anzumelden haben.

Frage zu 1:
Wie lange dauert ca. das Verfahren oder bis das Verfahren beendet ist, am 26.10.19 wäre es ein Jahr und ich habe noch nichts von meinem Verwalter gehört oder Amtsgericht. Die Vorzimmerdame sagte mir energisch, dass es wohl noch laufe.

Frage zu 2:
Was passiert wenn ein Gläubiger nicht bis zum 14.12.18 seine Forderung angemeldet hat? Gibt es dann noch eine "Notfrist" darüber hinaus? Ich hab es so verstanden, das die Forderung der Gläubiger die nicht bis zu dem angegebenen Termin anmelden, erlischt. Und laut Auskunft der "netten" Dame wäre die Frist zur Anmeldung durch Gläubiger nämlich noch nicht um. Eine Gläubigerliste habe ich bekommen diese scheint aber fehlerhaft zu sein oder nur eine Vorläufige, den darauf sind nur 2-3 vermerkt.

Ich hoffe ich konnte meine Fragen gut erklären und sage schon mal Danke an euch :D

Keiner eine Meinung dazu oder was zu sagen :?:

Re: Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 22. Jun 2019, 21:49
von Janadi
Du, es ist Wochenende und schönes Wetter. Da sitzt kaum jemand am Rechner, da brauchst du jetzt mal ein bisschen Geduld ;)

Ganz grob gesagt, hat die Dame von deinem IV recht. Der IV ist nicht dein Anwalt, der muss dir auch keine Fragen beantworten, der muss auch nicht mal mit Dir sprechen, wenn er keine Lust hat. Es ist daher immer sinnvoll, erst alle anderen Optionen auszuloten, bevor du da anrufst. Wobei ich persönlich von Anrufen generell absehen würde.

Die Gläubigerliste kannst du bei Gericht einsehen, es ist aber nicht ungewöhnlich, dass es nicht so viele Anmeldungen gibt, da geht häufiger mal was „verloren“ in dem Sinne, dass die Gläubiger keine Lust auf so ein Verfahren haben.

Re: Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 22. Jun 2019, 22:48
von Ruhrpottmensch
Sparfuch123 hat geschrieben: 22. Jun 2019, 19:21 Keiner eine Meinung dazu oder was zu sagen :?:
Slow Down mein Lieber...
Das ist hier ein Forum, in dem eine Menge User freiwillig Hilfe leisten. Dazu kommt noch das was Janadi sagt... Es hat angenehme 25 Grad und Sonne draußen. Dazu ist noch Wochenende...

Also mal tief durchatmen und ein wenig Geduld! :roll:
(Und komplette Beiträge im Doppelpost braucht man auch nicht unbedingt komplett zitieren!

Zum eigentlich Thema hat Janadi schon mehrheitlich geantwortet...

Das eigentlich Verfahren kann relativ schnell um sein (12 Monate), kann aber -wenn man einigen Erzählungen & Berichten im netz Glauben schenkt- auch durchaus mal wesentlich länger dauern. Lies mal ein bisschen hier, durchs "alte" Forum und im netz quer... da findest Du einiges.
Grundsätzlich kommt es wohl drauf an, wie hoch der Schuldenberg, wieviele Gläubiger es gibt und ob & wie viel Masse verwertbar ist... Eine konkrete Antwort kann Dir wohl, außer der IV, keiner geben. Aber wie bereits Janadi schrieb, der IV ist für Dich als Schuldner keine Auskunfterei... ;)

Re: Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 23. Jun 2019, 20:36
von Graf Wadula
Sparfuch123 hat geschrieben: 22. Jun 2019, 16:27
Frage zu 1:
Wie lange dauert ca. das Verfahren oder bis das Verfahren beendet ist, am 26.10.19 wäre es ein Jahr und ich habe noch nichts von meinem Verwalter gehört oder Amtsgericht. Die Vorzimmerdame sagte mir energisch, dass es wohl noch laufe.

Frage zu 2:
Was passiert wenn ein Gläubiger nicht bis zum 14.12.18 seine Forderung angemeldet hat? Gibt es dann noch eine "Notfrist" darüber hinaus? Ich hab es so verstanden, das die Forderung der Gläubiger die nicht bis zu dem angegebenen Termin anmelden, erlischt. Und laut Auskunft der "netten" Dame wäre die Frist zur Anmeldung durch Gläubiger nämlich noch nicht um. Eine Gläubigerliste habe ich bekommen diese scheint aber fehlerhaft zu sein oder nur eine Vorläufige, den darauf sind nur 2-3 vermerkt.
Für Ihre Fragen müsste man das ganze Insolvenzrecht hier erläutern, das ist schlicht unmöglich; aber ich werde Ihnen ein paar Hilfestellungen geben:

zu 1. Das kommt auf den Einzelfall an. Gegenfrage: Was wird bei Ihnen verwertet? Haben Sie nur pfändbares Gehalt? Ein Haus? pfändbare Gegenstände? Lebensversicherungen? Aktien? Werden bei Ihnen Zahlungen an andere Gläubiger angefochten? Es kann also viele viele verschiedene Punkte geben. Wenn garnix da ist, dauert das eigentliche Inso-Verfahren ca. 1 Jahr.

zu 2. Da passiert garnix. Alle Gläubiger können nachträglich noch ihre Forderungen anmelden. Diese werden dann in einem nachträglichen Prüfungstermin geprüft.
Das geht noch, bis der Insolvenzverwalter den Schlussbericht und das Schlussverzeichnis einreicht. Die Daten des Schlussverzeichnisses werden öffentlich belkannt gemacht und ab da ist dem nachmelden Schluss (§§ 174 ff. InsO zur Prüfung der Forderungen; §§ 188ff. InsO alles zum Schlussverzeichnis)

Re: Aussage Sekretärin Inso Verwalter zu Gläubigern verwirrt

Verfasst: 28. Jun 2019, 20:36
von Sparfuch123
Hallo Graf Wadula,

vielen Dank für deine Antwort. Jetzt sehe ich es wieder ein wenig klarer und versteh es besser.