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Restschuldversicherung erteilt 6 Monate vergangen und Schufa einträge nicht gelöscht.

Verfasst: 27. Mai 2024, 12:51
von Anonym
Moin, Meine Restschulbefreiung wurde letzes Jahr erteil, am 20.5.2024 sollte dann nach meiner 6 Jährigen Insolvenz alles aus der Schufa gelöscht sein, leider nicht der fall. Laut Datenkopie und der Bonify App noch alles beim alten. Schufa Ticket eröffnet und angerufen, Email bekommen und vertröstet das es geprüft wird. Meine Steuererklärung mit Steuerbot gemacht, nach email über Steuerbot das der bescheid fertig ist, gewundert das nichts ankommt. 20 Tage später beim Finanzamt angerufen und gesagt bekommen ist zum Insolvenzverwalter gegangen. Beim Insolvenzverwalter angerufen und höfflich nachgefragt ob es so üblich ist das man nirgendwo in Kenntnis gesetzt wird und ob es möglich ist mir eine Kopie zu senden. Antwort kann sein das es noch in die Insolvenzmasse fliesst, ich sehe hier das die Masse auch noch nicht verteilt wurde, sollte aber demnächst passieren, deshalb ist auch das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Wir kümmern uns. Bis dahin keine antwort. In der Zwischenzeit versuche ich eine Rechtschreibung rückwirkend abzuschließen um der Schufa druck zu machen um aus der Schufa zu kommen werde aber abgelehnt, weil ich in der Schufa stehe. Könnte Statiere sein, ist es aber nicht Beschwerde beim zuständigen Gericht gegen den Anwalt und bei der Anwaltskammer für die Genugtuung. Schufa Beschwerde bei der Bundesdatenschutzbehörde und Verbraucherzentrale ebenfalls für die Genugtuung. Warte jetzt auf weitere Prüfungen meiner Bonität zwecks Versicherung ansonsten probieren über ein Familienmitglied eine neue Rückwirkende Versicherung abzuschließen und mich mit hinein zu nehmen, jemand noch einen Tipp ? Ich könnte im strahl kotzen 😂 Mir ist die Steuererstattung eigentlich egal, habe damit schon gerechnet, aber wie kann man so arbeiten? Briefmarke, Kopie und fertig so das man weiß was los ist.

Re: Restschuldversicherung erteilt 6 Monate vergangen und Schufa einträge nicht gelöscht.

Verfasst: 27. Mai 2024, 19:18
von robo
Zum Thema Steuern:
Gab es denn einen Beschluss (vom Gericht auf Antrag des TH) zur Nachtragsverteilung ?

Dann muss Deine Inso ja so um den 20.5.2018 eröffnet worden sein ?
Hast Du auch einen Beschluss vom Gericht zur 'Aufhebung des Inso-Verfahrens gem. § 200 InsO' ?