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Zinsen Finanzamt
Verfasst: 15. Mai 2024, 15:01
von Lieschenmüller
Ich hab jetzt meine 5 Jahre rum und warte nur noch auf die Restschuldbefreiung. Soweit so gut.
Jetzt kommt das Finanzamt und will von vor der Inso Zinsen eintreiben.
Die müssten doch eigentlich auch in die Inso fallen oder?
Danke für die Erleuchtung!
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 15. Mai 2024, 16:40
von Nie_mehr_Schulden
Beruht die Forderung vom Finanzamt von einer Steuerstraftat?
In dem Urteil vom 01. Oktober 2020 hat der BGH entschieden, dass Steuerschulden und steuerliche Nebenforderungen auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden, wenn die Verurteilung wegen der Steuerstraftat bereits wieder im Bundeszentralregister gelöscht wurde bzw. zu löschen ist.
Einzelheiten vgl. unter BGH, Urteil vom 01.10.2020 - IX ZR 199/19
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 19. Mai 2024, 19:01
von Lieschenmüller
Nein, das sind einfach Zinsen. Keine Straftat.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 20. Mai 2024, 07:08
von Nie_mehr_Schulden
Auch in diesem Fall darf das Finanzamt aufrechnen.
BGH IX ZR 222/08
Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt
auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräf-
tig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 20. Mai 2024, 15:47
von Lieschenmüller
Aufrechnen ok....die verlangen aber, das ich die Zinsen sofort zahle. Darum meine Frage, ob das in die Restschuldbefreiung fällt oder ob ich die zahlen muss.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 20. Mai 2024, 16:17
von Lieschenmüller
Zudem...wie ich gerade gelesen habe, berechnen die Zinsen, die während der Insolvenz entstanden sind, da die Beträge von vor der Inso ja nicht beglichen wurden.
Wären dann also von der ESt 2015, locker fluffige 5 Jahre Zinsen. Also berechnet von 2017 bis 2023. Warum auch immer.
Ich schick das mal meiner Treuhänderin, mal sehen was die dazu sagt.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 20. Mai 2024, 18:37
von robo
Lies hier von der Finanzverwaltung NRW zum Thema Zinsen
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfo ... ungen-oder#
Lohnt es sich denn überhaupt, gegen die Forderung vorzugehen ?
Wenn es ein dreistelliger Betrag oder mehr ist, dann wohl schon.
Falls "ja", dann müsste man einen Steuerberater finden, der sich zugleich mit dem Insolvenzrecht auskennt.
Mein diesbezüglicher Kenntnisstand beschränkt sich auf:
"Eine Nebenforderung (hier: Zinsen) teilt das Schicksal der Hauptforderung (hier: restschuldbefreite Steuer)" - danach käme es also darauf an, folgt man dem Link oben, für welches Steuerjahr das FA Zinsen haben will, wann die Steuererklärungen abgegeben wurden, wann der Steuerbescheid erstellt wurde und wann Inso-Eröffnung war.
Fällige Steuern NACH Inso-Eröffnung dürften ja wohl nicht unter die RSB fallen und die diesbezüglichen Zinsen dann folglich auch nicht.
Aber für Steuern, die unter die RSB fallen, müßten die Zinsen das "Schicksal RSB" teilen ...
soweit die Theorie.
Viel Erfolg!
Wär nett, wenn Du hier weiter berichtest, was Deine TH dazu meint.
WENN sie eine Meinung dazu hat.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 21. Mai 2024, 07:07
von caffery
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑15. Mai 2024, 15:01
Die müssten doch eigentlich auch in die Inso fallen oder?
Ja, müssten unter die Insolvenzforderungen fallen.
Also nicht zahlen und das Finanzamt auf den Fehler hinweisen.
Re: Zinsen Finanzamt
Verfasst: 21. Mai 2024, 08:56
von Lieschenmüller
Ich habe das also gestern noch an meine TH geschickt. Durch die Blume, da sie mir ja keine Rechtsberatung geben kann, hat sie mir bestätigt, dass die Zinsen in die Restschuldbefreiung fallen. Das Finanzamt hat das dann auch telefonisch bestätigt und wohl vergessen eine Anlage zu zu fügen, in der steht, dass ich das nicht bezahlen muss.....ja klar, man kann es ja mal probieren.
Danke nochmal für Euern Einsatz.
Wenn ich die Restschuldbefreiung dann endlich in der Post habe, melde ich mich und mach ne Pulle Sekt auf.