Forderung in der Insolvenz verkauft
Verfasst: 21. Jun 2019, 16:47
Huhu,
erst mal zwei Sachen vorweg Ich weiß nicht, ob das hier der richtige bereich ist. Ein wirkliches Insolvenzproblem ist es bis jetzt nämlich nicht. Ich frag mich nur, ob es zu eines werden kann. Und das zweite, schön das es endlich wieder ein Forum gibt wo man sich anmelden kann. Ich hab mich vor vielen Monaten mehrmals versucht im alten Forum anzumelden. Hat nur nie geklappt.
Nun zum eventuellen Problem, da ich immer etwas paranoid bin, lasse ich mal genaue Zahlen und auch die Firmen weg.
Anfang 2017 bin ich in die Inso gegangen. Davor gab es schon probleme mit einem gläubiger, der immer drohte seine Vorderung als unerlaubte Handlung anzumelden. Das geschah quasi direkt als er angeschrieben wurde zwecks einigung ohne Inso. Bekam danach ständig anrufe und auch Briefe das ich mir das ganze noch mal gut überlegen sollte. Nach Rücksprache mit der Schuldnerberaterin wurde am ende dann aber doch der Insoantrag gestellt. Anfang 2017 war es dann soweit und das Verfahren wurde eröffnet.
Nach ca 18 Monaten war ich in der WVP wo ich nun aktuell auch bin. Die Forderung wurde damals trotz aller Drohungen als normale Forderung angemeldet. Keine unerlaubte Handlung oder so, hatte jetzt extra nochmal das Schreiben vom Gericht herausgesucht. Aber keine unerlaubte Handlung anmeldungen dabei.
Nun bekam ich Anfang der Woche ein schreiben besagter Bank, man hätte meine Forderung an Firma B abgetreten. Ich soll in Zukunft nur noch mit Firma B darüber sprechen. Kurz nach Firma B gegoogelt, eine Firma die aus schei*** Geld macht. Kaufen wohl ständig faule Kredite auf um daraus den ein oder anderen Euro zumachen. Das ganze sogar recht Erfolgreich wenn man dem Internet vertrauem kann.
Nun kamen aber wieder die Zweifel hoch ob die es nicht mit der unerlaubten Handlung probieren wollen. Weil es ja sonst irgendwie auch einfach überhaupt gar keinen Sinn macht, so etwas noch zu kaufen. Hab also ein wenig weiter gesucht um irgendwelche Fristen zu finden. Wenn ich richtig gesucht habe und es auch richtig verstanden habe, dann kann man das jetzt eh nicht mehr als unerlaubte Handlung anmelden oder?
erst mal zwei Sachen vorweg Ich weiß nicht, ob das hier der richtige bereich ist. Ein wirkliches Insolvenzproblem ist es bis jetzt nämlich nicht. Ich frag mich nur, ob es zu eines werden kann. Und das zweite, schön das es endlich wieder ein Forum gibt wo man sich anmelden kann. Ich hab mich vor vielen Monaten mehrmals versucht im alten Forum anzumelden. Hat nur nie geklappt.
Nun zum eventuellen Problem, da ich immer etwas paranoid bin, lasse ich mal genaue Zahlen und auch die Firmen weg.
Anfang 2017 bin ich in die Inso gegangen. Davor gab es schon probleme mit einem gläubiger, der immer drohte seine Vorderung als unerlaubte Handlung anzumelden. Das geschah quasi direkt als er angeschrieben wurde zwecks einigung ohne Inso. Bekam danach ständig anrufe und auch Briefe das ich mir das ganze noch mal gut überlegen sollte. Nach Rücksprache mit der Schuldnerberaterin wurde am ende dann aber doch der Insoantrag gestellt. Anfang 2017 war es dann soweit und das Verfahren wurde eröffnet.
Nach ca 18 Monaten war ich in der WVP wo ich nun aktuell auch bin. Die Forderung wurde damals trotz aller Drohungen als normale Forderung angemeldet. Keine unerlaubte Handlung oder so, hatte jetzt extra nochmal das Schreiben vom Gericht herausgesucht. Aber keine unerlaubte Handlung anmeldungen dabei.
Nun bekam ich Anfang der Woche ein schreiben besagter Bank, man hätte meine Forderung an Firma B abgetreten. Ich soll in Zukunft nur noch mit Firma B darüber sprechen. Kurz nach Firma B gegoogelt, eine Firma die aus schei*** Geld macht. Kaufen wohl ständig faule Kredite auf um daraus den ein oder anderen Euro zumachen. Das ganze sogar recht Erfolgreich wenn man dem Internet vertrauem kann.
Nun kamen aber wieder die Zweifel hoch ob die es nicht mit der unerlaubten Handlung probieren wollen. Weil es ja sonst irgendwie auch einfach überhaupt gar keinen Sinn macht, so etwas noch zu kaufen. Hab also ein wenig weiter gesucht um irgendwelche Fristen zu finden. Wenn ich richtig gesucht habe und es auch richtig verstanden habe, dann kann man das jetzt eh nicht mehr als unerlaubte Handlung anmelden oder?
Oder kann man das in der WVP trotzdem noch nachholen? Ich bin jetzt alle schreiben vom Gericht durchgegangen. Da stand das Forderung anzumelden sind bis Tag X. Der ist ja nun schon lange vorbei. Kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen? Mache mir nun doch wieder so meine Gedanken darüber...Wenn der Kläger versäumt, seine Forderung unter dem Rechtsgrund der unerlaubten Handlung anzumelden, kann er sich später nicht mehr darauf berufen, es sei einer Forderung aus einer unerlaubten Handlung gewesen.
Eine nicht oder ohne den Hinweis auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldete Forderung wird auch dann von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn die unterbliebene oder unvollständige Anmeldung nicht auf einem Verschulden des Gläubigers beruht (vgl. BGH vom 16.12.2010 - IX ZR 24/10)