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Schlusstermin, WVP und bestehende Pfändungen auf dem Konto

Verfasst: 25. Apr 2024, 12:14
von Honda
Hallo zusammen,

ich befinde mich seit dem 13.06.2021 in der Regelinsolvenz.
Ich bin all meinen Pflichten nachgekommen, es wird jeden Monat Geld von meinem Gehalt einbehalten, was von meinem Arbeitgeber an den IV überwiesen wird.

Der Schlusstermin war im letzten Jahr Mitte Dezember, dort wurde die Vergütung samt Auslagen festgelegt.
Zu meiner Überraschung musste ich feststellen, dass der IV viel mehr Geld erhält als die Gläubiger, das soll aber nicht das Thema sein.

Bis heute habe ich noch kein Schreiben erhalten, dass ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde. So langsam mache ich mir Gedanken, ob das Gericht mir pünktlich zum 13.06 die Restschuldbefreiung erteilt, da ich die Vermutung habe, dass sie überlastet sind.
Von meinem Insolvenzantrag bis zur Verfahrensöffnung hat es damals über 6 Monate gedauert.

Da ich nun die Sache endlich hinter mir haben möchte, dachte ich mir, dass ihr vielleicht ein paar Tipps für mich habt, wenn sich die Sache verzögern sollte?
Was ist, wenn das Gericht mir erst Monate später die RSB erteilt?
Wird dann bis dahin weiterhin der pfändbare Betrag von meinem Gehalt einbehalten?
Wird der Eintrag in der Schufa zum Stichtag 13.6.24 ein halbes Jahr später gelöscht, oder erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung bei Insolvenzbekanntmachungen?

Kommen wir zum Thema Konto und Pfändungen.
Ich habe vor Insolvenzeröffnung ein P Konto bei der Sparkasse eröffnet, dort sind 4 Pfändungen drauf, so weit ich erfahren habe bekomme ich die auch nicht automatisch gelöscht.
Ich habe über 200 Euro die auf meinem P Konto gesperrt sind, da ich mal eine Erstattung von einer Zahnversicherung erhalten habe und mal einen kleineren Betrag selbst eingezahlt habe.
Wie gehe ich am besten vor, um die Pfändungen nach der RSB zu löschen?
Ich würde gerne bei der Bank bleiben, da ich so schnell kein neues Konto bekommen werde, aufgrund der schlechten Schufa.
Habt ihr hier Tipps für mich?

Vielen Dank.

Re: Schlusstermin, WVP und bestehende Pfändungen auf dem Konto

Verfasst: 25. Apr 2024, 14:53
von caffery
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14

Bis heute habe ich noch kein Schreiben erhalten, dass ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde. So langsam mache ich mir Gedanken, ob das Gericht mir pünktlich zum 13.06 die Restschuldbefreiung erteilt, da ich die Vermutung habe, dass sie überlastet sind.
Das wirst Du erstens ohnehin nicht, da die Restschuldbefreiung nie taggenau an dem Tag erteilt wird - sondern immer rückwirkend zu dem betreffenden Tag.
Außerdem läuft das Restschuldbefreiungsverfahren in dem Punkt unabhängig zum Insolvenzverfahren. Die Restschuldbefreiung kann also auch erteilt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde.
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14 Von meinem Insolvenzantrag bis zur Verfahrensöffnung hat es damals über 6 Monate gedauert.
Oha
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14 Da ich nun die Sache endlich hinter mir haben möchte, dachte ich mir, dass ihr vielleicht ein paar Tipps für mich habt, wenn sich die Sache verzögern sollte?
Was ist, wenn das Gericht mir erst Monate später die RSB erteilt?
Dann ist das nunmal so.
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14 Wird dann bis dahin weiterhin der pfändbare Betrag von meinem Gehalt einbehalten?
Ja - aber auch rückwirkend erstattet.
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14 Wird der Eintrag in der Schufa zum Stichtag 13.6.24 ein halbes Jahr später gelöscht, oder erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung bei Insolvenzbekanntmachungen?
Ein halbes Jahr nach RSB - also bei Dir am 13.12.24.
Honda hat geschrieben: 25. Apr 2024, 12:14 Kommen wir zum Thema Konto und Pfändungen.
Ich habe vor Insolvenzeröffnung ein P Konto bei der Sparkasse eröffnet, dort sind 4 Pfändungen drauf, so weit ich erfahren habe bekomme ich die auch nicht automatisch gelöscht.
Ich habe über 200 Euro die auf meinem P Konto gesperrt sind, da ich mal eine Erstattung von einer Zahnversicherung erhalten habe und mal einen kleineren Betrag selbst eingezahlt habe.
Wie gehe ich am besten vor, um die Pfändungen nach der RSB zu löschen?
Die Gläubiger mit einer Kopie der RSB anschreiben und unter Fristsetzung zur Rücknahme der Pfändung auffordern.

Wenn das nicht klappt, gegen jede Pfändung die dann noch drauf ist mit einer Vollstreckungsabwehrklage vorgehen.

Re: Schlusstermin, WVP und bestehende Pfändungen auf dem Konto

Verfasst: 25. Apr 2024, 19:24
von robo
caffery hat geschrieben: 25. Apr 2024, 14:53 ...
Die Gläubiger mit einer Kopie der RSB anschreiben und unter Fristsetzung zur Rücknahme der Pfändung auffordern.

Wenn das nicht klappt, gegen jede Pfändung die dann noch drauf ist mit einer Vollstreckungsabwehrklage vorgehen.
Oder: Neue Bank, neues Konto.

Re: Schlusstermin, WVP und bestehende Pfändungen auf dem Konto

Verfasst: 26. Apr 2024, 08:47
von Honda
@ caffery ich danke dir für die ausführlichen Infos.

@ robo in der ersten Zeit werde ich nicht so einfach ein Konto bei einer anderen Bank bekommen. Wenn ich mein jetziges Konto auflösen würde, dann wäre das gesperrte Geld auch weg.