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Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 17. Apr 2024, 18:14
von Diesarah
Hallo zusammen,
Folgende Schwierigkeiten. Ich bin seit 5 Jahren im Insolvenz verfahren, meine Mutter ist verstorben und hat Geld hinterlassen. Das habe ich dem Insolvenz Verwalter auch angegeben. Einen Teil hat er eingezogen. Es gab dann nochmal eine Auszahlung und da ich in der Wohlverhaltensperiode war konnte ich die Hälfte behalten. Ich habe ihm drei Emails geschrieben mit der Bitte das Geld vom Konto abzubuchen.
In dieser Zeit trennte sich die gemeinsame Kanzlei und es gab anscheinend neue Bearbeiter.
Man reagierte nicht auf meine Emails hatte aber Kontakt zu der Dame der lohnabteilung meiner Firma.
Aufgrund von begrenzten Mitteln in der Insolvenz habe ich nach und nach das Geld ausgegeben ich weiß das war absolut dumm.
Nun hat man mir nach Monaten geschrieben behauptet ich würde nicht kooperieren obwohö man mir bestätigt hat meine mails gelesen zu haben, sie wollten das Geld haben welches nun weg ist. Jetzt sagte man mir das die Restschuldbefreiung nicht erteilt werden kann. Ich bin echt aufgeschmissen und weiß nicht weiter.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 17. Apr 2024, 19:17
von robo
Das ist ja erstmal "nur" eine Drohung des IV, denn die Versagung der RSB kann m.W. ja nur ein Gläubiger beantragen und das Gericht muss Dich dann dazu anhören und entscheidet dann, s. § 290 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

A B E R ... wenn der Erbfall während der Zeit "eröffnetes Verfahren" eingetreten ist, dann geht ja das gesamte Erbe an den IV. Und ich fürchte, das gilt auch für den Fall, wenn ein Teil des Erbes erst später ausgezahlt wird. Dann wäre Dein Problem also doppelt so groß (aber ich weiß das nicht definitiv).
Denn man könnte sich ja durchaus vorstellen, dass ein IV es den Gläubigern steckt, dass da noch was zu holen wäre ...

Einen Rat habe ich für Dich nicht, tut mir leid.
Wenn Du noch was Geld für einen Anwalt übrig hast ... ?
Was sagt Deine Schuldnerberatung dazu ?
Möglicherweise hast Du vor Gericht eine Chance, wenn der Richter Deine Version glaubt.
Hoffentlich hast Du noch alle Schreiben ?
Doofe Situation.

Frage: Was hat denn die Dame Eurer Lohnabteilung mit der Sache zu tun ?

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 17. Apr 2024, 19:32
von caffery
Naja, also dass sie hier in der WVP geerbt hat, geht nach meiner Lesart schon ziemlich deutlich aus dem Geschriebenen hervor.

Dennoch muss die Hälfte des Geldes auf das Treuhandkonto. Dieses ist der TE auch mit hoher Sicherheit irgendwann mal bekannt gegeben worden. Es wird einfach erwartet, dass das Geld dorthin abgeführt wird - und nicht, dass der Treuhänder dies "abbucht". Sowas geht ohnehin nicht - und in der WVP schonmal gar nicht.

Von daher liegt hier scheinbar eine ziemlich glasklare Obliegenheitsverletzung vor. Eine Versagung wird dadurch leider sehr wahrscheinlich, sollte das entsprechende Geld nicht herausgegeben werden.

Dem Insolvenzgericht bei der Geschichte mit einer "Entreicherung" oder sowas zu kommen da der Treuhänder nach dem Hinweis nicht "abgebucht" hat, halte ich persönlich für ziemlich wenig erfolgversprechend.

Tut mir leid...

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 17. Apr 2024, 19:48
von Diesarah
Hallo,
lieben Dank für die Rückmeldung. Es gab erst eine Auszahlung an mich von der der IV die Hälfte eingezogen hat, daher habe ich ihn bei der zweiten Auszahlung gebeten hier das gleiche zu tun was nicht passiert ist. Die Emails haben sie bekommen das haben sie mir bestätigt, auch das ich mehrfachvdanach gefragt habe. Ich habe noch ein paar Screenshots der alten Emails, mehr jedoch leider nicht da ich keinen Zugriff mehr auf mein Email Konto habe.
Wenn die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird was wäre denn danach? Bin ich dann wieder auf dem Stand vor der Insolvenz auch wenn während der letzten Jahre ja auch regelmäßig Geld vom Lohn einbehalten wurde? Da ich dachte das ich sowieso keine Chance habe, habe ich mich bei einer Schuldnerberatung nicht erkundigt.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 17. Apr 2024, 20:16
von caffery
Die Mails werden Dich nicht retten. Das Gesetz (§ 295 Abs. 2 InsO) verpflichtet Dich einfach das Geld "herauszugeben". Da steht überspitzt gesagt nix von "muss auf Verlangen abgebucht werden und wenn nicht kanns ausgegeben werden".

Du hättest das Geld entweder direkt aufs Treuhandkonto überweisen - oder es zumindest zurückhalten müssen.

Nein, das Geld aus den Verteilungen müssen die Gläubiger bei nicht erteilter Restschuldbefreiung schon gegenrechnen.

Über was für Summen reden wir denn hier? Was will der Treuhänder haben?
Welche Überschuldung würde bei einer Versagung wieder "auftauchen"?

Wahrscheinlich macht es wirklich am meisten Sinn sich das Geld irgendwo zu leihen.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 18. Apr 2024, 07:24
von Diesarah
Das Geld kann ich mir definitiv nicht leihen ich habe niemanden der über diese Summe verfügt, es simd 10.000 Euro. Vielen Dank auf jedenfall für die schnellen Antworten.
Viele Grüße

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 21. Apr 2024, 15:24
von mischa1981
Diesarah hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:24 Das Geld kann ich mir definitiv nicht leihen ich habe niemanden der über diese Summe verfügt, es simd 10.000 Euro. Vielen Dank auf jedenfall für die schnellen Antworten.
Viele Grüße
Wende dich sobald als möglich an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt. Aber ja, wenn der Erbfall in der Insolvenzphase geschieht, also BEVOR das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, dann bist du verpflichtet, das gesamte Erbe rauszurücken.
Das steht auch in den Obliegenheiten eines Schuldners, das dir dein Insolvenzverwalter hat zukommen lassen. Ich hab jetzt keine Gesetzestexte parat, aber wenn du das Erbe nicht an den IV zahlst und nach und nach "verplemperst", dann stellt dies durchaus einen Grund dar, dir die RSB zu entsagen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall damals bei mir, mein Vater ist Januar 22 gestorben, hat mich allerdings enterbt. Er wollte es dennoch schriftlich vom Notar, dass ich meinen Pflichtteil nicht einklagen werde, der in meinem Fall grob 2.000 Euro gewesen wären. Er hat sogar meine Stiefmutter angeschrieben und sie sollte schriftlich bestätigen, dass sie von meiner Insolvenz weiß und ich meinen Pflichtteil nicht einklagen werde.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 21. Apr 2024, 15:36
von Shopgirl
Kurzer Einschub: Wieso jetzt noch Geld für einen Anwalt ausgeben? Die Lage scheint leider recht eindeutig.
Der Anwalt wird die Geschichte nicht vom Tisch zaubern können und bei 10k kann man eben auch nicht behaupten, dass einem das Geld einfach so durchgerutscht ist.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 21. Apr 2024, 15:59
von schwarzwaldbote
Diesarah hat geschrieben: 18. Apr 2024, 07:24 Das Geld kann ich mir definitiv nicht leihen ich habe niemanden der über diese Summe verfügt, es simd 10.000 Euro. Vielen Dank auf jedenfall für die schnellen Antworten.
Viele Grüße
Was hast du denn mit 10 000 Euro gemacht. Alles verbraten?
Wie caffery schon geschrieben hat, du hättest das Geld selber überweisen müssen.
Hier wird dir keiner das Geld herzaubern können. Ich denke schon das dir das in Bezug Restschuldbefreiung Ärger bringt.

Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Verfasst: 23. Apr 2024, 09:51
von mischa1981
Shopgirl hat geschrieben: 21. Apr 2024, 15:36 Kurzer Einschub: Wieso jetzt noch Geld für einen Anwalt ausgeben? Die Lage scheint leider recht eindeutig.
Der Anwalt wird die Geschichte nicht vom Tisch zaubern können und bei 10k kann man eben auch nicht behaupten, dass einem das Geld einfach so durchgerutscht ist.
Sehe ich ähnlich, aber man kann es ja dennoch versuchen. Die wenigsten hier werden juristisch bewandert sein, zudem die Beweislast ja erdrückend ist. Wenn 5 Jahre durchlaufene Insolvenz deswegen jetzt futsch sind ist das halt auch Sch...
Aber ja, im Grunde "selbst Schuld".