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Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 18. Jun 2019, 13:01
von Janadi
Hallöchen,
ich habe nur mal eine organisatorische Frage. Der Insolvenzverwalter schreibt ja regelmäßig Berichte. Bekomme ich oder die Gläubiger die zugeschickt oder sind die nur bei Gericht einsehbar?
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 18. Jun 2019, 15:31
von Ruhrpottmensch
Soweit ich weiß, sind die bloß in der Akte bei Gericht einzusehen...
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 19. Jun 2019, 08:56
von Janadi
Ah, danke. Ich hab im August meinen ersten Berichtstermin. Macht es denn Sinn, das dann auch gleich einzusehen?
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 19. Jun 2019, 18:30
von Ruhrpottmensch
Berichtstermin? Beim IV?!
Solch ein Berichtstermin sagt mir jetzt gar nichts.
Hab da von meinem IV noch in keiner Form was von gehört. Und Berichte würde ich wohl erst einsehen, wenn es zu groben Verfehlungen oder massiver Verzögerung der WVP kommen würde...
Bis dahin vertraue ich einfach mal drauf, dass der IV seine Arbeit ordnungsgemäß macht...
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 19. Jun 2019, 20:02
von Graf Wadula
Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung (§ 29 InsO). Eine Woche vor diesem Termin reicht der Insolvenzverwalter einen Bericht zur Gerichtsakte. Weder Sie noch die Gläubiger bekommen den Bericht gesondert zugesandt. Sie können den Bericht aber bei Gericht in der Akte einsehen. Oder Sie fragen nett beim InsoVerwalter oder beim Gericht an, ob die Ihnen eine Kopie zusenden.
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 19. Jun 2019, 21:01
von Minka1612
Janadi hat geschrieben: ↑19. Jun 2019, 08:56
Ah, danke. Ich hab im August meinen ersten Berichtstermin. Macht es denn Sinn, das dann auch gleich einzusehen?
Ich habe die ganzen 6 Jahre keinen einzigen Bericht eingesehen, es hat mich auch nicht interessiert. Wozu?
Zu den Terminen bin ich IMMER erschienen am Gericht, die sind wichtig falls man gegen eine Forderung wiederspruch einlegen will, aber sonst habe ich nichts getan, die ganzen Jahre.
Ich muss aber dazu sagen ich hatte einen sehr netten Insolvenzverwalter. Er hat nie meinen Arbeitgeber kontaktiert, gar nichts, darum habe ich Ihn gebeten zu Anfang, weil ich Angst hatte ich verliere die Arbeit wieder wenn ich das sage oder er es mitteilt. Er sagte immer nur, wir machen das so, Sie schicken mir freiwillig ihre Abrechnungen, ich erwarte das Sie irgendwann Vollzeit arbeiten gehen, wenn das erste halbe Jahr nicht ist das ok aber dann gehts los - und Sie schicken mir Ihre Lohnabrechnungen jeden Monat freiwillig. Dann machen wir etwas aus, was Sie monatlich überweisen auf das Inso.Konto und einmal im Jahr machen wir einen abgleich.
So ist es geschehen, 6 lange Jahre, das letzte halbe Jahr habe ich nichts mehr überwiesen weil er mich anschrieb irgendwann ich würde zu viel überweisen. Nicht einmal die Abrechnung davon habe ich kontrolliert. Lt. Insotabelle kam es immer ungefähr hin.
Er hat mich in Ruhe gelassen und ich ihn. Ich glaube das war gut. Denn in der "Wohlfühlphase" bekommt der Insolvenzverwalter irgendwas um die 200 Euro im Jahr (wenn überhaupt), das ist nicht viel. Der ist richtig angenervt wenn er tätig werden muss, daher hab ich einfach immer nichts gesagt und mich nicht gemeldet.
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 20. Jun 2019, 20:28
von Ruhrpottmensch
Graf Wadula hat geschrieben: ↑19. Jun 2019, 20:02
Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung (§ 29 InsO).
Muss ich mir Sorgen machen, wenn in meinem Verfahren da bislang (läuft jetzt ca. 3/4 Jahr) noch keine Rede von war?!
Re: Berichte des Insolvenzverwalters
Verfasst: 21. Jun 2019, 21:33
von Graf Wadula
Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑20. Jun 2019, 20:28
Graf Wadula hat geschrieben: ↑19. Jun 2019, 20:02
Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung (§ 29 InsO).
Muss ich mir Sorgen machen, wenn in meinem Verfahren da bislang (läuft jetzt ca. 3/4 Jahr) noch keine Rede von war?!
EINDEUTIG NEEEIIINNNN
. Da können die Gläubiger theoretisch alles mögliche bestimmen, wie das Verfahren zu laufen hat. Aber letztlich nix, was die RSB betrifft.