Vollstreckungsbescheid im IV
Verfasst: 9. Apr 2024, 10:00
Ich hab jetzt ewig gesucht und finde immer nur "vollstrecken während des IV" etc
Meine Frage:
Kann eine Firma, die es abgelehnt hat sich am IV in die Tabelle eintragen zu lassen und noch bis 1 Jahr vor Verfahrensende einfach weiter unbeirrt Zahlungsaufforderungen verschickt, ein Mahnverfahren in die Wege leiten und kurz vor IV-Ende einen Vollstreckungsbescheid erwirken?
Ich habe gelesen, dass Gerichte nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob ein Antrag auf Zwangsvollstreckung überhaupt gerechtfertigt ist, sondern den Gegenteilsbeweis dem Schuldner überlassen mit der Widerrufsfrist.
Man darf während dem IV nicht zwangsvollstrecken, aber darf man sich einen Gerichtsbeschluss holen? Weil die Forderungen lange vor Verfahrenseröffnung bekannt waren.
Ist relativ unrelevant die Frage, ich will mich nur vergewissern wie ich ein Schreiben ausvormuliere
Meine Frage:
Kann eine Firma, die es abgelehnt hat sich am IV in die Tabelle eintragen zu lassen und noch bis 1 Jahr vor Verfahrensende einfach weiter unbeirrt Zahlungsaufforderungen verschickt, ein Mahnverfahren in die Wege leiten und kurz vor IV-Ende einen Vollstreckungsbescheid erwirken?
Ich habe gelesen, dass Gerichte nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob ein Antrag auf Zwangsvollstreckung überhaupt gerechtfertigt ist, sondern den Gegenteilsbeweis dem Schuldner überlassen mit der Widerrufsfrist.
Man darf während dem IV nicht zwangsvollstrecken, aber darf man sich einen Gerichtsbeschluss holen? Weil die Forderungen lange vor Verfahrenseröffnung bekannt waren.
Ist relativ unrelevant die Frage, ich will mich nur vergewissern wie ich ein Schreiben ausvormuliere