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Vollstreckungsbescheid im IV

Verfasst: 9. Apr 2024, 10:00
von Miyu
Ich hab jetzt ewig gesucht und finde immer nur "vollstrecken während des IV" etc

Meine Frage:

Kann eine Firma, die es abgelehnt hat sich am IV in die Tabelle eintragen zu lassen und noch bis 1 Jahr vor Verfahrensende einfach weiter unbeirrt Zahlungsaufforderungen verschickt, ein Mahnverfahren in die Wege leiten und kurz vor IV-Ende einen Vollstreckungsbescheid erwirken?

Ich habe gelesen, dass Gerichte nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob ein Antrag auf Zwangsvollstreckung überhaupt gerechtfertigt ist, sondern den Gegenteilsbeweis dem Schuldner überlassen mit der Widerrufsfrist.
Man darf während dem IV nicht zwangsvollstrecken, aber darf man sich einen Gerichtsbeschluss holen? Weil die Forderungen lange vor Verfahrenseröffnung bekannt waren.

Ist relativ unrelevant die Frage, ich will mich nur vergewissern wie ich ein Schreiben ausvormuliere :)

Re: Vollstreckungsbescheid im IV

Verfasst: 10. Apr 2024, 08:51
von Graf Wadula
Während eines Insolvenzverfahrens sind alle Rechtsstreitigkeiten (die die Masse betreffen, also InsoGläubiger wie der Ihrige) unterbrochen, § 240 ZPO. Der Gläubiger müsste anmelden. Sind Sie allerdings nach Aufhebung des InsoVerfahrens in der Restschuldbefreiungsphase kann der Gläubiger ein Klage/Mahnverfahren auch für Insolvenzforderungen betreiben (denn Ihnen könnte ja noch die RSB versagt werden), vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2010 – IX ZR 67/10. Sofern Ihnen dann die RSB erteilt wird und der Gläubiger trotzdem die Zwangsvollstreckung betreibt, müssten Sie Vollstreckungsabwehrklage erheben.