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Verjährte Forderungen

Verfasst: 5. Apr 2024, 10:51
von Carmen89
Hey, ich habe nochmal mal eine Frage an euch. Ich habe einige Forderungen aus dem Jahr 2020. Es gibt bisher keinen Mahn oder Vollstreckungsbescheid. Zudem habe ich von einigen Gläubigern auch seit 2 Jahren nichts gehört. Kommen diese Forderungen trotzdem in die Insolvenzmasse oder werden zuvor für einen Einigungsversuch relevant?
Und gibt es unter euch jemanden der Strafrechtlich belangt wurde, durch die Aufnahme neuer Kredite oder etwas dergleichen?
Vielen Dank schon mal.

Re: Verjährte Forderungen

Verfasst: 5. Apr 2024, 11:08
von tidus82
Die o.g. Forderungen verjähren voraussichtlich am 31.12.2024 - wenn bis dahin nichts passiert.
Die werden also für den Fall, dass die Insolvenz dieses Jahr eröffnet wird, ganz normal betrachtet und werden als Insolvenzforderungen mit aufgenommen.

Bezüglich deiner zweiten Frage: ich wüsste aus dem Stehgreif niemanden hier. Aber - nochmal: du machst dir zu viel Kopf! Versuch das bitte zu lassen, du machst dich nur selbst verrückt!

Re: Verjährte Forderungen

Verfasst: 5. Apr 2024, 11:31
von Carmen89
Ich dachte die Forderungen wären schon verjährt. Sprich Ende 2020, dann drei Jahre 2021,22,23. Also müssten sie am 31.12.2023 verjährt sein oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?

Re: Verjährte Forderungen

Verfasst: 5. Apr 2024, 11:50
von tidus82
Huch? Hab ich mich da vertan?
Du hast vollkommen recht - die sind Ende 2023 verjährt, sofern kein hemmendes oder unterbrechendes Ereignis eingetreten ist.

Dann wird die Schuldnerberatung ziemlich sicher für diese Forderungen die Verjährungseinrede vorbringen und dann werden die auch nicht als Insolvenzforderungen betrachtet.
Trotzdem solltest du die natürlich der SB mitbringen :)

Sorry nochmal!

Re: Verjährte Forderungen

Verfasst: 5. Apr 2024, 14:54
von robo
Kommt auch noch auf den Gläubiger an ... wenn es zB eine Forderung vom Finanzamt ist, ist die noch nicht verjährt, denn das ist ja ein 'Titel' (der erst nach 30 Jahren verjährt);
gleiches gilt für Forderungen einer GKV, BG o.ä., also KÖR.

Ich würde aber auch ALLE Forderungen/Gläubiger auflisten,
wenn die Schuldnerberatung sie nicht aussortiert, denn macht es später der Insolvenzverwalter.
Aber so bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.

Re: Verjährte Forderungen

Verfasst: 6. Apr 2024, 07:42
von caffery
So ist es.
Als Schuldner sortiert man nichts aus nur weil man denkt es sei verjährt.

Auch ich mache das nicht solange mir ein Gläubiger nicht unzweideutig schriftlich mitteilt, dass sich die Forderung erledigt hat. Ansonsten bleibt alles in der Liste.

Bei werthaltigen Angeboten gehe ich mit augenscheinlich verjährten Forderungen flexibel um. Nicht selten lassen sich solche Forderungen "taktisch als Stimmvieh" ganz brauchbar einsetzen;)