Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?
Verfasst: 3. Apr 2024, 14:16
Liebes Forum,
ich befinde mich seit 04/2021 in der dreijährigen Privatinsolvenz. Das Ende ist also in Sicht und ich hoffe sehr, dass alles gut verläuft.
Ich hatte sehr lange Zeit nichts bzgl. der Wohlverhaltensphase gehört. Auf wiederholte freundliche Nachfrage bei IV und Amtsgericht stellt sich heraus, dass meine Akte beim Gericht wohl einfach liegengeblieben war. So weit so gut - jetzt scheint sich auf jeden Fall etwas zu tun.
Mir fällt es aber schwer, aus dem "Amtsdeutsch" herauszulesen: Bin ich jetzt in der WVP? Verläuft alles "normal" und ich bin ab dem 6.4.24 durch mit der Insolvenz (drei Jahre nach Verfahrenseröffnung) und muss nur noch auf den offiziellen Schlusstermin/-bericht des Gerichts warten?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand übersetzen könnte:
- Beschluss vom 13.2.24: "Die Prüfung der bis 19.2. angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.2.24. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Ins.Gericht zu widersprechen."
- Beschluss 29.2.24: "Die Durchführung des Schlusstermins gem. $197 InsoO einschließlich Erörterung der Schlussrechnung des IV, (.....) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.4. 24 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung, Anträge auf Versagung der RSB (......) schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen."
- Weiterer Beschluss 29.2.24: Vergütung des IV wurde festgesetzt
- Weiterer Beschluss 29.2.24: "Niederschrift über den besonderen Prüfungstermin (...): Die nachträglich angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 5,6 werden ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Das Prüfungsergebnis wir in die Tabelle eingetragen."
Besonders die "nachträglich angemeldeten Forderungen" verwundern mich. Das ist das einzige, was ich von irgendeiner Seite bzgl. Forderungen etc. gehört habe, war eine Krankenversicherung, die durch nachträglich berechnete Beiträge für 2021 noch ca. 30€ wollte. Muss ich mir hier Sorgen machen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Bemühungen
Kalina
ich befinde mich seit 04/2021 in der dreijährigen Privatinsolvenz. Das Ende ist also in Sicht und ich hoffe sehr, dass alles gut verläuft.
Ich hatte sehr lange Zeit nichts bzgl. der Wohlverhaltensphase gehört. Auf wiederholte freundliche Nachfrage bei IV und Amtsgericht stellt sich heraus, dass meine Akte beim Gericht wohl einfach liegengeblieben war. So weit so gut - jetzt scheint sich auf jeden Fall etwas zu tun.
Mir fällt es aber schwer, aus dem "Amtsdeutsch" herauszulesen: Bin ich jetzt in der WVP? Verläuft alles "normal" und ich bin ab dem 6.4.24 durch mit der Insolvenz (drei Jahre nach Verfahrenseröffnung) und muss nur noch auf den offiziellen Schlusstermin/-bericht des Gerichts warten?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand übersetzen könnte:
- Beschluss vom 13.2.24: "Die Prüfung der bis 19.2. angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.2.24. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Ins.Gericht zu widersprechen."
- Beschluss 29.2.24: "Die Durchführung des Schlusstermins gem. $197 InsoO einschließlich Erörterung der Schlussrechnung des IV, (.....) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.4. 24 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung, Anträge auf Versagung der RSB (......) schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen."
- Weiterer Beschluss 29.2.24: Vergütung des IV wurde festgesetzt
- Weiterer Beschluss 29.2.24: "Niederschrift über den besonderen Prüfungstermin (...): Die nachträglich angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 5,6 werden ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Das Prüfungsergebnis wir in die Tabelle eingetragen."
Besonders die "nachträglich angemeldeten Forderungen" verwundern mich. Das ist das einzige, was ich von irgendeiner Seite bzgl. Forderungen etc. gehört habe, war eine Krankenversicherung, die durch nachträglich berechnete Beiträge für 2021 noch ca. 30€ wollte. Muss ich mir hier Sorgen machen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Bemühungen
Kalina