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Restschuldbefreiung

Verfasst: 2. Apr 2024, 14:51
von Yoji5191
Guten Tag,

meine Insolvenz steht an und ich hatte auch schon den ersten Termin mit meinem Insolvenzverwalter, der konnte oder wollte meine Frage aber nicht beantworten.

Ich habe Angst das mir die Restschuldbefreiung versagt wird wegen Vermögensverschwendung. Ich google schon den ganzen tag und habe den folgenden Abschnitt gefunden:

Verschwendung des Vermögens vor der Insolvenz: Wer sein Geld in den letzten 3 Jahren vor dem Insolvenzantrag z. B. durch eine Urlaubsreise oder einen luxuriösen Lebensstil verschwendet hat, anstatt die Schulden zu tilgen, kann nicht mit einer Restschuldbefreiung rechnen.

Ich habe immer alle Kreditraten etc. bezahlt bis zu dem Punkt wo ich bei der Schuldnerberatung war. Da wurde mir gesagt ich solle keinen Gläubiger mehr bedienen und mir ein neues Bankkonto bei einer anderen Bank besorgen und mein gehalt darauf eingehen lassen. Ich habe normal weiter gelebt nur eben jetzt mit meinem vollen Gehalt ohne irgendwas zu bezahlen und jetzt endlich nach 8 Monaten des Wartens geht meine Insolvenz los.

Kann mir deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden?

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 2. Apr 2024, 15:07
von Shopgirl
Was genau empfindest du an "normal weiterleben" als verschwenderisch? Oder Luxuriös?

Falls du nicht vergessen hast, die Weltreise zu erwähnen oder den Picasso, der sich so gut im Gästezimmer macht, dann entstehen da gerade Sorgen, die keine sind. Mach dich nicht verrückt.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 2. Apr 2024, 18:51
von caffery
Yoji5191 hat geschrieben: 2. Apr 2024, 14:51
Kann mir deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden?
Nein

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 5. Apr 2024, 09:37
von Darnox
Yoji5191 hat geschrieben: 2. Apr 2024, 14:51 Verschwendung des Vermögens vor der Insolvenz: Wer sein Geld in den letzten 3 Jahren vor dem Insolvenzantrag z. B. durch eine Urlaubsreise oder einen luxuriösen Lebensstil verschwendet hat, anstatt die Schulden zu tilgen, kann nicht mit einer Restschuldbefreiung rechnen.
Ich schließe mal eine Frage meinerseits an und stelle sie bewusst provokant:
Solang man seine Schulden (beispielweise monatliche Raten) bezahlt, kann man also "verschwenderisch" leben? Oder ist das falsch gedacht?
In meinem Fall kam die Zahlungsunfähigkeit durch eine Scheidung. Davor konnte ich alles immer fristgerecht bezahlen. Ist dann also der Lebensstil vor dem Zeitpunkt der Trennung überhaupt relevant?

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 5. Apr 2024, 10:15
von tidus82
Vielleicht sollten wir uns mal nicht auf einen Text aus einem Blogbeitrag beziehen, denn da ist etwas „hinzugedichtet“ worden (nämlich das worauf ihr euch bezieht - der fettgeschriebene Text), sondern vielmehr auf den entsprechenden Absatz in §290 InsO:

„[…] der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat[…]“

Was sind denn unangemessene Verbindlichkeiten? Und was ist Vermögen? Und was ist übrigens Verschwendung?

Egal was hier drin steht: es bedarf auf jeden Fall eines gerichtlichen Überprüfung des Einzelfalles, da die Entscheidung natürlich darüber ob das der Fall ist am Ende nur ein Gericht feststellen kann.

Zusätzlich heißt es in Absatz 2: […] er (Anm. der Versagensantrag) ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird[…]

Das heißt: der Gläubiger muss erstmal glaubhaft belegen, dass ein Versagensgrund vorliegt - und daran scheitert es annähernd immer bei solchen Anträgen, weshalb solche Anträge gar nicht erst gestellt werden, wenn die nicht Hand und Fuß haben.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 5. Apr 2024, 16:51
von Ben1986
Ich habe eine letzte Frage wenn die Abtretungsfrist vorbei ist ,muss man dem Gericht oder Insolvenzverwalter noch irgendwas einreichen oder mitteilen?

Beispiel man bekommt die RSB bzw die Abtretungsfrist ist rum und man bekommt erst nach dieser Zeit den Steuerbescheid 2024 oder ne Stromjahresabrechnung 2024 .

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 6. Apr 2024, 07:30
von caffery
Nein, für Steuerbescheide und Stromjahresabrechnungen interessiert sich aber auch (vorbehaltlich einer Nachtragsverteilung) schon seit Aufhebung des Verfahrens niemand mehr und nicht erst mit Erteilung des Restschuldbefreiung.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 8. Apr 2024, 15:00
von Ben1986
Ich habe nun mein Steuerbescheid 2023 erhalten muss etwas über 50€ nachzahlen,bin in der WVP ist das keine Gläubigerbegünstigung?
Dies ist der letze Bescheid den ich den Treuhänder vorlegen muss.

Meine Stromjahresabrechnung bekommen ich in Juni und das ist der Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das ist also ne klare Sache und spielt keine Rolle mehr.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 8. Apr 2024, 19:07
von caffery
Ben1986 hat geschrieben: 8. Apr 2024, 15:00 Ich habe nun mein Steuerbescheid 2023 erhalten muss etwas über 50€ nachzahlen,bin in der WVP ist das keine Gläubigerbegünstigung?
Nein

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 8. Apr 2024, 19:09
von Ben1986
Alles klar , Dankeschön