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Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 04:35
von cracky85
Hi

Wie letztens geschrieben, habe ich meinen Antrag für die Inso bekommen. Soweit ist auch alles ausgefüllt aber jetzt frage ich mich, ob ich mein Smartphone und Fernseher eintragen muss oder nicht. Meine Beraterin meinte es wäre quatsch, da es sich nicht lohnen würde für den Insolvenzverwalter die Sachen zu veräußern aber im Netz steht oft auch was anderes. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich Ihr nicht traue, aber ich mach mir ja wegen jeder Angabe "sorgen", dass ich etwas falsch machen könnte :lol:

Es ist ein 55" TV der jetzt 3 Jahre alt ist. Nix besonderes, kein Luxusteil mit der neusten Technik und der war zum Zeitpunkt an dem ich den gekauft habe auch schon nicht wirklich teuer. Die Frage ist nur, ob der IV das auch weiß oder ob der z.B. nur nach der Größe geht und es dann Probleme gibt weil ich es nicht eingetragen habe ?
Genau wie beim Handy. Es ist nix besonderes aber was ist wenn der IV z.B. meint es reicht auch ein normales Telefon mit Tasten ?

Und eine kleine frage aus Interesse: Warum muss man eigentlich die Kosten und die Größe der Wohnung angeben ? Ist das nur wichtig falls auch Mietschulden bestehen oder wozu dient das ? Ich habe keine Mietschulden und so lange man die Miete von dem nicht pfändbaren Geld bezahlen kann und bezahlt ist es doch eh kein Problem ?

Danke euch !

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 13:04
von cesara38
Hallo,

ich habe einen Fernseher, einen Laptop und ein Handy, aber ich habe sie nie in meinem Antrag erwähnt, und mein Insolvenzverwalter hat mich auch nie danach gefragt. Die Größe deiner Wohnung, Mietvertrag usw. solltest du angeben, weil sie es vergleichen und dann deinen Vermieter kontaktieren und die Kaution sperren werden. Wenn du während der Insolvenz umziehst, erhält der Insolvenzverwalter deine Kaution.
VG

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 15:15
von mischa1981
Das lohnt sich meistens nicht. Da geht es eher um teure Luxuselektronik. Wenn du jetzt nen TV hast, der vor Jahren mal 500 Euro gekostet hat, was wird der nach Zeitwert jetzt noch wert sein? So gut wie nichts und selbst wenn es noch 150 bis 200 Euro sind, da wird nichts gepfändet, das ist einfach ein viel zu geringer Wert.
Smartphone kommt drauf an, wenn du da jetzt ein nigelnagelneues Galaxy S23 oder ein iPhone 15 Pro Max hast, die Neuwert über 1.000 Euro kosten, dann kann das schon sein, wenn du jetzt aber ein kleines Standardmodell hast, das vielleicht noch ein paar hundert Euro wert ist, das lohnt sich nicht.

Bei mir war nicht mal der Insolvenzverwalter in der Wohnung, das war zu Anfang Anfang 2021 zur Corona Zeit, da meinte er, da macht er keine Hausbesuche und auch sonst hab ich den nie persönlich gesehen.
Da brauchst dir im Regelfall keine Gedanken machen. Die gehen auf größere Geldwerte wie beispielsweise einen PKW oder Aktienwerte oder Goldschmuck im Wert von mehreren tausenden Euro.

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 18:05
von cracky85
Danke euch beiden ! Ok verstehe... Dann ist wohl die Arbeit und der Aufwand größer als die paar Euro :mrgreen:
cesara38 hat geschrieben: 21. Mär 2024, 13:04 weil sie es vergleichen
Was wird denn verglichen ?

Grüße

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 21:11
von robo
cracky85 hat geschrieben: 21. Mär 2024, 04:35 ...
Warum muss man eigentlich die Kosten und die Größe der Wohnung angeben ? Ist das nur wichtig falls auch Mietschulden bestehen oder wozu dient das ? Ich habe keine Mietschulden und so lange man die Miete von dem nicht pfändbaren Geld bezahlen kann und bezahlt ist es doch eh kein Problem ?
...
Wo musstest Du das angeben ?
Im "Antrag auf Eröffnung ..." wird nur nach dem Vermieter und den Kosten gefragt, nicht nach der Größe der Wohnung.
Und der IV braucht die Angaben zum Vermieter, um dem zu schreiben, das er für die Mietkosten nicht aufkommt.
Denn "normal" müßte er das, wenn der Schuldner seine Miete zwar vielleicht bezahlen KÖNNTE - es aber nicht tut. Dann wäre der IV in der Pflicht.

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 22:19
von tidus82
[…] und um die Abtretung offenzulegen, damit der IV die Kaution bekommt, falls der Mieter während der Insolvenz ausziehen sollte und er etwas zurückbekommen sollte.

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 21. Mär 2024, 22:52
von cracky85
Ja wegen der Kaution usw. war mir alles bewusst, der IV muss ja an die Daten wegen der Kaution kommen.
Also bei mir im Antrag wurde nicht nach dem Vermieter gefragt sondern nur die Kosten. Auf einem Blatt die Gesamtmiete und auf einem weiteren Blatt dann folgende Felder:#

1. Kaltmiete
2. Nebenkosten/Heizung
3. Gesamtmiete
4. Größe der Wohnung
5. Wieviel ich von der Gesamtmiete zahle
6. Wenn noch jemand in der Wohnung wohnen sollte wieviel diese Person zur Miete beisteuert.

Deswegen habe ich mich gewundert. Kaution ok.. Muss der IV wissen. Kosten eventuell ja auch, falls Mietschulden bestehen ? Aber die Größe ?

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 22. Mär 2024, 06:09
von robo
War das im Eröffnungsantrag (ans Gericht) oder war das in einem Fragebogen vom IV ?
(Klingt ja eher nach Bürgergeldantrag ...)

Re: Handy und TV in den Antrag eintragen ?

Verfasst: 22. Mär 2024, 09:07
von cesara38
cesara38 hat geschrieben: 21. Mär 2024, 13:04 weil sie es vergleichen
Was wird denn verglichen ?

Grüße
[/quote]

Ich meinte, sie vergleichen Wohnungsdaten und Kosten. Ich glaube, bei der Antragstellung braucht man nicht die Daten des Vermieters. Aber wenn die IV später ins Spiel kommt, verlangt sie (bei mir war es so) die Kontaktdaten des Vermieters und den Mietvertrag.