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Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 08:28
von Pixeltod
Hallo,

ich habe zu meiner Regelinsolvenz eine Frage:

Wann beginnt eigentlich die Wohlverhaltensperiode?

Ich finde dazu unterschiedliche Angaben im Netz und die meisten Beiträge drehen sich eh um die Privatinsolvenz.

Habe jetzt endlich nach 16 Monaten den Schlusstermin bekommen und frag mich da auch schon warum das so lange dauert, obwohl ich seit über zwei Jahren ALG 2 bin und kein Vermögen habe.

Gruß

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 08:48
von tidus82
Hi pixeltod,

nach dem Schlusstermin findet die Verteilung statt und danach wird das Verfahren aufgehoben und dann befindest du dich in der Wohlverhaltensphase. Du kannst also noch von 2-3 Monaten nach dem Schlusstermin ausgehen.

Warum es so lange dauert kann dir maximal der IV sagen, vermutlich hat er entweder viel zu tun oder es gab irgendwas zu verwerten am Anfang, was sich hingezogen hat.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 08:52
von mischa1981
Mach dir keine Gedanken, Schlusstermin bei mir war meine ich irgendwann im Dezember 2022, in der Wohlverhaltensphase war ich dann seit dem 26.01.2023. Inzwischen warte ich nur noch darauf, dass über die Restschuldbefreiung entschieden wird. Zur Zeit dauert das scheinbar alles recht lange.
Ich habe aber auch schon von anderen gelesen (auf insolvenzbekanntmachungen.de) deren Verfahrenseröffnung im November 2020 stattgefunden hat und bei denen erst jetzt im März 2024 Restschuldbefreiung erteilt wurde, also gut ein halbes Jahr nach Ende der Abtretungsphase.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 09:11
von AktiverRentner
Meine Regelinsolvenz beantragt Nov. 2021, eröffnet April 2022, nichts zu verteilen, Verfahren läuft noch, sehr, sehr große Insolvenzkanzlei (10 Niederlassungen), sehr wenig Kontakt, Rückfragen o.ä., immer andere Ansprechpartner, ich denke, das Verfahren liegt unbeachtet rum, gibt ja monatliche Pauschale. Mir weitestgehend egal, spätestens in gut einem Jahr ist dann sowieso Schluss.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 09:17
von Ben1986
Dein Beitrag spricht mir aus der Seele @Aktiver Rentner. Meine zuständige Kanzlei ist auch groß und man hat immer einen anderen Sachbearbeiter.Problem ist oft dann das auch Dinge überschneiden. Man hat dann ständig Panik,dass auch die Gehaltsabrechnung oder andere Nachweise angekommen bzw bearbeitet wurden und nichts untergegangen ist. Ich reiche alles immer überpünktlich ein,meistens per Mail und schriftlich um auf Nummer sicher zu gehen.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 12:57
von robo
Das Verfahren ist das gleiche, egal, ob "Privat-" oder "Regel-": Die sogenannte "Wohlverhaltensphase" (den Begriff gibt es im Gesetz, glaube ich, gar nicht) beginnt, wenn das Gericht die 'Aufhebung' des eigentlichen Inso-Verfahres per Beschluss verkündet hat.
Und dauert dann bis zum Ende der Abtretungsfrist, heutzutage also genau drei Jahre nach Eröffnung.

WANN das Gericht den Aufhebungsbeschluss erläßt, das weiß zuvor keiner
(das kann sogar länger als die drei Jahre dauern!).

Es liegt daran, WANN der Insolvenzverwalter seinen Abschlussbericht schreibt und wann dann das Gericht dann reagiert. Also vielleicht ist Dein IV zu langsam, zu faul, zu schlecht organisiert - oder vielleicht das Gericht ?

Da bleibt nur abwarten.
Es sei denn, es gibt reichlich "Masse" ... dann könnte ein IV durchaus in Versuchung kommen, sich Zeit zu lassen ... denn im Inso-Verfahren bekommt er davon 40%, in der sogen. WVP danach dann deutlich weniger.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 18. Mär 2024, 14:00
von Ben1986
Genauso war es bei mir wie du schriebst bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ,es war gut Masse vorhanden und hat dann auch etwas länger gebraucht, bis ich dann in der WVP war. Sind ja einige Faktoren die darein spielen .Schlussendlich sind meine Sachbearbeiter schon OK und haben auch Rückantworten relativ zügig beantwortet.

Wie ich indem anderen Thread schon schrieb , bis zur RSB muss man sich halt etwas gedulden,man ist natürlich gespannt wie ein Flitzebogen wenn es in die Zielgeraden geht. Gerade wenn die Abtretungsfrist vorbei ist kann man ja sich mit seinen vollen Gehalt etwas an die Seite legen bis zur RSB.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 19. Mär 2024, 08:28
von Itak65
Ich warte ja auch schlusstermin 28.12..und bis jetzt nichts wieder vom Gericht gehört, nur das der insoverwalter sich mehr geld aus der Masse nehmen durfte, weil mehr vom Lohn gepfändet werden konnte.das war Anfang Januar und seitdem ist Funkstille,man sitzt wie auf heissen Kohlen.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 19. Mär 2024, 09:01
von mischa1981
Manche haben gute Erfahrungen gemacht, indem sie höflich bei Gericht nachgefragt haben, bei anderen hieß es eben nur "Es dauert zur Zeit alles länger, man möge sich bitte gedulden". Man kann es momentan nicht verallgemeinern.

Mein Treuhänder hat seinen Abschlussbericht (einen Monat nach Ende der Abtretungsphase) am 22.02. bei Gericht abgegeben, am 13.03. wurde der Antrag dann auch bearbeitet und am 18.03. wurde auf Insolvenzbekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht, dass meine Abtretung nun vorbei sei und die Gläubiger noch bis Anfang Mai Zeit haben, Versagensgründe geltend zu machen, was aber laut meiner Auffassung kaum der Fall sein wird. Bin dann mal gespannt, wie viel Zeit nach dem 06.05. noch verstreichen wird, bis das Gericht mir dann endgültig die Restschuldbefreiung ausspricht.

Mit anderen Worten: Abwarten, mehr kann man nicht machen, oder ganz höflich nachfragen. Ob das Gericht aber auskunftspflichtig ist, weiß ich nicht.

Re: Verständnisfrage zur Regelinsolvenz

Verfasst: 21. Mär 2024, 07:41
von Itak65
Guten Tag
Ich habe bei meinem insoverwalter nach dem verfahrensstand gefragt und habe diese Antwort erhalten,

am 27.12.2023 hat der Schlusstermin beim Amtsgericht stattgefunden.



Ich bin nun beauftragt die vorhandene Insolvenzmasse zu verteilen. Dies soll bis Ende des Monats geschehen. Ich würde dies gern abschließen und hätte auch schon den Verteilungsbericht eingereicht, allerdings fehlt mir zur Verteilung noch eine Geldempfangsvollmacht von einem Gläubiger. Diese habe bereits abgefordert, jedoch noch nicht erhalten. Ich werde aber hoffentlich nächste Woche verteilen können und den Bericht zum Insolvenzgericht senden. Danach wird Ihr Verfahren dann aufgehoben und Sie bekommen hier einen Beschluss übersandt.



Mit freundlichen Grüßen

Will der gläubiger kein Geld.? Wusste gar nicht das der Verwalter eine empfangsvollmacht braucht.
Itak 65