Antrag auf Verkürzung RBS auf 5 Jahre
Verfasst: 11. Mär 2024, 00:20
Guten Abend zusammen,
ich habe einen Antrag auf Verkürzung der Restschuldbefreiung von 5 auf 6 Jahre gestellt. Meine Restschuldbefreiung nach 6 Jahren wäre am 31.07.2025. Die Gerichtskosten sind gedeckt.
Ich habe folgende Antwort erhalten:
"Da die Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung erst am 30.07.2024 vorliegen, komme ich zu diesem Zeitpunkt unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück."
So wie ich es verstehe, sollte ich vor Ablauf von 5 Jahren informiert werden, dass ich die Voraussetzungen erfüllt habe (Gerichtskosten gedeckt sind) und meine Restschuldbefreiung nach 5 Jahren möglich ist. Habe ich den Antrag falsch gestellt? Was sollte ich machen/ schreiben?
Wo kriege ich die Bestätigung her, dass die Gerichtskosten gedeckt sind? Oder sollte ich Gehaltsabrechnungen zuschicken?
Oder ich stelle einen neuen Antrag in folgender Form:
"Hiermit beantrage ich die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 31.07.2024 gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. Sämtliche Kosten des Verfahrens wurden bereits beglichen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich habe einen Antrag auf Verkürzung der Restschuldbefreiung von 5 auf 6 Jahre gestellt. Meine Restschuldbefreiung nach 6 Jahren wäre am 31.07.2025. Die Gerichtskosten sind gedeckt.
Ich habe folgende Antwort erhalten:
"Da die Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung erst am 30.07.2024 vorliegen, komme ich zu diesem Zeitpunkt unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück."
So wie ich es verstehe, sollte ich vor Ablauf von 5 Jahren informiert werden, dass ich die Voraussetzungen erfüllt habe (Gerichtskosten gedeckt sind) und meine Restschuldbefreiung nach 5 Jahren möglich ist. Habe ich den Antrag falsch gestellt? Was sollte ich machen/ schreiben?
Wo kriege ich die Bestätigung her, dass die Gerichtskosten gedeckt sind? Oder sollte ich Gehaltsabrechnungen zuschicken?
Oder ich stelle einen neuen Antrag in folgender Form:
"Hiermit beantrage ich die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 31.07.2024 gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. Sämtliche Kosten des Verfahrens wurden bereits beglichen.
Vielen Dank für Eure Hilfe