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Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 7. Mär 2024, 23:45
von cracky85
Hallo !!

Heute habe ich von meiner Schuldnerberaterin einen Dicken Brief bekommen in dem der Antrag für die Privatinsolvenz ist, welchen ich durchlesen soll und Sie dann nach dem WE anrufen soll bevor ich irgendwas ausfülle usw.. Bedeutet: Ich bin der Insolvenz wieder ein Stück näher und jetzt mache ich mir wegen ein paar Dingen Sorgen. Vielleicht ist es auch Quatsch und ich mache mir grundlos Gedanken ABER ich würde das gerne mal klären damit ich erstens ev. beruhigt bin und zweitens auch keine Dummen Fehler mache die mir dann Probleme bescheren.

Ich habe zwar schon Google bemüht aber auf irgendwelchen Anwaltsseiten werde ich nicht schlau, weil da immer so "Extreme" stehen. Zum Beispiel: Überweisen Sie bloß nichts an Freunde oder Familie. Oder es steht was von Schenkungen welche nur im normalen Bereich liegen z.B. zu Weihnachten.

Jetzt ist es so, dass ich im gleichen Haus wie meine Eltern wohne. Diese im oberen Stockwerk ich im Unteren. Das Haus gehört meinen Eltern. 2 getrennte Wohnungen in einem Haus eben...

1. Meine Eltern sind schon was älter und beide haben so ihre Krankheiten. Damit die nicht wegen jeder Kleinigkeit aus dem Haus müssen, fahre ich dann manchmal wenn ich Einkaufen muss mit dem Auto meiner Eltern und frage dann natürlich ob ich was mitbringen soll. Oder ich soll etwas bei Amazon bestellen... oder oder oder. Es sind immer kleinere Beträge also keine keine Ahnung... mehrere Hundert Euro oder mehr. Z.B. mal 20 mal 50 und bei Bestellungen auch mal 80 oder so. Diese Überweisen die mir und ich gehe dann einkaufen oder bestelle das was die benötigen. Genau so überweise ich dann auch mal Geld wenn die beiden Einkaufen und ich Sachen benötige. Wir haben das nie in Bar gemacht weil es einfacher ist und keiner extra einen Bankautomaten hier auf dem Land aufsuchen muss. Könnte das jetzt Probleme machen oder ist es weil es keine riesen Beträge sind schon in Ordnung ?
Ich meine, ich verschleppe ja nicht wirklich Geld wenn ich keine großen Beträge überweise ? Auch ist das was auf meinem Konto eingeht zum Einkaufen und das Bürgergeld zusammen immer noch dicke unter der Pfändungsgrenze oder spielt das keine Rolle ?

2. Ich zahle Miete an meine Eltern. In der Regel überweise ich es. Es kommt aber auch mal sehr selten vor, dass ich dann wenn meine Eltern doch mal mehr Bargeld benötigen und diese nicht zu einem Automaten kommen, ich dann beim Einkaufen Bargeld abhebe und dass dann als Miete gebe. Interessiert den Treuhänder das irgendwie ? Oder ist dem wie und wann ich die Miete zahlte auf gut Deutsch scheiß egal ?

3. Ich habe mein Handy für ca. 180€ bei Rebuy verkauft um dann von dem Geld ein anderes Modell mit dem ich besser zurecht komme zu kaufen welches nicht einmal teurer war. Könnte das jetzt ein Problem werden ?

In meinen Augen sind das alles so kleine Beträge, dass ich mir einerseits denke: Das interessiert niemanden. Aber dann denke ich an die Sätze die ich gelesen habe: Überweisen sie KEIN Geld an Bekannte oder Familie...usw...

Wenn es doch Probleme geben sollte: Soll ich dann wenn ich Kontoauszüge vorzeigen sollte, ein Schreiben mit Erklärungen beifügen oder ist das Quatsch ?

Ich danke euch und wünsche jetzt schonmal ein schönes WE.

Cracky

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 8. Mär 2024, 12:10
von mischa1981
Erstmal Hallo und Willkommen im Forum :)

"Vorwort": So schnell wie möglich dein Konto als P-Konto umwandeln lassen, insofern du darauf keine Schulden hast. Sind Schulden vorhanden, ein P-Konto bei einer beliebigen Bank aufmachen und dem Arbeitgeber direkt Bescheid geben, zukünftig auf dieses Konto den Lohn auszuzahlen. Banken sind nicht verpflichtet, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln und mit Schulden sowieso nicht, zudem kann dir ein Girokonto bis auf den letzten Cent gepfändet werden, das ist mir damals auch genau so passiert und dann kommst du nicht mehr an dein Geld ran.

Falls Kredite offen sind, die du nicht mehr bedienen kannst, nicht mehr bedienen. Gib denen auch nicht deine neuen Kontodaten. Nach ein paar erfolglosen Versuchen werden Mahnungen kommen und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn du in Insolvenz gehst, musst du ohnehin dein gesamtes Vermögen angeben.

Grundsätzlich ist es so, du bekommst gesetzlich festgelegt einen unpfändbaren Betrag von netto 1.409,99 Euro, den kann dir keiner nehmen, sobald du ein P-Konto hast. Hast du Frau und Kinder, für die du Unterhalt bezahlen musst, erhöht sich der Betrag gemäß Pfändungstabelle. Mit diesem Geld kannst du machen was du willst, das Wichtigste ist aber immer: Miete, Strom, Internet, Handyverträge.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es auch geht, deine Miete bar zu bezahlen, ich würde alles über das Konto abwickeln, dass du es stets schriftlich hast. Wenn du für deine Eltern einkaufen gehst, ist das in Ordnung, sie sollten dir das Geld aber nicht überweisen, denn jeder Euro über Freibetrag wird von der Bank einbehalten. Im dritten Monat, falls du da zu viel Geld nach wie vor hast, wird das Geld an den Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse zugeführt.

Wenn du noch nicht in der Insolvenz bist wird es vermutlich keinen interessieren, dass du ein Handy für 180 Euro verkauft hast, das sind in meinen Augen auch zu niedrige Beträge. Im Endeffekt liegt es aber im Ermessen des Insolvenzverwalters. Dessen Aufgabe ist es nunmal die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, heißt niemand darf bevorteilt werden, daher solltest du auch alle Zahlungen an Gläubiger einstellen. Das wird dann alles in eine Insolvenzmasse fließen und alle gleich bedient.

Ich bin jetzt wahrlich kein Experte in Sachen Privatinsolvenzen, es beruht vieles auf meiner eigenen Erfahrung, da ich seit Januar 2021 in der Insolvenz bin und aktuell auf die Gerichtsentscheidung der Restschuldbefreiung warte.

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 8. Mär 2024, 12:53
von cracky85
Hi

Danke für deinen Beitrag !
Das mit dem P-Konto ist kein Problem, dass habe ich schon vor langer Zeit beantragt und ich bin trotz den Überweisungen für die Einkäufe (welche nicht riesen groß sind) nie ansatzweise über diesem "Limit".

Grüße

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 8. Mär 2024, 13:57
von Shopgirl
Gab es deswegen nie Nachfragen, wenn du bei der Beantragung von Bürgergeld/ ALG 2 deine Kontoauszüge vorlegen musstest?

Ich würde das in Zukunft sauber trennen. Um keine Nachfragen, von welcher Seite auch immer, zu provozieren. Bestellst du was für deine Eltern bei Amazon, kannst du direkt ihre Kontonummer angeben, damit dort abgebucht wird.
Und was die Einkäufe angeht: Wenn deine Eltern dir eine Kontovollmacht einrichten, kannst du als Bevollmächtigter eine Debitkarte zu ihrem Konto erhalten und einfach damit zahlen. Somit fällt sämtlicher Zahlungsverkehr über dein Konto weg.

Miete würde ich nachweisbar nur überweisen. Weniger wegen der anstehenden Insolvenz, sondern vielmehr aufgrund des Bürgergeldes.

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 8. Mär 2024, 16:09
von cracky85
Nachfragen gab es nie weil es wirklich sehr sehr selten vorkommt mit dem in Bar bezahlen. Vielleicht 2 maximal 3 x im Jahr. Aber ja, dass muss ich in Zukunft besser trennen. Ist dann auch für alle einfacher.
Mit der Vollmacht ist eine sehr gute Idee ! daran haben wir leider nie gedacht. Werden wir jetzt aber mal angehen ! Danke dafür !

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 11. Mär 2024, 23:34
von cracky85
So, es ist nun alles soweit geändert bzw. beantragt. Noch mal danke für die Ratschläge !
Kann vielleicht noch jemand was dazu sagen ob es da zu Problemen kommt oder ob das bei der Erklärung wegen geringen Beträgen keine Probleme geben wird ? In Zukunft wird das jetzt besser bzw. richtig gehandhabt aber wenn ich die Kontoauszüge von x Monaten abgeben muss ist es halt noch zu sehen :lol:

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 12. Mär 2024, 11:28
von Darnox
Es gibt Gerichtsurteile über geringfügige Beträge. Die, die mir bekannt sind, drehen sich dabei um Beträge in Höhe von etwa 40 Euro. Ob jetzt 80 oder 100 Euro immer noch unter "geringfügig" laufen wird am Ende wohl im Einzelfall entschieden werden müssen. Man sollte halt im besten Fall eine gute Erklärung für solche Beträge haben. Gerade bei Überweisungen z. B. einen aussagekräftigen Verwendungszweck.

Re: Fragen zu Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Verfasst: 12. Mär 2024, 11:41
von cracky85
Okay danke. Es sind ja immerhin keine Geschenke und nie wurde etwas von einem pfändbaren Betrag gezahlt sondern eh vom unpfändbaren Geld. Wenn Fragen aufkommen, werde ich dann angeben, dass es sich um gemeinsame Einkäufe von Lebensmitteln handelt (wie es auch ist). Das dürfte dann ja kein Problem sein.