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Inflationsausgleich

Verfasst: 23. Feb 2024, 17:23
von Janadi
Hallo zusammen,
nach langer Zeit bin ich mal wieder hier. Ich stehe nun kurz vor der vorzeitigen Restschuldbefreiuung nach 5 Jahren, die Gläubiger können sich noch bis nächste Woche äußern. Ich erhalte seit April 2023 aufgrund einer schweren Krebserkrankung Krankengeld. Ich bin im öffentlichen Dienst, mein AG hat einen Krankengeldzuschuss gezahlt, eigentlich lief immer alles ganz gut, Krankenkasse hat an den Treuhänder ausgezahlt und mein AG auch.

Nun habe ich für Februar die Abrechnung meines AG bekommen und dort stehen 1.800€ Inflationsausgleich als Auszahlungsbetrag. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass die Prämie pfändbar ist. Kommt es in irgendeiner Weise darauf an, wann ausgezahlt wird?

Ich habe noch nicht so ganz erkannt, ob die RSB rückwirkend erteilt wird. Die Auszahlung wird irgendwann nächste Woche erfolgen. Was machen? Den AG ansprechen, warum keine Pfändung mehr drauf ist?

Re: Inflationsausgleich

Verfasst: 23. Feb 2024, 18:06
von tidus82
Oh, das finde ich eine sehr interessante Frage - ist die Lohnabtretung bei verkürzter Insolvenz bis taggenau 5 Jahre gültig oder noch danach bis zur Erteilung der RSB?

Egal wie die Antwort auf die Frage ist: ich wünsche dir von Herzen gute Besserung Janadi! <3

Re: Inflationsausgleich

Verfasst: 23. Feb 2024, 19:27
von robo
ÖD ?
Dann würde ich dem AG einfach mal vertrauen.

Re: Inflationsausgleich

Verfasst: 23. Feb 2024, 21:59
von imker
Janadi hat geschrieben: 23. Feb 2024, 17:23 Hallo zusammen,
..
Ich habe noch nicht so ganz erkannt, ob die RSB rückwirkend erteilt wird. Die Auszahlung wird irgendwann nächste Woche erfolgen. Was machen? Den AG ansprechen, warum keine Pfändung mehr drauf ist?
Ich meine, dass es für die Verfahren mit derRSB nach 6 oder 5 oder 3 Jahren keine gesetzliche Regelung gab/gibt.

Wenn man in der Rspr. suchte, fand man nach meiner Einnerung Folgendes:

RSB möglich, wenn bis taggenau nach 5 Jahren die Verfahrebskosten getilgt worden waren - also zum "Stichtag" musste das Geld eingegangen sein.

Dann musste der Antrag "irgendwie/wann" gestellt worden sein.

Und dann gab es RSB mit einer Rückwirkung maximal bis zum Datum des Antrages.

Grund war einfach, dass "nach" 5 Jahren der Antrag gestellt sowie das Geld geflossen sein musste. Danach wurden die Gläubiger angeschrieben/informiert wegen der Versagungsanträge. Dann wurde "beschlossen", dass die RSB erteilt wird. Und bis zu diesem Datum wird die Abtretung zu befolgen sein.

Und dann muss der TH den Teil an den Schuldner auszahlen, den er nach den 5 Jahren noch vereinnahmt hatte.

Also nicht so ganz trivial - so ein Ablauf.

Re: Inflationsausgleich

Verfasst: 23. Feb 2024, 22:27
von Graf Wadula
Ganz einfach: alles, was nach Ablauf der Abtretungserklärung fällig wird, steht ihnen zu (BGH Urteil vom 16.3.2023 – IX ZR 150/22). Frage ist also, wann sind bei Ihnen die 5 Jahre abgelaufen. ist die Prämie danach ausbezahlt, steht sie ihnen zu.