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Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 8. Feb 2024, 21:56
von Claudette
Hallöchen zusammen,

Ich habe meine Insolvenz, eher als geplant (18 Monate) erfolgreich beenden können. :)
Es bestehen noch Alte Pfändungen auf meinem P-Schutz Konto. Die muss ich selber aufheben lassen. Nach aktueller Rechtsprechung. :(
Hat jemand das gleiche Problem?
Wie handhabt ihr dass? Im Netz habe ich gelesen, man soll bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und das alte löschen.
Meine Bedenken dabei sind, werden die das bei dem neuen Konto auch wieder versuchen?

Vielen lieben Dank im Voraus. 😊

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 8. Feb 2024, 22:11
von tidus82
Herzlichen Glückwunsch!!

Nein, wenn du die Restschuldbefreiung bekommen hast (und dort auch keine ausgenommenen Forderungen sind), dann versucht es typischerweise keiner.
Ich würde an deiner Stelle auch ein neues Konto eröffnen und das alte kündigen. Das ist deutlich einfacher als die alten Pfändungen loszuwerden.

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 8. Feb 2024, 22:19
von Claudette
Dankeschön,
es wurde tatsächlich am 02.02.2024 eine neue Kontopfändung eingereicht bei der Bank. 🤬
Was muss beachtest werden, wenn ich ein neues Konto eröffnen möchte?

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 8. Feb 2024, 22:28
von imker
Von wem wurde eine neue Pfändung eingeleitet? Kennst Du den Gläubiger schon aus dem alten Verfahren? Aus welchem Titel wird vollstreckt - Auszug aus der Insolvenztabelle, weil ... ????

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 8. Feb 2024, 22:34
von Claudette
imker hat geschrieben: 8. Feb 2024, 22:28 Von wem wurde eine neue Pfändung eingeleitet? Kennst Du den Gläubiger aus dem alten Verfahren? Aus welchem Titel wird vollstreckt - Auszug aus der Insolvenztabelle, weil ... ????
Von einem Gläubiger, der damals auch benachrichtigt wurde und auch in der Liste mit aufgeführt wurde.
Ich habe keine Post nichts erhalten, ich habe das durch Zufall von meiner Bank erfahren. 😡
Ich hoffe dass sich Morgen meine ehemalige Insolvenzverwalterin bei mir meldet.

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 9. Feb 2024, 04:01
von imker
In "aller Frühe" nach dem "validieren" meines Führerscheines für car...
1. Hast Du nach 18 Monaten einen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten?
2. Wenn "ja": hat der Gläubiger seine Forderung als vorsätzlich begangene unerlabte Handlung im Verfahren angemeldet?
3. Und: Der Auszug aus der Insolvenztabelle ist nicht die im Antrag vorgesehene und von Dir erstellte Gläubiger"liste".
4. Warum erwartest Du einen Rückruf von der ehemaligen Insolvenzverwalterin? Die sollte auch mal "Treuhänderin" geworden sein, wenn alles planmäßig verlaufen ist.

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 9. Feb 2024, 05:08
von Claudette
imker hat geschrieben: 9. Feb 2024, 04:01 In "aller Frühe" nach dem "validieren" meines Führerscheines für car...
1. Hast Du nach 18 Monaten einen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten?
2. Wenn "ja": hat der Gläubiger seine Forderung als vorsätzlich begangene unerlabte Handlung im Verfahren angemeldet?
3. Und: Der Auszug aus der Insolvenztabelle ist nicht die im Antrag vorgesehene und von Dir erstellte Gläubiger"liste".
4. Warum erwartest Du einen Rückruf von der ehemaligen Insolvenzverwalterin? Die sollte auch mal "Treuhänderin" geworden sein, wenn alles planmäßig verlaufen ist.
Ich habe den Beschluss vom Amtsgericht erhalten über die Restschuldbefreiung erhalten.

Zu Punkt 2: Nein

Es hat damals nur ein Gläubiger seine Forderung angemeldet und diese Forderung + die Verfahrenskosten wurden beglichen.

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 9. Feb 2024, 06:56
von tidus82
Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 9. Feb 2024, 07:40
von Claudette
tidus82 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 06:56 Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.
Nein, Inkasso. Mein damaliger Anwalt hatte mich aber schon gewarnt. Das es Inkassounternehmen gibt, die einen die es immer mal wieder versuchen.
Wie schaut es mit einem neuen Konto aus?
Das alte löschen, kehrt dann Ruhe ein?

Vielen lieben Dank für Tipps. 🙂

Re: Alte Kontopfändungen!

Verfasst: 9. Feb 2024, 07:40
von Claudette
Claudette hat geschrieben: 9. Feb 2024, 07:40
tidus82 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 06:56 Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.
Nein, Inkasso. Mein damaliger Anwalt hatte mich aber schon gewarnt. Das es Inkassounternehmen gibt, die einen die es immer mal wieder versuchen.
Wie schaut es mit einem neuen Konto aus?
Das alte löschen, kehrt dann Ruhe ein?

Vielen lieben Dank für die Tipps. 🙂