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Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 2. Feb 2024, 13:56
von bertens
Hallo,
ich habe eine Frage an Sie. Ich befinde mich derzeit in einem dreijährigen Privatinsolvenzverfahren, welches im September 2021 begann und im September 2024 enden wird. Seit Mitte des letzten Jahres bin ich in einer neuen Arbeitsstelle tätig, die mir ein höheres Einkommen als die vorherige beschert.
Ich habe mich stets bemüht, sowohl meinen Treuhänder als auch meine Gläubiger bestmöglich zu bedienen.
In meiner Rolle im Vertrieb bei einem Softwareunternehmen gibt es eine Regelung, wonach Vertriebsmitarbeiter eine Einmalprämie von 10.000 Euro brutto erhalten, sofern sie einen Jahresumsatz von 1 Million Euro erzielen. Diese Regelung gilt für alle Vertriebsmitarbeiter gleichermaßen, wobei nur 1/3 der Sales Mitarbeiter das Umsatzziel durch großen Einsatz und zahlreiche Überstunden erreichen.
Falls ich im Dezember 2024 herausfinde, dass ich ebenfalls Anspruch auf diese Prämie von 10.000 Euro habe, stellt sich mir die Frage, ob ich rückwirkend einen Teil an meinen Treuhänder abführen muss.
Re: Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 2. Feb 2024, 15:53
von Graf Wadula
Es Kommt darauf an, wann dieser Anspruch entsteht. Wenn er eben erst im Dezember 2024 entsteht, ist er nicht erfasst. Aber das ist natürlich so schwer zu beurteilen. Aber in der Praxis wird wahrscheinlich eh niemand mehr im Dezember danach fragen...
Re: Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 2. Feb 2024, 19:55
von robo
... es sei denn, Dein IV/TH oder ein Gläubiger weiß von dieser Regelung in Deinem Betrieb und beantragt eine 'Nachtragsverteilung', s. § 203 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
Also besser nicht den TH fragen, wie er das sieht.
Könnte ein Gläubiger davon wissen ?
Re: Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 5. Feb 2024, 07:13
von Graf Wadula
robo hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 19:55
... es sei denn, Dein IV/TH oder ein Gläubiger weiß von dieser Regelung in Deinem Betrieb und beantragt eine 'Nachtragsverteilung', s. § 203 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
...
Wie geschrieben: Nachtragsverteilung geht nur, wenn die Prämie im Zeitraum der Insolvenz entstanden ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Der TE dürfte in der WVP sein.
Re: Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 5. Feb 2024, 08:49
von mischa1981
Graf Wadula hat geschrieben: ↑5. Feb 2024, 07:13
robo hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 19:55
... es sei denn, Dein IV/TH oder ein Gläubiger weiß von dieser Regelung in Deinem Betrieb und beantragt eine 'Nachtragsverteilung', s. § 203 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
...
Wie geschrieben: Nachtragsverteilung geht nur, wenn die Prämie im Zeitraum der Insolvenz entstanden ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Der TE dürfte in der WVP sein.
10.000 Euro Bonus erscheint mir persönlich jetzt aber doch als "zu viel" um einfach unter den Teppich zu fallen. Aus Sicht des Treuhänders hat dieser die Pflicht, so viel es geht an die Gläubiger einmal im Jahr auszuzahlen.
Durch etliche Bonuszahlungen meines Arbeitgebers mir gegenüber hatte ich auch teils deutlich mehr Geld als zuvor, da ich aber nach wie vor im Verfahren bin wurde das alles nach Insotabelle gepfändet.
Wenn die 10.000 Euro Bonus NACH der Wohlverhaltensphase ausbezahlt werden kräht wohl eh kein Hahn mehr danach, WÄHREND der WVP würde ich es aber dem Treuhänder zumindest melden. Kommt im Jahr nach Erteilung der RSB raus, dass so eine Zahlung WÄHREND der WVP getätigt wurde, kann das Gericht die Restschuldbefreiung bis zu einem Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung ja wieder kippen.
Ehrlich, ich wäre vorsichtig mit sowas.
Re: Behandlung einer Bonuszahlung das während dem Privatinsolvenzverfahren aufgebaut wurde
Verfasst: 5. Feb 2024, 10:53
von Graf Wadula
Es geht doch nicht um viel oder nicht so viel. Der TE verheimlicht doch auch gar nix. Er hat eine Abtretungserklärung für eine gewisse Frist abgegeben. da ist es doch Sache des Arbeitgebers, ob dieser meint, die Zahlung ist erfasst. Im Zweifel wird der AG beim TH nachfragen. Und dann könnte der TE immer noch gegen seinen Arbeitgeber vorgehen, falls er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Aber hier ist es doch völlig abwegig, dass es zu einer Versagung der RSB kommt. Das passiert nur, wenn man Bezüge, die erfasst sind, verheimlicht. das macht der TE doch garnicht. Der Arbeitgeber ist doch in der Pflicht, zu prüfen, ob diese Prämie erfasst ist.