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Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 29. Jan 2024, 11:50
von Lieschenmüller
Ich hab jetzt leider nichts in der Suche gefunden....aber...
Meine Mutter ist verstorben und meine Eltern haben ein Berliner Testament. Also sich selbst als Alleinerben eingesetzt.
Jetzt bin ich noch, für hoffentlich nur noch 2 Monate in der Wohlverhaltensphase und mach mir nen Kopf, ob wohl mein Treuhänder darauf pochen kann, dass ich meinen Pflichtteil einfordern soll.
Theoretisch ist das ja möglich, was ich aber auf keinen Fall freiwillig machen will.
Kann ich das irgendwie abwenden bzw. welche Schritte muss ich unternehmen oder unterlassen.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 29. Jan 2024, 13:19
von INTI
Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen. Kein Treuhänder der Welt kann einen dazu zwingen.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 29. Jan 2024, 17:15
von Lieschenmüller
Danke
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 29. Jan 2024, 19:19
von robo
INTI hat geschrieben: ↑29. Jan 2024, 13:19
... Kein Treuhänder der Welt kann einen dazu zwingen.
Aber ich kenne einen, der es zumindest versucht hat.
Deswegen, @Lieschenmüller, falls Du auch so ein TH-Exemplar hast:
Lass Dich nicht beeindrucken, es stimmt, was INTI hier schreibt.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 30. Jan 2024, 12:42
von mischa1981
INTI hat geschrieben: ↑29. Jan 2024, 13:19
Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche und Ansprüche auf vorzeitigen Erbausgleich unterliegen der freien Entschließung des Schuldners, diese geltend zu machen. Kein Treuhänder der Welt kann einen dazu zwingen.
Da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Mein Vater ist Januar 2022 gestorben und ich gerade ein Jahr im Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter hat das natürlich auch mitbekommen und hat dann mein Erbe eingefordert. Da ich aber enterbt wurde und meine Stiefmutter als Alleinerbin eingesetzt wurde dachte ich es reicht, dem Insolvenzverwalter per Mail mitzuteilen, dass ich meinen Pflichtteil nicht einfordern werde. Viel wäre es ohnehin nicht gewesen, grob 2.000 Euro.
Der Insolvenzverwalter bestand aber darauf, entweder ich fordere meinen Pflichtteil ein und muss ihm alles abtreten, was aus meiner SIcht aber ziemlicher Schwachsinn wäre aufgrund der geringen Höhe des Pflichtteils oder ich muss zum Notar und das urkundlich bestätigen, den Pflichtteil auszuschlagen.
Der Notar dagegen sagte mir, wenn ich enterbt wurde bin ich NICHT dazu verpflichtet, den Pflichtteil notariell auszuschlagen. Aber ehrlich, ich hatte dann auch keine Lust auf einen Rechtsstreit wegen 2.000 Euro Pflichtteil und bin dann zum Notar gegangen und fertig.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 30. Jan 2024, 12:45
von INTI
Ein Blick in § 83 InsO hätte auch gereicht.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 30. Jan 2024, 15:39
von Itak65
Aber selbst wenn man entetbt wurde, steht einem doch trotzdem die Hälfte von dem Pflichtteil den man im Normalfall bekommen hätte zu? Oder liege ich da falsch?
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 30. Jan 2024, 18:31
von INTI
Da liegst du falsch. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.
Re: Pflichteil bei Berliner Testament
Verfasst: 5. Feb 2024, 09:04
von mischa1981
INTI hat geschrieben: ↑30. Jan 2024, 12:45
Ein Blick in § 83 InsO hätte auch gereicht.
Mag sein, wenn dein Treuhänder dir aber mitteilt, du hast den Pflichtteil notariell auszuschlagen, sagst du dann "Nö, muss ich nicht!"?
Habs dann eben gemacht, weil ich keinen Ärger wollte.