Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren
Verfasst: 26. Dez 2023, 13:08
Hallo,
Ich bin seit April 2023 in Priavatinsolvenz.
Parallel dazu laufen 2 gerichtliche Verfahren am Familiengericht (Ehescheidung und Trennungsunterhalt).
Für beide Verfahren wurde VKH=PKH beantragt. Das pfändungsfreie liegt derzeit bei 1410,- EUR (Grundfreibetrag) und wird auch mit dem erzielten Arbeitseinkommen gegenwärtig nicht überschritten. Ab welchem Betrag des pfändungsfreien Arbeitseinkommens kann man ungefähr davon ausgehen, dass keine VKH ohne Ratenzahlungsanordnung mehr gewährt wird? Es sind die normalen Freibeträge bei der PKH-Berechung heranzuziehen. Also Grundfreibetrag und Erwerbstätigenfreibetrag.
Genügt es, um diese Frage zu beantworten, wenn man hier einen gängigen PKH-Rechner aus dem Internet verwendet?
Besten Dank im Voraus für hoffenlich viele Antworten.
Gruß Karli*
Ich bin seit April 2023 in Priavatinsolvenz.
Parallel dazu laufen 2 gerichtliche Verfahren am Familiengericht (Ehescheidung und Trennungsunterhalt).
Für beide Verfahren wurde VKH=PKH beantragt. Das pfändungsfreie liegt derzeit bei 1410,- EUR (Grundfreibetrag) und wird auch mit dem erzielten Arbeitseinkommen gegenwärtig nicht überschritten. Ab welchem Betrag des pfändungsfreien Arbeitseinkommens kann man ungefähr davon ausgehen, dass keine VKH ohne Ratenzahlungsanordnung mehr gewährt wird? Es sind die normalen Freibeträge bei der PKH-Berechung heranzuziehen. Also Grundfreibetrag und Erwerbstätigenfreibetrag.
Genügt es, um diese Frage zu beantworten, wenn man hier einen gängigen PKH-Rechner aus dem Internet verwendet?
Besten Dank im Voraus für hoffenlich viele Antworten.
Gruß Karli*