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Privat Insolvenz....
Verfasst: 18. Sep 2023, 20:09
von Holger
Hallo erstmals danke für die aufnähme..
Hallo ich habe auch eine Frage. Ich hatte vor zwei Jahren eine Affäre . So jetzt habe ich eine Tochter. Bin Verheiratet und habe zwei Kinder. Ich habe aber mit ihr (Affäre) abgemacht das ich ihr unterhalt für das Kind zahle und außer Unterhalt auch Kleidung ,Möbel usw. besorge. Sie hat die alleinige Sorgerecht weil ich das Kind offiziell nicht akzeptiert habe. Jetzt will ich sie aber akzeptieren . Jetzt nicht falsch verstehen ich meine ich zahle für sie was auch sein muss, ich sehe sie so oft, besorge alles . Bin aber selber noch bis 2025 in privat Insolvenz. Wenn ich sie offiziell akzeptiere kann ich sie auch eintragen. Dadurch erhöht sich ja auch mein Freibetrag. Hörts sich zwar so an ob als ich es ausnutzen will aber so ist es nicht. Ware es ein Problem wenn ich es jetzt mache? Also mit dem Insolvenzverwalter?
Danke
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 19. Sep 2023, 11:23
von Graf Wadula
Nein. Ihre Unterhaltspflichten sind im Insolvenzverfahren wie im normalen Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen. Und natürlich dürfen Sie das jederzeit auch einfordern.
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 19. Sep 2023, 13:05
von imker
... und als praktische Ergänzung: Sorg dafür, dass für die Steuer im ELSTAM-Verfahren jetzt drei Kinder ausgewiesen werden. Den Rest erledigt danndas Gehaltsabrechnungsprogramm des Arbeitgebers. Was Deine Frau davon schon weiß oder noch wissen sollte, das wiederum weiß ich nicht.
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 19. Sep 2023, 20:09
von Holger
Ok wie ist es eigentlich. Weil ich ja mit ihr ab gemacht habe wie viel ich bezahle. Welche Angaben muß ich den beim Insolvenzverwalter machen. Wegen Vaterschaft Anerkennung und Unterhalt Zahlung?
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 00:21
von Shopgirl
Zahlst du mehr, als du gesetzlich müsstest?
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 06:28
von Holger
Nein wir haben es anders gemacht ich zahle etwas weniger aber dafür kauf ich alles was sie braucht. So wie Möbel klamotten Sachen fürs Kindergarten usw.
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 06:38
von imker
wenn der richtige Pfändungsbetrag ermittelt werden soll, müssen die Steuermerkmale für den Arbeitgeber geändert werden - oder bist Du selbständig und hast irgendetwas mit dem Insolvenzverwalter vereinbart? - Der IV sollte die Mitteilung erhalten, dass Du Vater von einer weiteren Tochter bist und eine Unterhaltspflich hinzugekommen ist. Was steht denn in der Geburtsurkunde?
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 07:05
von Graf Wadula
Bei der Pfändungstabelle kommt es nicht darauf an, wie viel Sie an Unterhalt zahlen, sondern nur ob Sie Unterhalt zahlen. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Ihrer Unterhaltspflicht mit Bar- oder Sachleistungen nachkommen. Entscheidend ist immer, ob Sie unterhaltspflichtig sind (das sind Sie) und ob Sie Unterhalt leisten (das tun Sie). Und dann ist das nichteheliche Kind auch als Unterhaltspflicht zu berücksichtigen.
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 08:52
von imker
@ Graf Wadula
Geht das nach Deiner Erfahrung und Kenntnis beim Arbeitgeber ohne ELSTAM?
Re: Privat Insolvenz....
Verfasst: 20. Sep 2023, 11:09
von Graf Wadula
imker hat geschrieben: ↑20. Sep 2023, 08:52
@ Graf Wadula
Geht das nach Deiner Erfahrung und Kenntnis beim Arbeitgeber ohne ELSTAM?
Oh, das tut mir Leid, hinsichtlich Arbeitgeber habe ich keine Erfahrung. habe nur allgemeine gesetzliche Regelung erläutern können
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