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Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 8. Sep 2023, 09:29
von planlos
Hallo.

Ich habe Mal eine Frage.

Meine Frau und ich sind beide in Privatinsolvenz.

Meine Frau ist ca. 2 Wochen vor mir drin gewesen.
Schlussverteilung bei ihr war am 17.08. und am 18.08. war der Aufhebungsbescheid schon da. Es stand auch direkt in den Insolvenzbekanntmachungen drin. Es war keine Masse zum verteilen da.

Meine Schlussverteilung war am 06.09. aber bis jetzt noch kein Aufhebungsbescheid. Bei mir waren ca. 2000€ zu verteilen.

Ich möchte nur wissen ob es bei meiner Frau ungewöhnlich schnell ging oder ob es bei mir ungewöhnlich lange dauert. Ich habe Angst dass irgendwas nicht stimmt, denn in den Insolvenzbekanntmachungen steht auch noch nichts drin.

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 8. Sep 2023, 09:46
von Graf Wadula
Da ist überhaupt nichts ungewöhnlich oder zeitverzögert. Bei Ihrer Frau war eben nichts zu verteilen, so dass sofort nach Schlusstermin aufgehoben werden konnte.
Bei Ihnen muss noch abgerechnet oder verteilt werden, da können auch mal 3 Monate vergehen. Das ist nichts ungewöhnliches und überhaupt kein Grund, sich Sorgen zu machen.

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 8. Sep 2023, 10:21
von planlos
Graf Wadula hat geschrieben: 8. Sep 2023, 09:46 Da ist überhaupt nichts ungewöhnlich oder zeitverzögert. Bei Ihrer Frau war eben nichts zu verteilen, so dass sofort nach Schlusstermin aufgehoben werden konnte.
Bei Ihnen muss noch abgerechnet oder verteilt werden, da können auch mal 3 Monate vergehen. Das ist nichts ungewöhnliches und überhaupt kein Grund, sich Sorgen zu machen.
Dann ist ja gut. Vielen lieben Dank für die Antwort.

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 25. Okt 2023, 14:16
von Itak65
Guten Tag ich habe das hier in den insobekanntmachungen gefunden,
wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.


|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
|Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung,
|Stellungnahmen dazu, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob hierzu eine abweichende Vergütungsregelung festgelegt werden soll,

Meine Frage hat jemand Erfahrungswerte wie oft Anträge auf versagung der RSB bis zum schlusstermin.gestellt werden?
Bis zum 27.12. Ist ja schon lange man weiss ja nue was sich gläubiger dann noch so einfallen lassen. Wegen der Sigma habe ich nichts wieder gehört
Grüße Itak 65

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 25. Okt 2023, 20:24
von imker
1 bis 3 von 1.000 Verfahren
ich kenne drei auf 2.000 Verfahren

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 25. Okt 2023, 23:46
von Bernd111
Ich möchte Imkers Erfahrung, welche in die Richtung geht, dass eine Versagung eher selten vorkommt, mit einem Blick in die Insolvenzstatistik vom statistischen Bundesamt aus dem Jahr 2018 bestätigen:

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 101.074 Verbraucherinsolvenzen eröffnet. Bei diesen Insolvenzen wurde 5186 mal die RSB versagt (also ca. 5%). Der absolute Großteil von diesen versagten RSB's hatte als Grund die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (4253, also ca. 80%). Und ganz ehrlich: wer die Mindertvergütung nach Aufforderung und Erinnerung schlicht ignoriert, der hats auch echt selbst vermasselt.

Also: es gibt viele Ängste zum Thema Versagung. In der Realität sind sie aber 1. eher selten und wenn, dann 2. meist selbst fahrlässig verschuldet

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 26. Okt 2023, 08:37
von Itak65
Danke für Eure Antworten, das macht Hoffnung. Ja der Insoverwalter ist bezahlt und eine kleine quote zur Verteilung ist auch da.

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 4. Jan 2024, 19:08
von Itak65
Entschuldigt das Thema passt nicht hierher, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Die gläubiger hatten bis zum 27.12. Zeit Einwände usw vorzubringen.
Am 23.10.wurde die Vergütung des insoverwalters festgesetzt,
Jetzt lese ich heute in den Bekanntmachungen folgenden Text.

wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 28.12.2023 neu festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Kann sich vielleicht jemand denken aus welchem Grund die Vergütung neu festgesetzt wird?
Jetzt mache ich mir wieder einen Kopf ob ein gläubiger doch irgendwelche Einwände vorgebracht hat.
Vielleicht kann mir jemand meine Angst nehmen.
Danke schon mal.
Itak 65

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 5. Jan 2024, 09:11
von Graf Wadula
Da kann ich Sie absolut beruhigen. Das hat rein garnix mit irgendwelchen Einwendungen der Gläubiger zu tun.
In Ihrem Fall werden noch weitere pfändbare Beträge nach Einreichung des Schlussberichts und Vergütungsantrags eingezogen worden sein (wahrscheinlich die Beträge des pfändbaren Lohnanteils seit Oktober). Grundsätzlich hat der Verwalter Anspruch auf die Vergütung, berechnet nach den Einnahmen bis Verfahrensaufhebung (also nicht nur bis Einreichung Schlussbericht). Und diesen Teil kann er eben dann ergänzend festsetzen lassen. Also keine Panik.

Re: Aufhebung nach Schlussverteilung

Verfasst: 5. Jan 2024, 09:23
von Itak65
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Da bin ich beruhigt.
Itak65