Frage um Sorgen vor Eröffnung und zu Steuererklärung
Verfasst: 8. Sep 2023, 04:38
Hallo !!
Ich bin im Moment in der Vorbereitung zur Insolvenz, weswegen ich mich da auch sehr oft einlese, da es ja viel zu beachten gibt. Einige Sachen sind leicht zu verstehen aber in ein paar Punkten bin ich total verunsichert. Jetzt hoffe ich auf Hilfe hier und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
Im Moment bzw. seit ca. 2 Jahren beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Arbeit ist nun aber endlich in Sicht. Nun habe ich gelesen, dass man verpflichtet ist Lohnsteuererklärungen zu machen. Gilt das in meinem Fall auch ? Überall lese ich, dass es bei ALG2 anders als beim Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen nur Sinn macht wenn man nicht zu 100 Prozent Leistungen erhält sondern auch dazu verdient. Und selbst in dem Fall würde eine Rückzahlung ja auf das Alg2 angerechnet werden und könnte nicht in die Masse fließen.
Wenn ich nun in Arbeit komme, dann sieht es natürlich andres aus...
Muss ich nun die Steuer machen für die ALG2 Zeit oder hat sich das erledigt ?
Und nun noch ein anderes Problem. Überall lese ich immer von Verschwendung und das man da aufpassen muss. Ich erhalte ja "nur" ALG2 und meiner Ansicht nach ist da eine Verschwendung nicht wirklich möglich ? Aber trotzdem mache ich mir durch die ganzen Artikel Sorgen, dass ich irgendwie was falsch mache. Als Beispiel : weil ich lange Zeit im Krankenhaus war wegen meinem Herz und meinen Nieren habe ich 1. schlecht Arbeit gefunden und wohne dazu bis jetzt bei meinen Eltern. Ich zahle zwar keine Miete aber habe immer Geld abgegeben für Strom, habe Geld überwiesen für Nahrung usw... weil ich ja halt Strom koste und natürlich auch esse und trinke... wenn ich dann Kontoauszüge vorlegen muss, dann habe ich angst, dass es so aussieht oder ausgelegt wird, als ob ich das Geld schnell überweise und das nur als Alibi nehme. Ist das realistisch oder totaler Quatsch, da es eh unter der Pfändungsfreigrenze liegt und da eh kein Gläubiger dran gekommen wäre ?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Geld was für mich eh über bleiben wird zu meiner freien Verfügung steht und ich da keine Probleme bekommen kann ?
Wenn es jetzt mit der Arbeit klappt und ich jetzt als Beispiel 200 Euro über der Freigrenze liege, wäre es dann ja was anderes wenn ich die 200 Euro z.b. nicht für die Verfahrenskosten spare sondern auch abhebe, überweise oder was auch immer damit mache? Habe ich das richtig verstanden oder liege ich jetzt komplett daneben
Ich danke euch schon mal sehr !
Grüße
Ich bin im Moment in der Vorbereitung zur Insolvenz, weswegen ich mich da auch sehr oft einlese, da es ja viel zu beachten gibt. Einige Sachen sind leicht zu verstehen aber in ein paar Punkten bin ich total verunsichert. Jetzt hoffe ich auf Hilfe hier und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
Im Moment bzw. seit ca. 2 Jahren beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Arbeit ist nun aber endlich in Sicht. Nun habe ich gelesen, dass man verpflichtet ist Lohnsteuererklärungen zu machen. Gilt das in meinem Fall auch ? Überall lese ich, dass es bei ALG2 anders als beim Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen nur Sinn macht wenn man nicht zu 100 Prozent Leistungen erhält sondern auch dazu verdient. Und selbst in dem Fall würde eine Rückzahlung ja auf das Alg2 angerechnet werden und könnte nicht in die Masse fließen.
Wenn ich nun in Arbeit komme, dann sieht es natürlich andres aus...
Muss ich nun die Steuer machen für die ALG2 Zeit oder hat sich das erledigt ?
Und nun noch ein anderes Problem. Überall lese ich immer von Verschwendung und das man da aufpassen muss. Ich erhalte ja "nur" ALG2 und meiner Ansicht nach ist da eine Verschwendung nicht wirklich möglich ? Aber trotzdem mache ich mir durch die ganzen Artikel Sorgen, dass ich irgendwie was falsch mache. Als Beispiel : weil ich lange Zeit im Krankenhaus war wegen meinem Herz und meinen Nieren habe ich 1. schlecht Arbeit gefunden und wohne dazu bis jetzt bei meinen Eltern. Ich zahle zwar keine Miete aber habe immer Geld abgegeben für Strom, habe Geld überwiesen für Nahrung usw... weil ich ja halt Strom koste und natürlich auch esse und trinke... wenn ich dann Kontoauszüge vorlegen muss, dann habe ich angst, dass es so aussieht oder ausgelegt wird, als ob ich das Geld schnell überweise und das nur als Alibi nehme. Ist das realistisch oder totaler Quatsch, da es eh unter der Pfändungsfreigrenze liegt und da eh kein Gläubiger dran gekommen wäre ?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Geld was für mich eh über bleiben wird zu meiner freien Verfügung steht und ich da keine Probleme bekommen kann ?
Wenn es jetzt mit der Arbeit klappt und ich jetzt als Beispiel 200 Euro über der Freigrenze liege, wäre es dann ja was anderes wenn ich die 200 Euro z.b. nicht für die Verfahrenskosten spare sondern auch abhebe, überweise oder was auch immer damit mache? Habe ich das richtig verstanden oder liege ich jetzt komplett daneben
Ich danke euch schon mal sehr !
Grüße