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"Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Verfasst: 6. Sep 2023, 13:11
von Saturnring
Hallo,
hier mal kurz die Eckdaten:

Stromvertrag von 2021 - 07/2022 (von mir gekündigt)
1. Abschlussrechnung erhalten: Geld zurück erhalten
Zweites Schreiben erhalten: nochmal Geld zurück erhalten

Im Dezember Eröffnung des Insolvenzverfahrens

08/2023: Schreiben des ehemaligen Anbieters, es gäbe eine Rechnungskorrektur. Die von mir zu zahlende Forderung ist genau in der Höhe der zweiten Erstattung.

Habe die Sache dem Insolvenzverwalter vorgelegt: der Stromanbieter wurde kontaktiert und daraufhin die Forderung minimal gekürzt


Meine Frage: muss ich das zahlen?

Die Forderung kann ja nur innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sein und die war beendet vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wenn ich das jetzt zahle, würde ich doch einen Gläubiger, bei dem vor Insolvenzeröffnung Schulden entstanden sind doch bevorzugen oder nicht?

Sorry, ich hoffe mein Problem ist nachvollziehbar. Finde es gerade etwas schwierig das in verständliche Worte zu packen.

Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Verfasst: 6. Sep 2023, 13:41
von imker
Nicht zahlenist mE richtig. Es kommt drauf an, dass die Forderung vor Insolvenzeröffnung begründet (nicht mit Übersendung einer Rechnung entstanden sein könnte).
Wenn Du jetzt zahlen würdest, würdest Du das mit pfändungsfreiem Geld bezahlen und das wäre dann keine Bevorzugung - machen wäre aber eher nicht meine Empfehlung.

Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Verfasst: 6. Sep 2023, 14:04
von tidus82
Ich sehe das genauso - das ist eine ganz normale Insolvenzforderung und sollte entsprechend mit der RSB erledigt sein.
Und genau wie Imker es sagte: wenn du es aus deinem unpfändbaren bezahlen würdest, dann wäre es keine Gläubigerbevorzugung.

Re: "Rechnungskorrektur" - bezahlen?

Verfasst: 19. Sep 2023, 15:05
von Saturnring
Vielen Dank für eure Antworten.
Inzwischen habe ich erfahren, dass diese Forderung sogar angemeldet sein soll. Dass ich nun Mahnungen, inzwischen auch die letzte Mahnung, erhalte sei ein Einschüchterungsversuch um mich zum zahlen zu bringen.
Spätestens wenn es zum Mahnbescheid kommt, kann ich mich doch aber wehren oder?
Danke im Voraus und viele Grüße