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Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Verfasst: 2. Sep 2023, 08:46
von patercillar
Hallo an alle,
bin seit 1 Jahr in der (Regel) Insolvenz (Selbstständigkeit vor 17 Jahren beendet), habe mit dem IV Glück gehabt, sehr unkompliziert hat weder Vermieter noch Arbeitgeber informiert, ich schicke immer die Abrechnung und bezahle dann. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Ab 10/2023 studiert meine Tochter und der pfändbare Teil meine Gehalts beträgt 0 €.
Habe ca. 25 Gläubiger, 2 Finanzämter (ca. 200K) der Rest ist ca. 80 K, ich weiß aber nicht ob alle Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben, wie und wo kann ich das in Erfahrung bringen? Bis jetzt habe ich 5500 € bezahlt.
Mein Bruder kann mir 20 K zur Verfügung stellen, wie gehe ich am besten vor, um den Gläubiger den Vorschlag zu unterbreiten und schmackhaft zu machen.?
Muss ich den IV informieren?
Besten Dank.

Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Verfasst: 2. Sep 2023, 16:35
von robo
Ich kenne das Thema 'Insolvenzplan' (oder eben 'Planinsolvenz') nur aus der Theorie, nicht aus der Praxis.
Und in die Theorie kannst Du Dich selbst einlesen, s. hier, InsO ab § 217ff
https://dejure.org/gesetze/InsO

Du hoffst, dass Du Dir mit weniger als 20K die 200K Schulden bei zwei Finanzämtern
vom Hals schafft kannst ?
Nie im Leben, glaube ich.

Aber ich kenne Deine FA ja nicht und ich weiß nicht, ob Du einen guten Verhandler / Vermittler hast
(und bezahlen kannst).
Versuch macht kluch.

Aber warum willst Du nicht die zwei Jahre noch abwarten?
Dann bist Du auf der 'sicheren Seite', hast Deine RSB (wenn alles korrekt läuft) und kannst mit den 20K neu starten ?

Du kannst bei Deinem Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.
Ruf den zuständigen Rechtspfleger an, mach einen Termin, frag, ob Du Fotos machen darfst und schon hast Du Deine 'Tabelle' (mit den Forderungen).
Oder frag Deinen IV danach (wenn der so nett ist).

Viel Glück!
Und berichte hier doch mal weiter, wie es läuft.

Nachsatz:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre Deine 'Planinsolvenz' so etwas wie ein Vergleich.
Wenn alle Gläubiger zustimmen, kann das Inso-Verfahren beendet werden.
Ich glaube nicht, dass gleich zwei Finanzämter dem zustimmen.
Und mir wäre das Risiko zu hoch, dass später dann doch noch ein Gläubiger auftaucht, den Du in Deinem Plan vergessen / übersehen hast.
Eine RSB (Restschuldbefreiung) gibt es dann ja nicht.

Re: Planinsolvenz - wie am besten vorgehen

Verfasst: 2. Sep 2023, 18:21
von patercillar
Danke für die Antwort, nun ja ab 10/2023 muss ich nichts mehr an den IV bezahlen, so dass natürlich auch die Gläubiger nichts mehr bekommen, da erscheinen mir 20000 Euro viel, die 20000 stellt mir mein Bruder für die vorzeitige Beendigung der Insolvenz zur Verfügung.
Ich habe aber wenig Ahnung davon, wie die Fa´s reagieren.
Wird beim erfolgreichen Insolvenzplan die RSB nicht mehr erteilt?