Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto
Verfasst: 30. Aug 2023, 12:11
Hallo,
Ich habe ein Kfz mit in die Privatinsolvenz nehmen dürfen. Damaliger Restwert waren so zirka 3.000 €.
Mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Da ich in die Stadt gezogen bin brauche ich das Kfz nicht mehr und würde es für 2.000 € verkaufen.
Muss ich die Einnahmen aus dem Erlös des Kfz dem Treuhänder melden?
Wie sieht es mit Bareinzahlungen auf meinem Konto aus? Ich könnte das in Bar vereinnahmte Geld aus dem Kfz Verkauf auf mein Girokonto einzahlen. Auch könnte es vorkommen, dass ich einem Freund Geld auslege und er mir dieses in Bar zurückzahlt, welches ich auf mein Girokonto einzahle.
Sollte ich bereits Vorkehrungen treffen, sollte der Treuhänder irgendwann einmal Fragen zu den Bareinzahlungen stellen?
Ich habe ein Kfz mit in die Privatinsolvenz nehmen dürfen. Damaliger Restwert waren so zirka 3.000 €.
Mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Da ich in die Stadt gezogen bin brauche ich das Kfz nicht mehr und würde es für 2.000 € verkaufen.
Muss ich die Einnahmen aus dem Erlös des Kfz dem Treuhänder melden?
Wie sieht es mit Bareinzahlungen auf meinem Konto aus? Ich könnte das in Bar vereinnahmte Geld aus dem Kfz Verkauf auf mein Girokonto einzahlen. Auch könnte es vorkommen, dass ich einem Freund Geld auslege und er mir dieses in Bar zurückzahlt, welches ich auf mein Girokonto einzahle.
Sollte ich bereits Vorkehrungen treffen, sollte der Treuhänder irgendwann einmal Fragen zu den Bareinzahlungen stellen?