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vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 3. Aug 2023, 14:48
von blueeye25wb
Hallo,
mal eine Frage an die Fachleute.
Habe Antrag auf voreitige RSB gestellt. Hatte auch bei Gericht angerufen ob das angekommen ist. Ist es.
Kann mir einer sagen ob das immer bei insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wird und wenn ja wann? Taggenau?

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 4. Aug 2023, 09:13
von caffery
blueeye25wb hat geschrieben: 3. Aug 2023, 14:48 Kann mir einer sagen ob das
Wenn mit "das" die (vorzeitige) Erteilung der Restschuldbefreiung gemeint ist - ja, die wird immer veröffentlicht.
Aber nein - nicht "taggenau" (wenn damit der 5-Jahres-Tag gemeint ist) - sondern dann, wenn das Gericht es eben bearbeitet und die Anhörung (die auch veröffentlicht wird) verstrichen ist.

Wenn mit "das" aber sowas wie eine Eingangsbestätigung gemeint war - Nein, sowas wird nicht veröffentlicht.

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 4. Aug 2023, 12:37
von blueeye25wb
caffery hat geschrieben: 4. Aug 2023, 09:13
blueeye25wb hat geschrieben: 3. Aug 2023, 14:48 Kann mir einer sagen ob das
damit meinte ich ob veröffentlicht wird das ich das beantragt habe. Weil ich lese das immer wieder das drin steht... der Schuldner hat beantragt...!

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 4. Aug 2023, 14:09
von vogelmeister
Da geht es dir so ähnlich wie mir.

Habe Ende April meine vorzeitige RSB beantrag für den 17.07., habe aber nie eine Nachricht bekommen, dass etwas beim Gericht angekommen ist bzw. zur Kenntnis genommen wurde.

Lediglich am 18.07. wurde veröffentlicht, dass das Gericht die Vergütung meines Treuhänders festgesetzt hat und aus der Masse rausgenommen werden darf.

Habe aber jetzt diese Woche eine eMail meines Treuhänders bekommen, dass sein Abschlussbericht am 17.07. zum Gericht gesendet wurde. Dieser muss noch geprüft werden und dann gibt es einen Anhörungstermin.

Also ich denke man muss einfach Geduld haben. so hart es auch bei der Schlussphase sein kann. :-D

Du kannst ja mal bei deinem Treuhänder nachfragen wie der aktuelle Stand ist.

Gruß

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 5. Aug 2023, 08:41
von blueeye25wb
Meine wurde am 02.08.18 eröffnet.
Hatte im Mai den Antrag zum Gericht geschickt. Hatte Ende Juni bei Gericht angerufen ob der Antrag angekommen ist. Das ist alles was ich bisher weiß.
Habe bis jetzt weder bei insolvenzbekanntmachung.de was gelesen noch sonstwas. Habe auch nichts vom TH bekommen.
Werde aber mal ne Mail an ihn schicken und nach dem Stand fragen.
Und ich dachte, das das immer veröffentlicht wird wenn man die vorzeitige RSB beantragt, denn ich lese das oft.

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 5. Aug 2023, 09:33
von habwiederwas
blueeye25wb hat geschrieben: 5. Aug 2023, 08:41 Meine wurde am 02.08.18 eröffnet.
Hatte im Mai den Antrag zum Gericht geschickt. Hatte Ende Juni bei Gericht angerufen ob der Antrag angekommen ist. Das ist alles was ich bisher weiß.
Habe bis jetzt weder bei insolvenzbekanntmachung.de was gelesen noch sonstwas. Habe auch nichts vom TH bekommen.
Werde aber mal ne Mail an ihn schicken und nach dem Stand fragen.
Und ich dachte, das das immer veröffentlicht wird wenn man die vorzeitige RSB beantragt, denn ich lese das oft.
Das ist Quatsch, da wird nichts veröffentlicht das man vorzeitig die RSB beantragt hat.
Das geht alles seinen Weg, also abwarten

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 5. Aug 2023, 11:52
von vogelmeister
Na also, dann kann ja sowieso erst frühestens zum Stichtag (02.08.23) entschieden werden.
Da dass bei den Gerichten aber nicht die Regel ist, dauert das etwas.

Zur Orientierung: Mein Stichtag war der 17.07.23 und es ist noch nichts passiert.

Geduld geduld.

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 5. Aug 2023, 12:55
von tidus82
Bei mir war es auch auf den Tag genau ein Monat später :)

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 6. Aug 2023, 06:06
von blueeye25wb
X IK XX/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Frau XXX (früherer Name: XXX), geb. am 31.12.9999, Musterstraße 7, 00000 Musterstadt, hat die Schuldnerin beantragt, ihr vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen. Die Schuldnerin hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung glaubhaft gemacht. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO die Restschuldbefreiung vorzeitig im schriftlichen Verfahren zu erteilen, soweit bis zum 01.09.2023 keine entgegenstehenden Anträge auf Versagung der Restschulbefreiung vorliegen. Diese Frist dient der Anhörung der Schuldnerin, des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger zu der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zum Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht nicht geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nicht vorliegen oder kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt.
Amtsgericht XXX, 03.08.2023
So steht das bei uns und ich dachte das wird dann Taggenau veröffentlicht.
Ok, dann heißt es abwarten. Ich werde Morgen mal den TH anschreiben, vielleicht kann er mir was sagen.

Re: vorzeitige RSB Insolvenzbekanntmachung

Verfasst: 6. Aug 2023, 08:39
von tidus82
Ich kann total nachvollziehen, dass es jetzt nicht schnell genug gehen kann, aber es bringt wirklich nichts jetzt die Pferde scheu zu machen. Wenn du in einem Monat noch nichts gehört hast, dann kannst du mal nachfragen. Aber es ist normal, dass die RSB ungefähr einen Monat nach „Stichtag“ erst kommt.