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Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 18. Jul 2023, 23:33
von Russel
Aktuell bin ich auf Jobsuche und habe bereits einige Angebote vorliegen. Das höchstbezahlte unter diesen ist eine 36-Stunden-Woche in Teilzeit mit einem Jahresgehalt von 70.000 €. Der Arbeitgeber kann allerdings bestätigen, dass eine Vollzeitanstellung nicht möglich sein wird.

Die anderen Jobangebote variieren zwischen 38 bis 40 Stunden pro Woche und bieten ein maximales Jahresgehalt von 62.000 €.

In einem Forum las ich, dass es ratsam sei, eine Vollzeitstelle zu bevorzugen, selbst wenn das Gehalt niedriger ausfällt. Dies würde bedeuten, dass ich für 62.000 € eine 40-Stunden-Woche leisten sollte und auf die 36-Stunden-Teilzeitstelle für 70.000 € verzichten müsste.

Ich würde gern die Gründe hierfür verstehen. Es war immer meine Überzeugung, das bestmögliche Einkommen zur Deckung meiner Schulden zu erzielen. Aber dieser Ratschlag scheint eher einer Form von Selbstbestrafung gleichzukommen, bei der ich mehr Stunden für ein geringeres Jahreseinkommen arbeiten sollte.

Könnte mir jemand erklären, warum ich in diesem speziellen Fall die weniger gut bezahlte Vollzeitstelle annehmen sollte?

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 19. Jul 2023, 04:21
von El Torro
Hallo..Ich würde die Teilzeitstelle mit mehr Verdienst antreten.
Die Definition Voll oder Teilzeit ist glaube Ich rechtlich nicht geregelt. Wo ich arbeite ist per Tarifvertrag sogar 35 Stunden schon Vollzeit..So greifen halt vertragliche oder andere Umstände in dieser Definition ein...
Ich würde immer den höheren Verdienst wahlen.. und 1 bis 2 Mehrarbeitsstunden pro Woche waeren für mich kein Kriterium...
Leg deinen IV/Treuhänder den neuen Vertrag vor und gut is..
Mfg
El Torro

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 19. Jul 2023, 22:34
von Russel
Hallo El Torro,

danke für deine Ratschläge. Was die Vorlage des Arbeitsvertrages bei meinem Treuhänder angeht, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Glaubst du, dass die bloße Vorlage ausreichend ist, oder muss ich seine Zustimmung abwarten? Ich befürchte ein wenig, dass mein Treuhänder negativen Einfluss auf das Gericht nehmen könnte und mir die Restschuldbefreiung (RSB) verweigert wird. Aktuell ist mein Treuhänder ohnehin nicht gut auf mich zu sprechen und zeigt sich wenig kooperationsbereit.

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 20. Jul 2023, 05:19
von El Torro
Moin...ohne genaue Detailkenntnisse ist es nicht einfach..
Ich geh mal davon aus, das dein Th nicht davon weiß, das du mehrere Angebote hast. Dann such das für dich passende raus und gut ist. Die Vorlage des Arbeitsvertrages reicht absolut aus. Im übrigen muss dein Treuhänder nicht zustimmen, du entscheidest wo du arbeitest.
Bei dir ist es mit deinen Th angespannt, ok..aber wirklich was machen kann er nur, wenn du im neuen Job viel weniger Verdienst wie im vorherigen...
Denk an die UNVERZÜGLICHE Meldefrist..nicht warten..
Was Die RSB angeht, ist immer schwammig. Dein Th hat Kenntnis von deinem eventuellen Mitwirkungsverstoss, das wird halt die Zeit zeigen. Was er daraus macht. Ich denke mal ,
Das er das beruhen lässt.
Da gibt's weitaus schlimmere Sachen...
MfG
El Torro

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 20. Jul 2023, 08:37
von Graf Wadula
Russel hat geschrieben: 19. Jul 2023, 22:34 Hallo El Torro,

danke für deine Ratschläge. Was die Vorlage des Arbeitsvertrages bei meinem Treuhänder angeht, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Glaubst du, dass die bloße Vorlage ausreichend ist, oder muss ich seine Zustimmung abwarten? Ich befürchte ein wenig, dass mein Treuhänder negativen Einfluss auf das Gericht nehmen könnte und mir die Restschuldbefreiung (RSB) verweigert wird. Aktuell ist mein Treuhänder ohnehin nicht gut auf mich zu sprechen und zeigt sich wenig kooperationsbereit.
Es gibt keine Versagung der RSB von Amts wegen. Selbst wenn Ihr Treuhänder der Ansicht ist, es läge ein Grund für die Versagung der RSB vor, kann er das zwar in seinem Bericht mitteilen, aber ein Verfahren über die Versagung der RSB wird nur in Gang gesetzt, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Und Sie haben doch sehr gute Argumente für Ihre Teilzeitbeschäftigung. Immerhin verdienen Sie dort mehr als bei einer Vollzeitstelle. Sie könnten sich ja weiterhin bemühen, eine Vollzeitstelle mit einem höheren Jahresgehalt zu erhalten, indem Sie sich weiter bewerben.

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 20. Jul 2023, 10:53
von tidus82
Oder alternativ einen kleinen Nebenjob - einfach nur um den guten Willen zu zeigen :)

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 20. Jul 2023, 14:20
von caffery
Ich machs ma kurz und unjuristisch weil ja der Graf schon alles formal wichtige gesagt hat:

Nimm die 36er Stelle mit mehr Kohle und mach Dich nicht verrückt - fettich aus;)

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 23. Jul 2023, 15:24
von Russel
El Torro hat geschrieben: 20. Jul 2023, 05:19 Was Die RSB angeht, ist immer schwammig. Dein Th hat Kenntnis von deinem eventuellen Mitwirkungsverstoss, das wird halt die Zeit zeigen. Was er daraus macht.
Ihre Bedenken sind völlig verständlich und gerechtfertigt. Die mangelnde Eindeutigkeit der aktuellen Situation ist nicht gerecht. Es ist unabdingbar, eine klare und transparente Situation herzustellen.

Fakt ist:
Die Möglichkeit einer Verweigerung der Restschuldbefreiung (RSB) in zwei Jahren aufgrund meines bisher einmaligen Mitwirkungsverstoßes besteht.

In den kommenden zwei Jahren könnte sich mein Treuhänder (TH) weiterhin auf meine Kosten bereichern, obwohl möglicherweise die RSB sowieso verweigert wird.

Sollte mir die RSB aufgrund dieses Verstoßes verweigert werden, würde ich präferieren, sämtliche Zahlungen an den TH einzustellen und nach einer Wartezeit von fünf Jahren einen erneuten Anlauf zum Insolvenzverfahren zu nehmen.

Bitte missverstehe mich nicht, ich habe einen einmaligen Mitwirkungsverstoß begangen und es besteht nun die Gefahr, dass ich in den nächsten zwei Jahren meinen TH ohne Aussicht auf Erleichterung weiter bereichere.

Ich frage mich, wie ich herausfinden kann, ob mein bisheriger Mitwirkungsverstoß so gravierend war, dass ein Richter die RSB dementsprechend verweigern würde. Ist es möglich, eine Klage auf Feststellung einzureichen?

P.S.: In Bayern, meinem derzeitigen Bundesland, sind die Richter für ihre besondere Strenge bekannt.

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 23. Jul 2023, 16:35
von robo
Mann oh Mann - jetzt lass mal die Pferde im Stall.
Du hast Deinen TH nicht unverzüglich über Deine Kündigung informiert, das hat der gerügt - und fertig.

Nimm Dir den § 295 der InsO mal zur Brust:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
und halt Dich in Zukunft daran.

Weisst Du, wie lang in D Gerichtsverfahren dauern können ?
Hast Du jetzt während Deines Inso-Verfahrens zuviel Geld, welches Du gern an einen Anwalt transferieren möchtest ?

Wenn Du es 'Deinem' TH nicht gönnst, dass er sich 'an Dir bereichert', dann finde doch einfach keinen Job, sammle Deine Bewerbungen und ggf. Absagen und leb die nächsten zwei Jahre von HartzIV.

Bisschen kleine Brötchen backen wär mal angesagt, meinst Du nicht ?

Übrigens: "Dein" IV/TH vertritt nicht Deine Interessen, er hat einfach nur für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu sorgen. Du hast Dich nicht 'ordnungsgemäß' verhalten, er hat das gerügt - und fertig.
Lass mal die Kirche im Dorf.

Re: Vollzeitstelle mit geringerem Gehalt oder Teilzeitstelle mit höherem Gehalt wählen?

Verfasst: 27. Jul 2023, 20:25
von Russel
Möglicherweise werde ich mich in zwei Jahren erneut mit dem Titel "RSB leider versagt wegen eines einmaligen Mitwirkungsverstoßes" melden und auf dieses Thema verweisen.

Es bleibt jedoch für mich unakzeptabel, weiterhin von Gerichten im Unklaren gelassen zu werden.