P-Konto total verwirrt

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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Guten Morgen.
Melde mich aus dem Urlaub zurück und habe direkt mal eine Frage.
Habe im Urlaub einen Brief vom Gericht bekommen, das mein Antrag auf Erhöhung des Freibetrages abgelehnt wurde, da seit dem 17.05. eine Freigabe der Quellen erfolgt sei. So weit so gut.
Muss ich jetzt trotzdem noch jeden Monat mein Konto leer räumen oder kann ich ganz normal mein Geld ausgeben und brauche nicht mehr schauen was drauf ist?
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tidus82
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von tidus82 »

Die Freigabe an der Quelle bedeutet nicht, dass dein P-Konto freigegeben ist. Du musst natürlich weiterhin dein P-Konto zum Ende des Monats am Besten leer räumen, damit nicht versehentlich etwas ausgekehrt wird.
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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ah ok...danke für die schnelle Antwort.
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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Da hab ich mich wohl etwas zu früh gefreut. Es ist noch ein 4 stelliger Betrag auf meinem Konto...ich also flötend zum Geldautomaten. Nüscht!
Also wieder bei der Bank angerufen....bla bla...Quellenfreigabe seit 17.05. ...wieso komm ich nicht an meine Geld?
Ja..meinte der freundliche Herr am Telefon. Da muss ihre Insolvenzverwaltung erstmal die unpfändbaren Beträge aus den voran gegangenen Monaten frei geben.
Also...E-Mail an den IV und nun mal abwarten was die Dame macht.
Wieso machen die sowas nicht sofort? Ist doch eigentlich deutlich, dass ich mehr habe als die 1133.80€ und dass sich dann was auf dem Konto ansammelt. So kann ich mein Konto ja nicht leer räumen. Kommt ja am 20ten schon wieder Geld drauf.
Vor allem, wenn alles so läuft wie es soll, kommt ja noch eine Quelle dazu und ich muss dann wohlmöglich wieder allem hinterher rennen, damit ich an meine Kohle komme. Meinem Urlaubsgeld werd ich wahrscheinlich auch hinterher rennen müssen (hat der holländische Inkassoheine eingezogen und wird dieses dann an meine IV überweisen....hoffentlich).
Und dann sagen immer alle, man soll dem IV bloß nicht auf die Nerven gehen.
Sorry, aber bin gerade stinksauer. Ja ich weiß, der IV ist nicht für mich da sondern für die Gläubiger....trotzdem!
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arreis
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von arreis »

Vielleicht bin ich ja doof und wenn jetzt jemand schreibt "ja Du bist doof" , nehme ich das nicht übel, aber der Zusammenhang zwischen P-Konto und Inso, erschließt sich mir nicht.

Ich wandele ein Konto in ein P-Konto um, wenn ich damit rechnen muss, dass ein Gläubiger mein Konto pfänden lassen könnte.
Wenn ich nun ein P-Konto habe, wird ja nur Geld eingefroren, wenn tatsächlich eine Pfändung vorliegt, ansonsten kann man auf den gesamten Geldeingang zugreifen, so ist es zumindest bei mir.

Irgendwelche Vermögenswerte, die man vielleicht noch hat, werden zu Beginn der Inso, ja so oder so vom IV vereinnahmt un dann muss ich eigentlich nur noch den pfändbaren Teil meiner Einkünfte an den IV/TH abführen, dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Der Betrag kann von Arbeitgeber, in Form der Lohnpfändung, abgeführt werden, dies ist nach meiner Auffassung , wenn sich der Arbeitgeber mit der Materie auskennt, die beste Alternative.
Man kann den Betrag selbst errechnen und an den IV/TH überweisen, hier muss man einen Nachweis über den Geldeingang und den pfändbaren Beträgen, gegenüber dem IV/TH, führen. Diese Möglichkeit hat mir mein TH so dargestellt.
Letztlich habe wir dann noch das P-Konto, was für mich in der Inso absolut sinnfrei ist.
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caffery
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 20. Jun 2019, 11:32 Man kann den Betrag selbst errechnen und an den IV/TH überweisen, hier muss man einen Nachweis über den Geldeingang und den pfändbaren Beträgen, gegenüber dem IV/TH, führen. Diese Möglichkeit hat mir mein TH so dargestellt.
Das machen aber längst nicht alle so. Ich würde sogar sagen, dass die absolute Mehrheit der Verwalter soetwas grundsätzlich nicht macht.

Im eröffneten Verfahren geht es ja ausdrücklich sowie logischerweise nicht nur um das pfändbare Einkommen.

Aber wie war nochmal gleich die Frage?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

imker hat geschrieben: 29. Mai 2019, 20:23 upps..
ich seh gerade: AUS"VERKAUFT"

http://www.bag-sb.de/p-konto-2018/
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung war mittlerweile so freundlich und hat den in analoger Form vollständig vergriffenen Ratgeber "Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis" auf seiner Homepage zum download eingestellt (für Umme).

http://www.bag-sb.de/newsticker/n/foerd ... ratgebers/

Ich kann das Dingen jedem mit dauerhaften P-Konto-Fragezeichen nur wärmstens empfehlen.
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S.Nitschke
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von S.Nitschke »

Lieschenmüller hat geschrieben: 17. Jun 2019, 09:03
Habe im Urlaub einen Brief vom Gericht bekommen, das mein Antrag auf Erhöhung des Freibetrages abgelehnt wurde, da seit dem 17.05. eine Freigabe der Quellen erfolgt sei. Muss ich jetzt trotzdem noch jeden Monat mein Konto leer räumen .....
Wenn innerhalb der InsO die Offenlegung der Abtretungserklärung an den AG erfolgt (Pfändung an der Quelle) solltest Du dringend einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO mit dem Hinweis Pfändung an der Quelle beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.

" .... ich beantrage en unpfändbaren Anteil meiner laufenden Einkünfte gem. § 850k Abs. 4 ZPO freizugeben und die Pfändung des Kontos insoweit aufzuheben, soweit es sich um Zahlungen meines Arbeitgebers [Name und Anschrift Arbeitgeber], handelt"

Bisher hat das immer gefunzt.
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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Hy...die Einkünfte (Arbeitgeber und eine von zwei Renteneinkünften) sind seit dem 17.05. frei gegeben, jedoch leider nicht die 'überzahlten' Beträge aus März und April. Zudem habe ich Urlaubsgeld in einer extra Überweisung bekommen, die auch so deklariert ist und somit hat die Bank keine Handhabe das frei zu geben, obwohl das Urlaubsgeld von einer frei gegebenen Quelle stammt.
Hatte am Mittwoch nochmal bei der Bank angerufen und eine sehr nette, kompetente und Schuldner wohlgesonnenen Dame am Telefon. Sie hat sich die Quellenfreigabe vom Gericht durchgelesen und mir erklärt, wie alles zusammen hängt. Vor allem hat sie mir auch dazu geraten, den Antrag direkt bei Gericht zu stellen und nicht beim IV.
Habe jetzt einen Antrag bei Gericht gestellt, dass sie mir bitte meine unpfändbaren Beträge aus März und April und mein Urlaubsgeld frei geben. Sind ca. 900€ insgesammt. Das möchte ich ungern meiner IV in den Rachen schieben. Naja...zumindest die 40% davon.
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arreis
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von arreis »

Zugegebener Weise habe ich die Broschüre nur überflogen, stoße aber des öfteren auf den Passus, ich sage es mal mit meinen Worten, "nicht ausgereift".

Es geht mir aber nur um dem Zusammenhang Inso/ P-Konto.

Richtig oder falsch?
In der Inso ist laut ZPO der pfändbare Betrag des Einkommens anhand der Pfändungstabelle festgelegt.

Richtig oder falsch?
Bei einem P-Konto wird die Pfändungstabelle nicht berücksichtigt.

Richtig oder falsch?
Die Auskehrung der pfändbaren Beträge über ein P-Konto, ist innerhalb einer Inso nicht rechtskonform.
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