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Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 12:08
von Blecheimer
Hallo zusammen,

ich habe mal wieder ein paar Fragen.

Meine RSB ist jetzt schon mehr als drei Jahre her. Nun kommt natürlich die Unterhaltsvorschussstelle und möchte Ihre Forderungen bei mir eintreiben. Soweit so gut, ich bin auch bereit, das zu bezahlen.

Dort sind Schulden VOR der Insolvenzeröffnung und Schulden NACH der Insolvenzeröffnung aufgelaufen. Nach Möglichkeit möchte ich natürlich nur die Schulden NACH Insolvenzeröffnung bezahlen.

Die Sachbearbeiterin sagte mir nun am Telefon, das Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle nicht von der RSB erfasst werden. VBUH wurde von denen nicht angemeldet.

Hat die Dame recht? Ich finde per Google leider nichts eindeutiges darüber.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen. :)

LG

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 13:28
von imker
1. Sie hat nicht recht.
2. Hast Du den Unterhaltsrückstand denn in dem Verfahren als "Schuld" angegeben? Wenn nicht, würde man Dich über 826 BGB ärgern können.

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 13:39
von Blecheimer
Vielen Dank für die Antwort.

Definitiv stehen die eigentlichen Unterhaltsschulden, also die meine Exfrau in meine Insolvenz eingemeldet hat, in der Gläubigertabelle (Auch ohne VBUH.).

Hab gerade nachgeschaut: Als Gläubigerin bzgl. der Unterhaltsschulden ist meine Exfrau in Vertretung als Kindsmutter eingetragen. Unter Vertreter/Bevollmächtigter der Gläubigerin ist das Bezirksamt (Also das Jugendamt.) aufgeführt.

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 13:59
von imker
Hamburg??
Kopie der Forderungsanmeldung beschaffen oder Kopie der Insolvenztabelle beschaffen - wenn da kein KREUZ bei vbuH/pflichtwidrig nicht gewähreter Unterhalt steht, sieht es extrem gut aus.

Welchen Unterhaltstitel legt denndas Bezirksamt vor? Auszug aus der Insolvenztabelle oder etwas anderes??

Berechtigte Forderung schnell bezahlen oder anerkennen - gerichtliche Verfahren sind meist etwas teurer - und warum in den drei Jahren nicht längst Unterhalt berzahlt?

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 16:47
von Blecheimer
Forderungstabelle habe ich. Ich schaue nachher nochmal genau nach.

Die haben eine Kopie des Titels, den meine Exfrau damals erwirkt hat. Sie hatte eine Beistandschaft, die sie aber als ich wieder zahlen konnte, wieder "eingestellt" hat.

Wie kommst Du darauf, dass ich keinen Unterhalt gezahlt habe oder zahle?

In den letzten drei Jahren habe ich soviel Geld gespart, dass ich meinen Kindern den geschuldeten Betrag gezahlt, mit dem Unterhalt natürlich auf dem Laufenden bin und alle zusätzlichen Kosten, die die Kinder betreffen, mit meiner Exfrau teile. Außerdem bin ich zum Glück mittlerweile in der Lage, die Rückstände bei der Unterhaltsvorschussstelle auch auf einmal zu bezahlen.

Nicht immer gleich urteilen. ;)

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 18:29
von imker
ach - das kann ich auch:
Mein URTEIL basiert auf Deinem Text:

...Nun kommt natürlich die Unterhaltsvorschussstelle und möchte Ihre Forderungen bei mir eintreiben. Soweit so gut, ich bin auch bereit, das zu bezahlen. ...

Was hast Du denn damit anderes gemeint, als Unterhalt nicht gezahlt?? wenn Du jetzt noch Unterhalt zahlen willst??

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 20:57
von Blecheimer
Ich habe die ganze Zeit gezahlt. Als ich zu wenig verdient habe, um den Mindestunterhalt zu zahlen, habe ich pro Kind (Drei Kinder.) 270,-€ an die Mündelkonten gezahlt und die Kinder bekamen dann von der Unterhaltsvorschussstelle den Unterhaltsvorschuss i.H.v. 300,-€ (Ich weiß den genauen Betrag nicht mehr. Die Standardhöhe des Unterhaltsvorschusses eben.).

Das bedeutet, dass ich die Differenz (Abzgl. das was vor der Insolvenzeröffnung war.) der Unterhaltsvorschussstelle schulde. Bis Ende 2021 wurde Unterhaltsvorschuss an die Kinder gezahlt. Seitdem nicht mehr, weil ich den kompletten Unterhalt durch eine Jobverbesserung selber zahlen kann.

Das heißt, dass ich immer gezahlt habe. Abgesehen von der o.g. Differenz, die die Unterhaltsvorschussstelle gezahlt hat, welche ich denen schuldig bin.

Ich hoffe, dass ich das verständlich ausgedrückt habe. :)

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 26. Mai 2023, 22:12
von tidus82
Aber wenn du nicht genug verdient hast, deinen Pflichten aber nachgegangen bist (also Vollzeitstelle, Mithilfe, Nachweis um Nebenjob und sowas), dann schlägt die Unterhaltsvorschusskasse das doch typischerweise nieder, oder?
Genauso wie bei Harz IV - das muss ja auch nicht nachgezahlt werden, wenn ich recht informiert bin.

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 27. Mai 2023, 11:34
von Blecheimer
Weil ich nicht genug verdient habe, haben die solange die Füße still gehalten, weil es ja auch Priorität hat, den laufenden Unterhalt an die Kinder zu bezahlen.

Ich werde am Pfingstmontag mal anhand meiner Kontoauszüge meine eigene Berechnung machen, den Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung nicht mit einbeziehen, meine von denen einbehaltenen Steuerguthaben abziehen und der Unsterhaltsvorschussstelle das mitteilen.

Macht es Sinn, dass ich das was ich ausrechne schonmal zu bezahlen? Oder sollte man das lassen, solange das noch nicht abschließend geklärt ist?

Re: Schulden bei Unterhaltsvorschussstelle RSB

Verfasst: 29. Mai 2023, 13:49
von Blecheimer
Ich habe mir jetzt mal den Spaß gemacht und habe anhand meiner Kontoauszüge alle meine Zahlungen für den betroffenen Zeitraum (Dezember 2014 bis Januar 2022.) an die Mündelkonten meiner drei Kinder in eine Excel-Tabelle gedröselt. Zu allen Zahlungen sind die Kontoauszüge da, also im Zweifel nachweisbar.

Ich habe das mit dem "Unterhalt, bzw. Zahlungen der Unterhaltsvorschussstelle sind nicht von der RSB erfasst." nochmal etwas recherchiert. Wenn ich das (z.B. hier: https://wbk-augsburg.de/die-vorsaetzlic ... ch-selbst/ ) richtig verstehe, ist es, wenn man dem Schuldner "zur Last" legen möchte, er habe den Unterhalt pflichtwidrig/vorsätzlich/bla nicht gezahlt, erforderlich, dass die Forderung als VBUH oder mit dem Zusatz "Unterhalt wurde pflichtwidrig/vorsätzlich/bla nicht gezahlt" in die Forderungstabelle eingemeldet wird.

Ich finde dort keinen solchen Hinweis, habe aber mal exemplarisch für ein Kind die entsprechende Seite aus der Forderungstabelle an den Stellen mit den persönlichen Daten (Das Bundesland habe ich extra erkennbar gelassen, falls das relevant ist.) geschwärzt und hier eingestellt.

Vielleicht ist einer der Profis so nett und schaut da mal drüber.